Zugkollision / „Kein Verschulden bei der CFL“ – Justiz will Ermittlungen zum Bettemburger Bahnunfall einstellen
Menschliches und technisches Versagen: Die Luxemburger Staatsanwaltschaft will beantragen, die Klage wegen des Zugunglücks zwischen Düdelingen und Bettemburg abzuweisen. Bei dem Unfall im Februar 2017 wurden zwei Menschen verletzt – ein Lokführer starb.
Es war ein schwarzer Tag für die Eisenbahn in Luxemburg: Am 14. Februar 2017 um kurz nach 9 Uhr raste ein Personenzug der CFL zwischen Bettemburg und Düdelingen in einen entgegenkommenden Güterzug aus Frankreich. Der Lokführer der CFL-Lok starb sofort, der des Güterzugs konnte sich retten, indem er kurz vor dem Aufprall in den hinteren Teil seiner Lok sprang. Fast auf den Tag genau drei Jahre ermittelte die Luxemburger Justiz, wie es zu dem Unglück kommen konnte – und wer die Schuld trägt. Am Mittwoch erklärt die Staatsanwaltschaft schließlich, dass sie vor Gericht beantragen wolle, die Klage abzuweisen.
„Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass in Zusammenhang mit dem Unfall kein Verschulden bei der CFL, ihren Führungskräften oder Mitarbeitern festgestellt werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Crash sei auf zwei Faktoren zurückzuführen. Erstens: auf die Unachtsamkeit des CFL-Lokführers. Dieser hatte laut Erkenntnissen der Justiz ein Vorsignal entweder nicht gesehen oder nicht darauf reagiert. Zudem habe er das Hauptsignal, das die Strecke definitiv sperrte, ebenfalls gar nicht gesehen oder nur verspätet reagiert.
Fehlfunktion am „Krokodil“
Zweitens: eine Fehlfunktion des „Krokodils“, einer Zusatzschiene, die im Gleisbett montiert ist und die beim Überfahren ein Warnsignal an den Zug überträgt. „Es steht fest, dass das Krokodil keinen elektrischen Impuls übermittelte, der den Fahrer darüber informierte, dass er gerade ein Signal ignoriert hatte“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Weshalb genau der mit dem Krokodil verbundene Kontaktgeber kein Signal übermittelte, konnte „trotz der Labortests“, bei denen eine Umgebung simuliert wurde, die den Wetterbedingungen am 14. Februar 2017 so gut wie möglich entsprach, nicht ermittelt werden.
Die Staatsanwaltschaft stellt klar: Bereits 2005 hatte die CFL vom mechanischen „Krokodil“-System auf das effizientere ETCS-Warnsystem umgestellt. „Zum Zeitpunkt des Unfalls konnte das aber auf der Strecke Luxemburg-Thionville nicht in Betrieb genommen werden, da die CFL-Fahrzeuge damit nicht in Frankreich zum Betrieb zugelassen waren.“ sen
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