Staatsanwaltschaft / Keine strafrechtlichen Folgen: Gaardenhaischen-Affäre wird von Justiz klassiert
Die Gaardenhaischen-Affäre wird keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Das hat die Luxemburger Staatsanwaltschaft am Freitag mitgeteilt. Die Anwälte von Carole Dieschbourg zeigen sich in einer ersten Stellungnahme erfreut.
Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat am Freitag angekündigt, die Gaardenhaischen-Affäre ohne strafrechtlichen Folgen zu klassieren. „Der Untersuchungsrichter beschloss, keine Anklage zu erheben, nachdem die Kriminalpolizei eine Untersuchung durchgeführt hatte, die unter anderem Hausdurchsuchungen im Umweltministerium sowie die Anhörung mehrerer Beamter umfasste, die in das Verfahren zur Bearbeitung des Antrags von Herrn Traversini involviert waren“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.
Die Anwälte von Carole Dieschbourg zeigen sich in einer Pressemitteilung „erfreut“ über das Ende der Affäre. „Die Justiz war schlussendlich von der Unschuld von Carole Dieschbourg überzeugt, die sie während des gesamten Verfahrens beteuert hatte“, lassen die Verteidiger von Carole Dieschbourg, Francois Prum und Anne Prum, mitteilen.
Im Laufe der Gaardenhaischen-Affäre waren sowohl der Grünen-Abgeordnete und Differdinger Bürgermeister Roberto Traversini als auch die ehemalige Grünen-Umweltministerin Carole Dieschbourg von ihren Ämtern zurückgetreten. Der Rücktritt von Carole Dieschbourg wurde zudem von mehreren verfassungsrechtlichen Bedenken begleitet. Eine strafrechtliche Untersuchung fällt verfassungsrechtlich in den Aufgabenbereich des Parlamentes – eine genaue Prozedur dafür wurde jedoch nie festgelegt. Mit der seit vergangenem Juli in Kraft getretenen Verfassungsrevision wurde diese Lücke mittlerweile geschlossen.
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