/ Justizminister Braz zum Jugendschutzgesetz: „Wir wollen jetzt vorankommen“
Seit über 20 Jahren wird in Luxemburg über ein neues Jugendschutzgesetz diskutiert. Ein erster Text von Justizminister Félix Braz wurde im vergangenen Jahr heftig kritisiert. Ein neuer Anlauf soll es richten.
„Seit 20 Jahren arbeiten wir an dem Dossier“, sagt Justizminister Félix Braz („déi gréng“) am Dienstag im Gespräch mit dem öffentlich-rechtlichen Radio 100,7. „Jetzt wollen wir vorankommen.“ Seit 1997 soll das luxemburgische Jugendschutzgesetz reformiert werden. Doch das Vorhaben will nicht so recht gelingen. Braz hatte im vergangenen Jahr bereits einen ersten Entwurf vorgelegt, der von zahlreichen Akteuren kritisiert worden war. Der Staatsrat legte nicht weniger als 24 formelle Einsprüche ein.
Eigentlich soll ein Jugendschutzgesetz die Rechte von Jugendlichen schützen. Der Text soll laut Justizminister allerdings auch einen strafrechtlichen Ansatz haben. So soll er beispielsweise die Frage klären, ab wann ein Jugendlicher für seine Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Oder ob er zeitweise gemeinsam mit Erwachsenen in einem gleichen Gefängnis untergebracht werden darf.
Lange und kontroverse Diskussionen
Es ist genau dieser Ansatz, der die Akteure beim letzten Entwurf gestört hat. Das Ombudskomittee für die Rechte des Kindes (ORK) kritisierte, dass man sich im Gesetz zu stark auf Sanktionen und erst spät mit dem eigentlichen Schutz von Jugendlichen befasse. Das ORK meinte damals auch, dass der Text klarer sein müsse, was mögliche Inhaftierungen von Jugendlichen angehe. Auch die luxemburgische Kommission für Menschenrechte forderte, dass man sich stärker auf den Schutz und weniger auf die Bestrafung von Jugendlichen konzentrieren sollte.
„Es wurde lange und kontrovers diskutiert“, erklärte Braz am Dienstag bei 100,7. Es habe eine Grundtendenz gegeben, sich stärker auf den Schutz von Jugendlichen zu konzentrieren. „Andere wollen lieber ein Jugendstrafgesetz“, sagte der Grünenpolitiker. Braz selber ist der Meinung, dass seine Reform beide Ansätze enthalten müsse.
Keine Details zu Inhalt und Datum
Wie genau sein neuer Text nun aussehen wird, wollte der Justizminister am Dienstag nicht ausführen. Er antwortete weder auf die Frage, ob in Zukunft noch Minderjährige in Schrassig im Erwachsenengefängnis untergebracht werden können, noch ab wann ein Jugendlicher strafrechtlich verfolgbar sein soll. In einem Gespräch mit Renate Winter, einer international anerkannten Expertin für Jugendstrafrecht, habe er erfahren, dass die Vereinten Nationen hierzu demnächst Empfehlungen geben werden. Wahrscheinlich wird sich die UN für eine Altersgrenze von 14 Jahren entscheiden, ab der Jugendliche strafrechtlich verfolgt werden können. Braz will aber die definitive Entscheidung abwarten, um diese im luxemburgischen Text zu berücksichtigen.
Auch wann der neue Entwurf nun vorgelegt wird, wollte der Justizminister nicht sagen. Sein Ministerium sei klein und er habe wenige Mitarbeiter. Wenn jemand krank werde, könne sich ein Datum schnell verschieben. „Ich will aber auf jeden Fall, dass wir in Luxemburg in dem Dossier endlich vorankommen.“
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