Polizei / „Keine populistische Konnotation“: Gloden beantwortet ADR-Frage nach Luxemburgisch-Kenntnissen
Nach einer parlamentarischen Frage der ADR erklärt Polizeiminister Gloden, welche Sprachkenntnisse luxemburgische Polizisten vorweisen müssen. Die Antwort ist wenig überraschend – bis auf einen Satz.
Polizeiminister Léon Gloden (CSV) hat in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage des ADR-Abgeordneten Fred Keup präzisiert, welche sprachlichen Anforderungen an Rekruten im Polizeidienst gestellt werden. Eine der Voraussetzungen, um in Luxemburg Polizist zu werden, sei, so Gloden, die luxemburgische Staatsbürgerschaft. Ein Kandidat mit doppelter Staatsbürgerschaft, der nicht Luxemburgisch als Muttersprache spreche, werde getestet und müsse nachweisen, alle drei Amtssprachen zu beherrschen.
Für den Polizeidienst gälten dieselben Regeln wie für den öffentlichen Dienst im Allgemeinen, führt Gloden aus, nämlich „die Kenntnisse der drei Amtssprachen“. Ein spezifisches Niveau sei nicht vorgeschrieben. Im Auswahlprozess würden die Sprachkenntnisse in mehreren Stufen geprüft, zunächst bei der allgemeinen Eignungsprüfung, dann in einer speziellen Eignungsprüfung bei der Polizei, zu der u.a. auch ein Interview auf Luxemburgisch gehöre.
Wie der Minister in seiner Antwort feststellt, bezieht sich Keups Frage zumindest indirekt auf ein kürzlich veröffentlichtes Video, in dem sich Polizeibeamte über die Luxemburgisch-Kenntnisse eines Kollegen lustig machen. Dieses Verhalten sei, so Gloden, von der Polizeidirektion umgehend als inakzeptabel kritisiert worden. „Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie mit Ihrer Frage diesem Thema keine populistische Konnotation geben wollen“, schreibt der Polizeiminister. (judo)
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