/ Kartenspieler greift nach Streit Spielpartner mit Jagdmesser an
Am Montag musste sich ein 47-jähriger Mann vor dem Diekircher Bezirksgericht wegen versuchten Totschlags verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im Mai 2018 in einem Lokal in Bettendorf das Kartenspiel, an dem er teilnahm, abrupt unterbrochen zu haben, dann ein Jagdmesser aus seinem Auto geholt und seinen Spielpartner damit verletzt zu haben.
Von unserem Korrespondenten Carlo Kass
Der Experte sagte im Zeugenstand aus, dass das Messer die Haut durchtrennt und im linken Rückenbereich auf der Höhe der Nieren eine Blutung verursacht hatte. Außerdem wurde mit einem Stichkanal von zehn Zentimetern die zehnte Rippe eingeritzt. Die Verletzung sei nicht akut, jedoch „abstrakt lebensgefährlich“ gewesen.
Laut dem Polizisten, der als Erster vor Ort war, hatte sich der Beschuldigte gleich als Täter bei ihm zu erkennen gegeben. Auch hatte er versucht, Erste Hilfe zu leisten. Ihm zufolge hatte das Opfer den Beschuldigten geohrfeigt, was den eigentlichen Streit provozierte. Der Wirt führte am Montag im Zeugenstand mit dem Satz „net express, mee mat waarme Käpp“ die Tat eher auf die Warmblütigkeit der Kontrahenten als auf einen kriminellen Vorsatz zurück. Deshalb seien beim Beschuldigten auch Sätze gefallen wie „Ech bréngen dech ëm“, die der Wirt aber nur für „Geschwätz“ hielt.
Der Beschuldigte sagte dann vor dem Richter aus, sein Gegenüber habe ihn mehrmals „fils de pute“ genannt, obwohl jeder im Raum wusste, dass seine Mutter erst kürzlich verstorben war. Er wollte seinen Kontrahenten davon abbringen, ihn mit dem Stuhl zu schlagen, was im Gegensatz zu den Aussagen des Wirtes stand, der eher von einer Abwehrreaktion des Opfers sprach.
Zehn Jahre Haft gefordert
Der Verteidiger sah seinen Mandanten nicht als Mörder. Man habe es mit einer Konfliktsituation am späten Abend und nach reichlichem Alkoholkonsum auf engem Raum zu tun. Auch habe der Wirt vor der Tat nicht seinen Mandanten, sondern das Opfer des Lokals verwiesen, weil es als streitsüchtig gilt. Der Verteidiger plädierte auf Milde beim Urteil.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft interpretierte die Fakten als unverhältnismäßige Tat, bei der der Angeklagte wegen eines Streits beim Kartenspiel in angetrunkenem Zustand ein Messer aus seinem Wagen holte, den Stuhl in der Hand des Opfers zur Seite schob und zustach. Danach habe er die Tatwaffe seelenruhig wieder in ihr Etui im Auto verstaut und habe sich dann erst um das Opfer gekümmert. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte auf versuchten Totschlag und forderte zehn Jahre Haft mit einer eventuellen Teilbewährungsfrist.
Das Urteil wird am 26. September gesprochen.
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