Luxemburg-Stadt / Keine Unterstützung für die Polizei: Warum die „Agents municipaux“ das Bettelverbot nicht kontrollieren
Unterstützung von den städtischen „Agents municipaux“ fordert das Polizeisyndikat SNPGL bei der praktischen Umsetzung des viel diskutierten Bettelverbots. Aufgrund der festgelegten Kompetenzen der kommunalen Bediensteten ist das aktuell nicht möglich – argumentiert die Stadt. Termine vor Gericht könnten das ändern.
Über das sogenannte Bettelverbot in der Hauptstadt wird weiter diskutiert: Unter anderem die praktische Umsetzung ist dabei Thema. Denn seit dem 15. Dezember 2023 gilt die von der Gemeinde so bezeichnete „Limitation de la mendicité“ in Luxemburg-Stadt, die seit Mitte Januar verstärkt von der Polizei kontrolliert wird. Zusätzliche Arbeit für die Polizei, die laut Marlène Negrini ohnehin bereits „zahlenmäßig nicht gut aufgestellt ist.“
Deshalb hofft die Präsidentin des „Syndicat national de Police grand-ducale“ (SNPGL) auf die Unterstützung der „Agents municipaux“ der Stadt Luxemburg: „Es ist stark davon auszugehen, dass gerade in der Gemeinde, in der der Kern der Problematik liegt, die ‚Agents municipaux’ von der Bürgermeisterin mit der Überwachung des unbeliebten Phänomens beauftragt werden – um der Polizei unter die Arme zu greifen“. Und, so Marlène Negrini weiter: „Alles andere wäre in unseren Augen heuchlerisch.“
Unterstützung erhält die Polizei bei den aktuellen Kontrollen von den städtischen Bediensteten aber nicht. Denn diese hätten nicht die entsprechenden Befugnisse dafür, wie der Erste Schöffe, Maurice Bauer (CSV), nun beim letzten „City Breakfast“ – der monatlichen Pressekonferenz der Stadt – erklärte. „In unserer Polizeiverordnung sind die Kompetenzen klar und deutlich aufgelistet. Solche Kontrollen gehen über diese festgelegten Befugnisse hinaus.“
Nicht im Kompetenzbereich
Festgehalten sind die Kompetenzen der „Agents municipaux“ in Kapitel IV der städtischen Polizeiverordnung: Auf Basis eines im Gesetz vom 27. Juli 2022 zur Kompetenzerweiterung festgelegten Kataloges an Vergehen hat die Gemeinde 17 Tatbestände festgelegt – die von liegengelassenem Hundekot über Ruhestörung bis hin zum Zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum reichen. Verstöße dieser Art können die städtischen Ordnungsbeamten feststellen. Die Artikel 41 und 42 zum Betteln fallen allerdings nicht in diese Kategorie.
Diese darf demnach aktuell nur die Polizei kontrollieren. Möglich wäre das in der Theorie aber auch jenen „Agents municipaux“, die ihre Promotionsprüfung sowie eine entsprechende Schulung abgelegt haben. In dem Fall händigt die Gemeinde dem zuständigen Bezirksgericht dann eine Liste mit den infrage kommenden Beamtinnen und Beamten aus, damit diese vereidigt werden können. Eben das ist bisher offenbar nicht passiert. „Unseren Informationen nach ist noch kein ‚Agent municipal’ der Gemeinde Luxemburg vereidigt. Dabei gib es Beamte, die dafür infrage kämen“, erklärt Steve Hatto.
Hatto, Vizepräsident der Gewerkschaft des Gemeindepersonals (FGFC) und Mitglied der Interessenvertretung „Association des agents municipaux“ (FGFC-ASAM), weist darauf hin, dass einige Kommunen in dem Bereich nicht aktiv werden: „Aus uns unbekannten Gründen beantragen sie für ihre Bediensteten keinen Termin vor Gericht, damit sie vereidigt werden können und so die zusätzlichen Polizeibefugnisse erlangen dürfen.“ In der Zusammenarbeit von Polizei und „Agents municipaux“ sieht er kein Problem. Denn: „Wir sehen uns als Unterstützungsbeamte und für uns ergibt es Sinn, gemeinsam mit der Polizei zu agieren.“
Am Montag Thema
Eine kurzfristige Nachfrage bei der Stadt zur Anzahl der vereidigten Gemeindebediensteten und anderen Punkten blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Bekannt ist: Als die Kompetenzerweiterung am 16. Oktober 2023 im Stadtrat diskutiert wurde, war keiner der 102 städtischen „Agents municipaux“ vereidigt – wie Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) auf Nachfrage von Rat Pascal Clement (Piraten) mitteilte. Zu dem Zeitpunkt hieß es, dass es davon abhänge, ob die Betroffenen die Ausbildung machen wollen und ob sie die dann auch bestehen, um anschließend vereidigt zu werden. Die Justiz teilte am Mittwoch mit, dass die Gemeinde bis dato keine entsprechende Liste eingereicht hat.
Mehr Informationen zu dem Thema könnten die Antworten des Schöffenrats auf eine dringende Anfrage von Ratsmitglied François Benoy („déi gréng“) liefern. Denn er will von der blau-schwarzen Mehrheit unter anderem wissen, ob einige Ordnungsbeamte inzwischen in der Lage sind, Vergehen festzustellen. Abzuwarten bleibt, ob die dringende Anfrage in der Ratssitzung am Montag Thema sein wird. Diskussionen um das Bettelverbot wird es so oder so geben, denn auf der Tagesordnung steht unter anderem ein Antrag von vier Oppositionsparteien, die gemeinsam die Streichung des umstrittenen Artikels 42 fordern.
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