Justiz und Polizei / Keine Schonfrist für Sexualstraftäter: Jeden Verdacht und Hinweis sofort melden
Die besten Verbrechen sind jene, die nicht passieren, die vermieden werden können. Jeder könne dazu einen Beitrag leisten, so die Luxemburger Staatsanwaltschaft. Das gilt besonders für sexuellen Missbrauch bei Minderjährigen. Eindringlich fordern Justiz und Polizei deshalb, dass Kenntnis von oder Hinweise auf Straftaten sofort den Behörden gemeldet werden.
Wer sexuellen Missbrauch an Minderjährigen verübt, begeht ein schweres Verbrechen. Nun kann man diese oftmals kranken Menschen zu langen Haft- und hohen Geldstrafen verurteilen sowie ihre Triebstörung behandeln. Besser ist es aber, dafür zu sorgen, dass diese Verbrecher gar nicht erst zur Tat schreiten können – oder jedenfalls nicht zum Wiederholungstäter werden.
Das Leid und der Schaden, den Sexualstraftäter an Körper und Seele anrichten, ist enorm, weil die Opfer kaum jemals wieder darüber hinwegkommen. Es spielt eigentlich auch keine Rolle, ob das Leid einer volljährigen oder minderjährigen Person angetan wird. Letzteres ist, ohne vollumfängliche Wertung, aber vielleicht noch einen Tick verachtenswerter, ekelhafter, zum Beispiel, wenn es sich um Kleinkinder oder gar Babys handelt.
Alles melden
Solche Verbrechen gilt es zu verhindern. Die Staatsanwaltschaften der Bezirksgerichte Luxemburg und Diekirch richten deshalb einen eindringlichen Appell an die Öffentlichkeit: Jeder, der Kenntnis von einer Sexualstraftat habe, oder einen begründeten Verdacht, solle umgehend Meldung erstatten – bei der Justiz oder der Polizei. Missbrauch dürfe kein Tabuthema sein. Es müsse gehandelt werden, ohne Zeit zu verlieren, so David Lentz, beigeordneter Staatsanwalt. Das traumatisierte Opfer müsse so schnell und umfassend wie möglich versorgt werden. Die Justiz- und Polizeibehörden betonen, dass der Reflex eines jeden, der von einer solchen Tat erfahre, darin bestehen sollte, den Missbrauch sofort den zuständigen Stellen zu melden, damit dem Opfer jede Hilfe garantiert und dem Täter unverzüglich das Handwerk gelegt werden könne.
Laut Staatsanwaltschaft könne eine Nichtmeldung nicht nur bedeuten, dass man die verwerflichen Handlungen des Täters billige oder dem Leiden des Opfers gleichgültig gegenüberstehe. Schweigen könne vor allem auch heißen, das Risiko eines Rückfalls des Täters mit allen möglichen Gefahren für aktuelle oder zukünftige Opfer zu akzeptieren.
Es sei zwingend notwendig, die Omertà, das Gesetz des Schweigens, zu brechen und zu reagieren. Je schneller, umso besser, betont auch die erste Generalanwältin Simone Flammang.
Auf Seiten der Justiz und der Polizei gebe es Strukturen und Verfahren, um die Betreuung von minderjährigen Opfern zu gewährleisten und die Ermittlungen zu dieser Art von Kriminalität durchzuführen. Hervorzuheben sei das im Umgang mit Kindern und Jugendlichen speziell geschulte Personal, das behutsam und einfühlsam vorgehe, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen und Sexualstraftätern das Handwerk zu legen, so der bei der Kriminalpolizei für Jugendschutz zuständige Chefkommissar Jean Winter.
Das sei keine einfache Aufgabe, vielmehr eine, die unter die Haut gehe, so die Vertreter von Justiz und Polizei. Man merkt ihnen an, dass es ihnen zu schaffen macht, wenn sie eine Tat nicht aufklären oder verhindern können. Vielleicht, weil jemand nicht zeitig einen Hinweis geliefert hat, nicht bereit ist, als Zeuge auszusagen oder vielleicht auch, weil viel, zu viel Zeit zwischen Tat und Ermittlung vergangen ist.
Zivilcourage gefordert
Je mehr Zeit vergehe, umso schwieriger sei die Aufklärung, betont David Lentz. Er dürfte wissen, wovon er spricht. Er hat lange Jahre als Untersuchungsrichter gearbeitet und in seiner beruflichen Laufbahn, eigener Aussage zufolge, um die 6.000 Verhöre geführt. Der Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten an Minderjährigen steht er offensichtlich skeptisch gegenüber. Die unter Umständen positive psychologische Komponente dieser, wie er sagt, „politischen Entscheidung“, verneint er nicht, wirft aber die Frage auf, wie sinnvoll sie denn sein könne und was nach vielen Jahren, gar nach Jahrzehnten, noch als Wahrheit ans Licht kommen könne.
Die Forderung der Staatsanwaltschaft und der Polizei scheint in dem Kontext nachvollziehbar. Doch was ist, wenn’s wieder mal mit der Zivilcourage hapert und Bürger zwar mitbekommt, aber nicht unbedingt mitteilen möchte? Wenn er vielleicht Meldung machen, aber nicht unbedingt als Zeuge aussagen möchte?
Wenn wir David Lentz und Simone Flammang richtig verstanden haben, dann gibt es für alles eine Lösung und Beratung. Einfach anrufen und fragen. Reden, das ist man, bei allen möglichen Bedenken, Opfern von Sexualstraftaten schuldig. Täter dürfen sich niemals in Sicherheit wähnen.
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