Verbraucherschutzserie (4) / Kein Recht auf Umtausch
An verlockenden Angeboten in der Werbung oder in den Schaufensterauslagen fehlt es dieser Tage nicht. Doch wie steht es mit Garantie oder Umtauschrecht und was hat es mit Geschenkgutscheinen auf sich?
Am besten ist es wohl, wenn beim Erwerb einer Ware die Garantie nicht spielen muss. Doch was, wenn doch? Im Rahmen unserer Verbraucherschutzserie haben wir unter anderem dazu einige Antworten zusammengetragen. So erinnert die „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) zum Beispiel daran, dass die gesetzliche Garantie für alle langlebigen Güter im Prinzip zwei Jahre ab Lieferung gilt.
Wenn die Ware mangelhaft oder allgemein nicht vertragsgemäß ist, hat der Verbraucher grundsätzlich das Recht auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware oder auf die Erstattung eines Teils des Preises. Der Verbraucher kann jedoch keine Erstattung des Geldes verlangen, wenn der Verkäufer die Ware ersetzt oder repariert, betont die ULC.
Seit 2022 gilt, dass der Verbraucher während des ersten Jahres nicht beweisen muss, seit wann der Mangel besteht. Vorher galt dies nur während sechs Monaten. Die neue Regelung soll es dem Verbraucher erleichtern, sein Anspruch auf Garantie geltend zu machen.
Neben der gesetzlichen Garantie gibt es noch die Möglichkeit einer kommerziellen Garantie, also zum Beispiel eine Garantieverlängerung. Es liegt am Verkäufer, ob er eine solche anbietet und, wenn ja, zu welchen Bedingungen und zu welchem Preis. Ob aber eine solche Garantie nötig ist, besonders dann, wenn sie zusätzlich viel Geld kostet, muss der Kunde selbst entscheiden. Die ULC rät jedenfalls dazu, die Bedingungen dieser Garantie genau zu lesen, um zu wissen, was sie abdeckt und was nicht.
Widerrufsrecht
Was Einkäufe im Internet anbelangt, gelten im Prinzip dieselben Garantierechte wie bei einem Kauf vor Ort in einem Geschäft. Anders ist das beim Widerrufsrecht. Ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht gibt es nur bei Verträgen, die über Distanz abgeschlossen wurden, also hauptsächlich im Onlinehandel.
Laut ULC bestehe der häufig begangene Fehler des Verbrauchers darin, davon auszugehen, dass er bei jedem Kauf, also auch in einem Geschäft in Luxemburg, dieselben Möglichkeiten hat wie im Internet. Also die gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben und umtauschen zu können oder den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Außerhalb des Onlinehandels sei es Sache des Händlers, zu entscheiden, ob er seinen Kunden ein solches Widerrufs- und Umtauschrecht einräumt und unter welchen Bedingungen. Ein allgemeines Recht auf Rückerstattung oder Umtausch gibt es jedenfalls nicht. Prinzipiell wird die Sache aber kulant geregelt, sei es mit einem Gutschein und in selteneren Fällen sogar mit Geld zurück.
Geschenkgutschein
Geschenkgutscheine sind ein beliebtes Präsent, unter anderem dann, wenn einem sonst nichts einfällt. Die Frage ihrer Mindestdauer ist in Luxemburg nicht gesetzlich geregelt. Es stehe deshalb jedem Händler frei, selbst darüber zu entscheiden, so die ULC. Allerdings müsse die Dauer deutlich vermerkt sein.
In einer Charta, die nicht bindend ist, hat unter anderem die ULC gemeinsam mit dem Verbraucherschutzministerium 2020 vorgeschlagen, die Mindestgültigkeitsdauer auf zwei Jahre festzulegen. Allgemein gewähren seriöse Geschäftsleute eine gewisse Kulanz bei den Geschenkgutscheinen. Sei es, was deren Einlösefrist anbelangt, oder wenn der Kaufpreis niedriger ist als der Wert des Gutscheines. Die einen stellen in dem Fall dann einen neuen „Bon“ aus, andere streichen einfach den Initialbetrag und vermerken den Restwert. Solche Fragen klärt der Kunde aber am besten mit dem Händler selbst – vor dem Einkauf!
Mehr Informationen
Für Fragen und Informationen über Verbraucherschutz können Sie sich zum einen an die Luxemburger Verbraucherschutzunion (ulc.lu) wenden: Telefon 49 60 22-1 oder info@ulc.lu. Oder zum anderen an das Europäische Verbraucherzentrum (cecluxembourg.lu), Telefon: 26 84 64-1 oder info@cecluxembourg.lu.
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Gutscheine zu verschenken ist genauso unpersönlich wie Geld, nur dass der (vielleicht) Glückliche entweder gezwungen ist, bei einem bestimmten Anbieter zu kaufen oder, wenn er dort nichts findet, den Gutschein verfallen lässt. Meistens muss man noch was drauflegen, falls man doch was findet. Da ist Geld doch die bessere Lösung: nicht zeitgebunden, selbst aussuchen, wo man kaufen will – oder zusätzlichesTaschengeld für Urlaub usw.