/ Keine Extrawurst für „Kierchefong“ beim sozialen Mietwohnungsbau
Eine ganze Reihe von Fragen in Zusammenhang mit staatlichen Subventionen im Kontext des sozialen Mietwohnungsbaus beantwortete die zuständige Ministerin Sam Tanson dieser Tage – und gab dabei Einblick in die künftige Politik der Regierung, die u.a. die Laufzeit der entsprechenden Konventionen von 20 auf 40 Jahre heraufsetzen möchte.
Die finanziellen Beihilfen des Staates für Wohnungsbau privater oder öffentlicher Promoteure unterliegen dem Gesetz vom 25. Februar 1979. Der entsprechende Verteilungsmechanismus, der seit 79 mehrere Male abgeändert wurde, weise allerdings eine Reihe von Unstimmigkeiten auf.
So erhalten die öffentlichen Bauherren SNHBM („Société nationale des habitations à bon marché“) und FdL („Fonds du logement“) eine staatliche Beihilfe von 70 Prozent für den Bau von Mietwohnungen, während Kommunen, Vereinigungen, Stiftungen (wie dem Kirchenfonds) und anderen 75 Prozent der in Betracht gezogenen Kosten rückerstattet werden.
Auch sind die Gemeinden sowie der „Fonds du logement“ und die SNHBM dazu angehalten, die Mieten auf Basis des großherzoglichen Reglements vom 16. November 1998 festzulegen, während sich andere Promoteure nicht an diese Vorgabe halten müssen. Dies führt dazu, dass Mietern je nach Bauherr komplett verschiedene monatliche Abgaben abverlangt werden.
Mehrere Tausend Haushalte auf Warteliste
Daneben müssen Kandidaten für soziale Mietwohnungen bei jedem einzelnen Bauherren eine individuelle Anfrage für eine solche Wohnung einreichen. Dementsprechend sieht die Regierung in ihrem Programm für diese Legislatur vor, das Gesetz von 1979 komplett zu überarbeiten. Sie untersucht deshalb auch zurzeit die Kriterien für die staatlichen Zuschüsse.
Angesichts der dramatischen Lage – mehrere Tausend Haushalte warten derzeit auf eine Sozialwohnung – hat die Wohnungsbauministerin beschlossen, im Rahmen des noch gültigen Gesetzestextes die Effizienz der staatlichen Unterstützungen zu verbessern. Die Beihilfen unterliegen aber nicht nur nationalem Recht – sie müssen sich nämlich auch im Rahmen der EU-Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 2012 bewegen, die ebenfalls Kriterien festsetzt.
Die Ministerin teilt des Weiteren mit, sie werde die Dauer der Konventionen, die mit den Bauherren abgeschlossen werden, von 20 auf 40 Jahre verlängern – dies, um zu verhindern, dass sich bezuschusste Immobilien zu schnell wieder auf dem ersten Markt wiederfinden, und um den Beziehern der Wohnungen eine langfristigere Perspektive zu bieten. Dies biete auch eine Garantie, dass in den besagten Wohnungen länger Reparaturen und Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden und diese somit ihren Wert behalten.
Zusammenarbeit FdL/Kirchenfonds
Auf diverse Vorwürfe hin, der Kirchenfonds werde im Rahmen des subventionierten Wohnungsbaus bevorzugt behandelt, erklärte Sam Tanson, für die Bautätigkeit des Bistums würden die gleichen Regeln wie für alle anderen gelten.
Während einer Unterredung im Ministerium sei die Idee einer Zusammenarbeit zwischen „Fonds du logement und „Kierchefong“ geboren. Der FdL werde auf Gelände des Kirchenfonds bauen und die Wohnungen vermieten; die Zusammenarbeit müsse allerdings den Vorgaben des Gesetzes aus dem Jahre 1979 entsprechen.
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Keine Extrawurst?
Naja, wenn man für eine Kathedrale bloß 2500€ Miete im JAHR zu zahlen braucht, dann weiß ich aber nicht was dann eine Extrawurst sein soll.
Wenn ich eine Villa an Meine Mutter für den Betrag im Jahr vermieten würde, hätte ich das Steueramt nach 14 Tagen am Pelz.
Ich dachte immer Staat und Stadt müssten ‚en bon père de famille‘ wirtschaften und nichts verschenken, auch nicht für Leute mit Illusionen.
Seit wann befindet die Steuerverwaltung über die Höhe der einzufordernde Miete? Derenn Interesse dürfte allenfalls darin bestehen zu überprüfen ob die Mieteinnahmen richtig versteuert werden. Und bei der Bewirtschaftung en “ bon père de famille „, wie hoch sind eigentlich die Mieten für Fussballfeder, Sporthallen, Probesäle für Musikvereine und dergleichen ?
„Seit wann befindet die Steuerverwaltung über die Höhe der einzufordernde Miete?“
Seit jeher. Versuchen Sie mal den Steuerbeamten zu überzeugen, dass sie wirklich die Garage für 1 Euro vermieten oder Omas Haus für 100€ an die lieben Urenkel verscherbelt haben.
Die nehmen selbstverständlich an, dass Sie schwarz unter der Hand bezahlt werden.
Und mit Recht.
Und letztendlich muss Ihnen der betreffende Beamte das Gegenteil beweisen. Mutmassungen sind nach wie vor kein Beweis.
Die Steuerverwaltung liest den Mietwert aus einer Tabelle. Wenn die eingeforderte Miete zB an Familienmitglieder zu niedrig ist, kann der Vermieter Reparaturen am Objekt nicht steuerlich absetzen.
Wann d‘Kierch et op de Referendum deemols ukomme geloss hätt, géif haut keen vun Kierchefong an Trennung vu Kierch a Staat méi schwätzen.
Do war sénger Zäit esouguer én Mann ewéi den Robert Goebbels der Meenung, dass bei der Stemmung déi zum Zäitpunkt vum Referendum ennert den Leit bestaanen huet, déi Froo ebenfalls ferm an d’Box fir d’Regierung hätt kennen goen.
Wann et dann eng Extrawurscht wier, wier se jo net fir de Kiirchefong, mais fir déi Leit wou eng Wunning brauchen. Gott sei Dank gëtt et „sozial“ Kräften hei am Land, déi dat ze verhënnere wëssen.
@Dingo; Ech denken dass, wann déi Fro vun der Trennung am Referendum gestallt gin wär, den gréissten Deel vun der Bevölkerung fir déi Trennung gestemmt hätten. Dat woussten sie och am Bistum. Doufir hun sie virdrun engem Accord zougestemmt an sin mat engem bloen Aan dervun komm. Schlecht fir sie mengt den Bistum. Ech denken sie sin ze gut wegkomm. Den Accord as schlecht fir den Steierzouler well d’Regierung dem Bistum ze weit entgéint koum as. Dat gelt awer och fir déi aner Sekten. Ech hoffen dir sid do menger Meenung.
Mengen net. Dann wier et 4 mol an Platz vun 3 mol Nee ausgang.