Ab 15. Januar / Keine Arbeit ohne 3G-Covid-Check
Überall in Europa bläst Impfverweigerern der Wind ins Gesicht. Auch in Luxemburg wird das tägliche Leben ab 15. Januar schwierig für all jene, die es ablehnen, sich impfen zu lassen. Ehe eine allgemeine Impfpflicht beschlossen werde, bzw. bevor ein weiterer Lockdown verordnet werde, erfolge nun ein letzter Versuch, die Impfquote zu erhöhen, so Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP), der am Freitagmorgen mit dem Minister des Öffentlichen Dienstes, Marc Hansen (DP), die am Vorabend beschlossenen Punkte einer letzten Tripartite unter seiner Leitung präsentierte.
Bei besagter Dreierrunde war die Einführung von 3G auf dem Arbeitsplatz kein Gegenstand der Verhandlungen. Die Regierung habe ihre Verantwortung übernommen und das Prinzip, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete zur Arbeit dürfen, vorgegeben. Zwischen Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften sei nur das „Wie“ ausdiskutiert worden, das „Ob“ stand von vorneherein fest. Und die während einer Pressekonferenz präsentierte Form der Umsetzung wird die Impfgegner vor große Herausforderungen stellen, was ganz klar so gewollt ist: Lediglich die Impfung biete einen Ausweg aus der sanitären Krise; hierüber waren sich alle Beteiligten einig, auch wenn es nach den Verhandlungen keinen hundertprozentigen Konsens über die Vorgehensweise gab.
Keine Entlassungen
Wer ab 15. Januar weder geimpft noch genesen ist, wird nur gegen Vorlage eines gültigen Covid-Tests zu seinem Arbeitsplatz zugelassen werden. Da Schätzungen der Regierung zufolge etwa 15 Prozent der Arbeitnehmer noch nicht geimpft sind, könnte es sich hierbei um knapp hunderttausend Betroffene handeln. Auch wenn sich in den kommenden Wochen wohl noch viele angesichts der drohenden Schwierigkeiten impfen lassen werden, so wird die Menge der zu Testenden die aktuellen Kapazitäten wohl stark überschreiten. Aus diesem Grund werden mit Unterstützung der Armee Testzentren eingerichtet, die zertifizierte Schnelltests anbieten. Diese haben eine Gültigkeit von jeweils einem Tag und müssen von den Arbeitnehmern aus eigener Tasche bezahlt werden, was denn auch einer jener Aspekte ist, die von den Gewerkschaften lieber anders ausgehandelt worden wären, wie Nora Back später betonen sollte.
Die Betroffenen können allerdings alternativ auch 48 Stunden gültige PCR-Tests vorlegen und können sich zudem in Apotheken oder bei Privatlaboratorien untersuchen lassen. Es bleibt, dass der Aufwand enorm sein wird und die Tests außerhalb der Arbeitszeiten geschehen müssen. Die detaillierte Logistik der einzurichtenden Impfzentren wird noch auszuarbeiten sein.
Wer einen Test verweigert, der kann – nach Rücksprache mit seinem Unternehmen – bezahlten Urlaub nehmen oder seinem Job unbezahlt fernbleiben. Weitere Maßnahmen oder gar Entlassungen wird es in dem Fall allerdings keine geben. Im Unterrichtswesen, wo die Urlaube festgelegt sind, wird den Impf- und Testverweigerern jeweils ein Tag von ihrem Zeitsparkonto abgezogen. Für junge Lehrer, deren Konto wenige oder keine Tage aufweist, werden Negativtage eingeschrieben, die sie dann später abarbeiten müssen.
Alle so Bestraften behalten ihre Krankenversicherung und (eingeschränkte) Pensionsbeiträge werden eingezahlt. Ausnahmeregelungen wird es für Menschen geben, die sich wegen medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Allerdings werde, so Dan Kersch, gegen etwaige Gefälligkeitsbescheinigungen von Ärzten vorgegangen.
Ausreichend Zeit für Impfzyklus
Wie die beiden Regierungsmitglieder während der Pressekonferenz betonten, bleibt vor dem 15. Januar ausreichend Zeit für alle, einen kompletten Impfzyklus zu absolvieren (zwischen erster und zweiter Impfung ist ein Monat Zeitspanne vorgesehen). Nachzüglern, also jenen, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die praktischen Nachteile nicht mehr in Kauf nehmen wollen, wird während eines Monats die Gelegenheit gegeben, sich nachträglich impfen zu lassen. In dem Fall zahlt der Staat die Tests.
Wie Minister Hansen betonte, werden die Regeln genau so auch im öffentlichen Dienst gelten.
Die Betriebe werden Listen mit den Geimpften und den Genesenen führen dürfen, was, wie Michel Reckinger (UEL) betonte, die Arbeit erleichtern wird. Er begrüßte die Tatsache, dass die Tests außerhalb der Arbeitszeit gemacht werden müssen und unterstrich, dass die gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein wichtiger Aspekt des Gesetzesprojektes sei.
Dass die Regierung, anders als bei der aktuellen Regelung, die auf Freiwilligkeit basiert, nun ihre Verantwortung übernommen hat, dass es mehrere Wochen Vorlauf gibt und dass die Regeln im Rahmen des Sozialdialogs ausgearbeitet wurden, begrüßt OGBL-Präsidentin Nora Back, die allerdings keine Freude über den getroffenen Kompromiss empfindet.
Es sei eine andere Tripartite als üblich gewesen, so LCGB-Präsident Patrick Dury, immerhin stehe die Gesundheit auf dem Spiel. Es habe gegolten, die Pandemie zu bekämpfen.
Auch CGFP-Präsident Romain Wolff begrüßte die Dreierrunde, selbst wenn der Sozialdialog spät gestartet worden sei.
Wer sich nicht an die Regelung hält, dem drohen empfindliche Geldstrafen: 500 bis 1.000 Euro werden die Beschäftigten bei Zuwiderhandlungen oder Betrug bezahlen müssen, die Betriebe müssen 4.000 und im Wiederholungsfall 8.000 Euro Strafe zahlen.
- Politiker, Gewerkschafter, Freigeist: Nick Clesen ist im Alter von 67 Jahren gestorben - 3. Oktober 2024.
- Konsequent gegen die autoritär-liberal-konservative Rechte - 14. Juli 2024.
- Streit der Form wegen: Klimabonus rückwirkend verlängert - 26. Juni 2024.
„Alle so Bestraften behalten ihre Krankenversicherung und (eingeschränkte) Pensionsbeiträge werden eingezahlt.“
Das ist eine Rechnung ohne den Wirt / Arbeitgeber.
Demokratie 2022. Ich kann sehr gut arbeiten, ohne physisch bei meiner Arbeit präsent zu sein. Ohne geimpft zu sein. Und ich habe sehr viele Kollegen auch in der öffentlichen Verwaltung denen es genauso geht. Warum soll der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft den gute Leute verlieren gehen lassen, die hervorragend zu dieser selben Gesellschaft beitragen?!?