Bettelverbot / Justizministerin will für Ordnung im Gesetzesdschungel sorgen
Im Streit um das Bettelverbot herrscht beim juristischen Hintergrund Unklarheit. Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) will das nun ändern: Veraltete und überflüssige Bestimmungen sollen gestrichen – und ein neuer Artikel zur aggressiven Bettelei hinzugefügt werden.
Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) will Klartext bei den Gesetzen rund um die Bettelei schaffen. „In dieser Legislaturperiode soll eine Modernisierung des Code pénal in mehreren Phasen vorgenommen werden“, schreibt die Ministerin in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage vom Piraten-Abgeordneten Sven Clement.
Margue erläutert auch, was das bedeuten soll: „Im Sommer sollen in einer ersten Phase eine Reihe veralteter oder heute überflüssiger Bestimmungen aus dem Code pénal herausgenommen werden, unter anderem die über die Bettelei“, schreibt die Ministerin. Und um die aggressive Bettelei effizient bekämpfen zu können, werde dem Code ein neuer Artikel hinzugefügt. Außerdem sollen die Strafmaßnahmen, die für die verschiedenen Verstöße vorgesehen sind, „einheitlicher und kohärenter gestaltet werden“, schreibt Margue. Für diese Anpassungen könne man sich „zum Teil auf die Vorarbeit einer Reflexionsgruppe“ stützen, die bereits 2015–2016 Modernisierungsvorschläge gemacht habe.
Premierminister Frieden hatte die Änderungen bereits am Dienstag in seiner Rede zur Lage der Nation angekündigt: „Die Justizministerin wird den Code pénal modernisieren, um effektive Mittel gegen die aggressive Bettelei zu schaffen.“ Diese vage Formulierung widersprach jedoch Margues früheren Worten. Sie hatte mehrfach angekündigt, den Code pénal zu modernisieren, um veraltete Gesetzestexte beispielsweise über das Vagabundieren und die einfache Bettelei zu streichen. Jetzt hat die Justizministerin für etwas mehr Klarheit gesorgt.
Denn diese ist dringend notwendig: Eine der zentralen juristischen Streitfragen in der Debatte um das Bettelverbot drehte sich um Artikel 563 des luxemburgischen Code pénal, genauer um die Frage, ob Punkt 6 dieses Artikels aufgehoben ist. Dort werden Landstreicher und Bettler als Straftäter festgeschrieben, die mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 Euro belegt werden können. Bei Änderungen des Immigrationsgesetzes 2008 wurden unter anderem Passagen zum Betteln angepasst – laut Georges Oswald aus „Versehen“. Das Ergebnis: Der bestehende Text kann nun so interpretiert werden, dass das „einfache“ Betteln nicht untersagt ist.
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