/ Justizminister Félix Braz über Datenbank-Archive: „Ohne diese Daten ist eine adäquate Strafverfolgung unmöglich“
Der „geheime Casier“, der gar nicht geheim ist und den Namen Ju-Cha („Journal chaîne pénale“) trägt, ist also völlig legal und auch mit europäischem Recht vereinbar. Das zumindest sieht die Generalstaatsanwaltschaft so. Und auch Justizminister Félix Braz schließt sich dem an.
Im Background-Gespräch bei RTL bekräftigt der Minister die Erklärungen der Staatsanwaltschaft. Man solle auf jeden Fall nicht mehr von einem „geheimen Casier“ reden – es gebe zwei Datenbanken: den „fichier central de la police“ und Ju-Cha. Alles sei gesetzlich geregelt. Nicht nur das: Luxemburg sei in dieser Hinsicht „vorbildlich in Europa“. Dass viele Daten über Luxemburger Bürger bis in alle Ewigkeiten digital gespeichert werden, ist also gängige Praxis. Wie solle das auch anders gehen als mit einer digitalen Datenbank, fragt Braz rhetorisch. Es könne ja nicht sein, dass die Informationen handschriftlich erfasst werden.
„Um was für Informationen handelt es sich, werden kleinere Regelverstöße auch erfasst?“, fragt der RTL-Moderator. „Ich bin nicht der Polizeiminister, aber ‚Procès-verbaux‘ werden an die Justiz weitergeleitet und dort im Ju-Cha gespeichert“. Aber die Vorstellung, dass dort in der Datenbank Personen namentlich aufgelistet seien, sei natürlich falsch. Es gebe schlicht keine Dossiers mit Namen, sagt der Minister.
Das Digitale vergisst nicht
Ob die Daten handschriftlich erfasst oder digital gespeichert werden, geht aber am Kern der Sache vorbei. Denn wie der Minister im Interview erklärt, werden zwar alle Informationen nur zwei bis drei Jahre in der Datenbank gespeichert, doch dann werden sie archiviert – also in einem Archiv abgespeichert. Darauf sollen aber nur sehr wenige Mitglieder der Justiz Zugriff haben und nur mit der Erlaubnis des Generalstaatsanwalts.
Apropos Zugriff: Bei Einstellungsgesprächen von Magistraten wird auf diese Informationen zurückgegriffen. Man müsse die „moralische Integrität“ des Kandidaten prüfen, meint der Minister. Man habe „explizit“ das Recht, auf alle zur Verfügung stehenden Informationen zuzugreifen.
Totschlagargument: Pädophilie
Minister Braz sieht in der Datenbank ein wichtiges Instrument, um eine adäquate Strafverfolgung zu gewähren. Ohne diese Daten könne man nur noch gegen Personen gerichtlich vorgehen, die auf frischer Tat ertappt wurden. Als Beispiel nennt Braz einen Pädophilie-Fall von 2017, der aufgeklärt werden konnte, weil man noch Zugriff auf die Informationen des Archivs habe. „Ich meine nicht, dass ein vernünftiger Mensch will, dass dieses Archiv in dieser Form gelöscht wird“, suggeriert der Minister.
Aber es sei noch Raum für Verbesserungen da. Das Parlament müsse nun entscheiden, wie es weitergeht. Auf jeden Fall wolle man keine Polemik oder Parteipolitik – denn es sei eben kein Skandal –, sondern eine sachliche Diskussion sei gefordert.
Alle Tageblatt-Artikel zu diesem Thema:
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Das Schattenregister: Eine Datenbank, die nicht existieren darf
Ma wa mer scho vu Pädosexuellen schwetzen -Pädophile as e falschen Ausdrock, well déi si frou mat Kanner!
Eise Justizsystem brengt et awer faerdeg e verurteelten Kannerschhänner rem op der Kiermes schaffen ze lossen. Do as verpasst gin dem Typ dat ze verbidden an elo as den dann op de verschiddene Kirmesen um Intefeschstand mat de Kennecher beschäftegt.
Also endlich hat die Regierung zugegeben, dass es also ein Datenregister gibt wo alle Nichtigkeiten gespeichert werden, nicht Straftaten den die sind ja im Casier Judiciaire. Die Generalstaatsanwältin bestätigt das auch noch, dass es also einen Datei gibt und behauptet, dass diese Datensammlung unbedingt beibehalten werden muss, was also ein Hohn ist. Es dürfen über die Leute keinen solchen Daten gesammelt werden es sei denn Strafverfolgung wurde eingeleitet und dann stht das auch gerechterweise im Strafregister. Alles, was mehr gesammelt wird, ist Gesinnungspolizei Befund und sollte vernichtet werden…
Wat e Wischiwaschi. Dir léif (?) Gréng. Et kann een eemol een fir domm hâlen mee nie jidverdreen fir ëmmer.
„Totschlagargument: Pädophilie“ …damit ist es aber noch nicht getan,oder? Terroristische Aktivitäten,Gewaltpotential usw. Es könnte uns alle etwas angehen wenn der Justiz mit schnellen Informationen über „Unregelmässigkeiten“ bei Bürgern,geholfen ist. Was die Polizei mit den Informationen macht ist natürlich eine andere Sache. Ein Beispiel nur: Der Trottel aus Manternach der die Kita in Wasserbillig überfallen hat und mit Granaten und Pistolen um sich gefuchtelt hat,war in psychologischer Betreuung. Vielleicht hätte man ihn mit anderen Augen gesehen wenn mehr Informationen über seine Vergangenheit zur Verfügung gestanden hätten und wer weiß, man hätte diese Tat vielleicht verhindern können. Terror eben.Und mit Psychologie läßt der sich nicht bekämpfen.
Minister Braz macht im üblichen Schnellsprechtempo aus Äpfeln Bananen, um die Affäre rasch unter einem Teppich aus Worthülsen zu ersticken. Es geht hier aber nicht um polizeiintern genutzte Daten über verurteilte Verbrecher oder auch nur „übliche Verdächtige“, die diskret gespeichert werden, um Ermittlern bei ihrer Arbeit zu helfen. Es geht um Informationen über „pikante“ aber letztlich nicht justiziable Vorfälle aus dem Leben vollkommen unbescholtener Bürger, die diesen – beispielsweise – bei einem Bewerbungsgespräch für einen Beamtenposten aus heiterem Himmel um die Ohren gehauen werden. In staatlichen Datenbänken gehorteter und offenbar für bestimmte Auserwählte einsehbarer „Beschass“, der unverdient Existenzen ruinieren und Karrieren beenden kann. DAS ist der Skandal.
De Fichier soll also hellefen, d'“Moralitéit“ vun zukünftegen Riichter a Greffieren z’iwwerpréiwen? Eischtens hätt ech dann mol gäer eng genee Definitioun vun desem Begrëff, a wéisst och gäer wisou de normale Casier an e Virstellungsgespréich net duergoe sollen, fir sech e Bild vun enger Persoun ze maachen, resp. mat welchem Argument Postulanten fir en Job bei der Justice manner Biergerrechter sollen hunn wéi de Rescht vum Vollek. Zweetens ass et mat der Vertraulechkeet hei am Land bekanntlech net wäit hier. Wann de Noper bei der Police schafft oder och nëmmen e gudden Droot ze gewësse Leit huet, kann hien mat engem breede Grinsen op der Fête du voisinage nom drëtte Glas mol jidderngem verroden, datt’s du virun 20 Joer an enger Drogen- oder Sittenaffär als Zeien gehéiert goufs.
Virun 30 Joer hätte Bausch a Braz sech virun der Press mat Handschellen un der Chambersdier festgekett, fir den zoustännge Minister zum Récktrëtt ze forcéieren. An haut? Se sinn wäit komm, eis Gréng….
Ganz vill Damp, ganz wéineg Feier.
Wer sich nichts Schwerwiegendes zuschulden hat kommen lassen, wer nichts zu verbergen hat, wer keine Leichen im Keller hat, für den dürfte diese Datenbank und ihr Archiv kaum ein Problem darstellen. Wir wollen alle, dass es keine Wiederholungstäter ( z. B.in Sachen Pädophilie ) gibt. Demzufolge müssen wir uns wohl oder übel, in unserem ureigenen Interessen und zu unserem Schutz, mit der Existenz eines solchen “ Casier “ resp. einer derartigen Datenbank abfinden.
Mit dem üblichen „Wer nichts ausgefressen hat…“-Argument musste ja gerechnet werden. Merken Sie sich aber eisn, bester Trotinette Josy: Wer die Freiheit im Namen der Sicherheit aufgibt wird am Ende weder Sicherheit noch Freiheit mehr haben.
Um jedweder Fehlinterpretation vorzubeugen, bitte erst lesen, dann reagieren! Und merken Sie sich eins, lieber Realist: Freiheit und Sicherheit schliessen einander nicht aus. Wer sich nichts Schwerwiegendes vorzuwerfen hat, muss keine angst vor dem Gesetz haben. “ Disziplin macht frei „. Das werden Sie vermutlich nicht verstehen, ist aber bewiesenerweise so. Dieses Prinzip ist nicht realitätsfremd.
Disziplin macht frei riecht leider aber sehr nach Arbeit mach frei!
Bitte Quelle angeben.. .. „von ist bewiesener Weise so“
@ Jek Hyde. Den Spruch “ Arbeit macht frei “ habe ich mit eigenen Augen bei einem KZ Besuch in Buchenwald über dem Eingangstor gesehen. Ich kenne also dessen Ursprung und traurige Herkunft. Die Disziplin, die ich meine, ist die Selbstdisziplin, eine selbst auferlegte, und hat etwas mit Anstand zu tun. Es ist das bewusste, freiwillige Einhalten von bestimmten Verhaltensregeln. Dadurch wird der Mensch innerlich freier. Aber das dürfte Ihnen wohl fremd sein. Habe mir erwartet, dass Sie auf diese billige Tour kommen , ziehe mir den Schuh aber nicht an. Meine Vorfahren haben genug unter den Nazis gelitten. Die Quelle der von Ihnen als anstössig empfundene Behauptung ist der ganz normale, gesunde Menschenverstand. Diese von mir angeführte Selbstdisziplin führt u.a. zu besseren zwischenmenschlichen Beziehungen. Die absolute Freiheit, genau wie die absolute Wahrheit, gibt es nicht, somit kann niemand sie für sich beanspruchen.
@Josy: Sie wollen offenbar nicht verstehen, worum es geht. Es geht hier mitnichten um Gauner, Verbrecher oder Personen mit weniger „Disziplin“ als Sie, sondern um vollkommen unbescholtene Bürger, die sich rein gar nichts vorzuwerfen haben und bloss das Pech hatten, in irgendeiner kriminellen Affäre zB als Zeuge gehört zu werden. Dennoch werden sie durch diesen „Casier secret“ für den Rest ihres Lebens mit dieser Affäre in Verbindung gebracht, sobald irgendein Dorfpolizist ihren Namen eintippt. Eine Situation, die ein bisschen an Kafkas „Prozess“ erinnert, mit einem Rechtsstaat aber unvereinbar ist.
Doch, auch ich lerne dazu und habe mittlerweile begriffen und verstanden, worum es geht und, dass dieses “ Casier secret “ unrechtmässig ist. Danke für Ihre Erläuterungen.
Nach all Ihren Weisheiten warte ich immer noch auf die Quelle die Ihr Statement dann beweisen soll von „Disziplin macht frei. Allez Trottinette Josy.
Mit Ihnen lasse ich mich doch auf keine Polemik ein, das ist doch das was Sie wollen! Wenn der gesunde, normale Menschenverstand nicht als “ Quelle “ gilt, fehlt es Ihnen daran.
Dieser Jek Hyde sucht Streit und will Sie nur provozieren @ trotinette Josy. Durch nicht Beachtung strafen. Auflaufen lassen und ignorieren!
Richteg, duerchsichteg wéi Bullettenzopp!
Bei de Bommelee’er hun se net an dess Daatenbank gekuckt . Si hun bis Haut nech emmer keng Wo’uerrecht raus fond !
Es werden z.B. auch die 49€ Knöllchen für eine Geschwindigkeitsübertretung von 3 km/h gespeichert. Im Falle eines Unfalls mit widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten, (Er ist durch rot gefahren-nein der andere ist durch rot gefahren), ist der dran, der mehr solche Einträge hat, da der Richter alles vor sich liegen hat. Sogar wenn man nur unbeteiligter Zeuge bei einem Vorfall war, steht man drin, und hat dadurch in einem etwaigen Prozess schlechtere Karten. Und einem Polizeibeamten zu widersprechen, sollte man sich auch nicht erlauben, nicht mal wenn man recht hat, sonst steht gleich ein ganzer Roman über den Betroffenen in der Datei. Und alles schön durcheinander! Aber die Suchfunktion des Computers funktioniert, auch wenn es sich im strengen Sinn nicht um eine Datenbank, sondern um ein wildes Durcheinander von Dateien handelt, wo keiner weiß was denn nun archiviert oder gelöscht werden soll. Bausch und Braz haben von Tuten und Blasen keine Ahnung und die Verantwortlichen des Parquet lügen. Beim Stasi war es jedenfalls noch besser, denn den interessierte es wenigstens nicht, wenn man den Nachbarn als Tölpel bezeichnet hatte. In Luxemburg weiss der Staat das.
@ Jemp. Woher haben Sie eigentlich diese Informationen und die detaillerten Kenntnisse über diese Datei und ihre Inhalte?
Aus logischen Schlussfolgerungen: Wenn sogar derjenige, der dem Stellenanwärter die Absage erteilte, Bescheid wusste, dann wissen noch viel mehr Leute Bescheid. 600, an anderer Stelle 2000 haben Zugriff auf diese Daten. Das sind Zahlen, die ich in der Presse gelesen habe. Außerdem ist es die Gewohnheit, dass wenn ältere Papierdokumente gescannt werden, sie mit Stichwörtern versehen werden, da der Text, besonders bei Handschrift, nicht so einfach mit einer Texterkennung digitalisiert werden kann. Das nennt der Minister dann „Titel“ der Dokumente. Wer scannt das alles ein? Natürlich Privatfirmen! Da muss man den Text schon wenigstens teilweise lesen, wenn man einen Stichwortindex erstellen will. Es haben also wahrscheinlich noch viel mehr als 2000 Leute Kenntnisse aus dieser Datenbank. Und übrigens: Schon zu Bombenlegers Zeiten gaben Polizisten beim Humpen ziemlich viel zum Besten! Schon damals konnte einer das Knöllchen eines anderen annulieren oder verschwinden lassen. Das ist allgemein bekannt.
Das würde dann auch erklären, wieso bestimmte, sogenannte Gesetzeshüter, lies Flicken, die zur „Bommeléierzäit“ im Dienst waren, sich heute nicht an die Gesetze zu halten brauchen, weil Hand über sie gehalten wird. Durchaus logisch.
Jetzt möchte ich aber wissen was in diesem JUCHA über mich steht. Wie kommt man da ran? Bitte informieren.
Die Antwort steht im Datenschutzgesetz: Ohne ausreichende Rechtsgrundlage erworbene und gespeicherte Daten sind zu löschen. Also auf was warten die beiden Herren Minister und die Generalstaatsanwältin denn noch….und falls dem nicht so ist, wo kann ich dann einen Strafanzeige gegen sie und die Generalstaatsanwältin einreichen? oder, muss man nach Straßburg gehen, um den Rechtsstaat wieder in Luxemburg hinzukriegen…? Waat eng Blamage…..