/ Keine Diskriminierung mehr nach Krebserkrankung: Konvention soll geheilten Patienten Immobilienkauf erleichtern
Eine schwere Krankheit ist gleichzeitig ein schwerer Eingriff in das Leben eines Menschen. Nach der Genesung wünschen sich viele nichts sehnlicher als Normalität. Das ist bisher nicht immer möglich. Eine Konvention, die am Dienstag vom Gesundheitsministerium und der „Association des compagnies d’assurance et réassurance“ unterschrieben wurde, soll ab dem 1. Januar 2020 Abhilfe schaffen.
Lesen Sie zum Thema auch den Kommentar von Melody Hansen:
„Ein Kampagnenvorschlag“
Besonders der Kauf einer eigenen Wohnung oder eines Hauses kann sich nach einer schweren Erkrankung als schwierig herausstellen. Denn wer eine eigene Immobilie erwerben will, muss meist eine Kreditlebensversicherung (Restschuldversicherung) abschließen. Und wer eine Kreditlebensversicherung abschließen will, muss angeben, ob er schon einmal krank war. Und wer schon einmal schwer krank war, bekommt von den meisten Versicherungen kein Angebot – oder aber er muss einen Zuschlag von bis zu unglaublichen 600 Prozent zahlen.
Das ändert sich ab dem 1. Januar 2020. Das Gesundheitsministerium und die „Association des compagnies d’assurance et réassurance“, kurz ACA, haben am Dienstag Nachmittag eine Konvention unterschrieben, die ehemaligen Krebs- und Hepatitis-C-Patienten sowie behandelten HIV-Patienten das Recht auf Vergessen gestattet. Luxemburg ist damit, nach Frankreich und Belgien, das dritte Land in Europa, das eine solche Konvention abschließt.
Ist der Patient medizinisch geheilt, darf die Versicherung den Antrag nicht mehr ablehnen und auch keinen Zuschlag verrechnen. Liegt die Heilung mehr als zehn Jahre zurück, muss nicht einmal mehr angegeben werden, dass der Patient krank war. Wurde der Krebs bei einer minderjährigen Person diagnostiziert, muss diese nur fünf Jahre als geheilt gelten, um die Krankheit nicht mehr angeben zu müssen.
Krebs, Hepatitis C und HIV
Die Konvention wurde im Rahmen des nationalen Krebsplans unterschrieben, bezieht sich aber auch auf Hepatitis C und HIV. „Kommt es bei einer Hepatitis C 48 Wochen nach der Behandlung nicht zu einem Rückfall, gilt die gleiche Regel“, sagte Schneider. Der Patient kann also von der Versicherung nicht abgelehnt werden und muss auch keinen Zuschlag zahlen.
Mit HIV verhält es sich ein wenig anders, weil die Krankheit nicht geheilt werden kann. Es bleibt also ein Restrisiko für die Versicherungsfirmen. „Trotzdem bestätigen alle Ärzte heutzutage, dass Patienten in Behandlung nicht ansteckend sind“, so der Gesundheitsminister. Deshalb konnte sich das Ministerium mit der ACA darauf einigen, dass HIV-Patienten, die sich seit zwei Jahren in Behandlung befinden, nicht von der Versicherung abgelehnt werden können und einen Maximalzuschlag von 100 Prozent zahlen müssen.
„Als Versicherungsunternehmen wollten wir unsere Verantwortung übernehmen“, sagte Christian Strasser, Präsident der ACA, während der Pressekonferenz. Strasser versprach zudem, dass die ACA weiterhin in Kontakt mit dem Gesundheitsministerium bleiben wird. Sollte sich herausstellen, dass noch andere Krankheiten unter die Konvention fallen könnten, würden diese aufgenommen.
Die Unterschrift der acht luxemburgischen Versicherungsunternehmen, die eine Kreditlebensversicherung anbieten, hat zum Ziel, ehemaligen Patienten das Leben leichter zu machen. „Menschen, die schwer krank waren, hatten bereits genügend Elend in ihrem Leben“, sagte Etienne Schneider auf der Pressekonferenz.
Die teilnehmenden Versicherungsunternehmen
Die Versicherungsunternehmen, welche die Konvention zum Recht auf Vergessen nach einer Krebs-, einer Hepatitis-C- oder HIV-Erkrankung unterschrieben haben: Cardif Lux vie, AXA, Allianz, AME Lifelux, Foyer vie, Raiffeisen vie, Lalux vie, Bâloise assurance.
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Was eine Verständlichkeit sein sollte, wird jetzt endlich per Konvention “ reglementiert “ resp. abgesichert.. Da soll man mal sehen, am bisherigen Zuschlag von bis zu 600% ( ! ), wieviel die Vericherungen am Elend anderer verdienen und davon profitieren.