Luxemburg-Stadt / K(l)eine Hilfe: Polizeisyndikat geht Weiterbildung der „Agents municipaux“ nicht schnell genug
Vier „Agents municipaux“ sollen künftig in der Hauptstadt dazu befugt sein, Verstöße wie unter anderem gegen das sogenannte Bettelverbot zu kontrollieren. „Lächerlich“, heißt es dazu vom Polizeisyndikat, das auf mehr Unterstützung von der Gemeinde gehofft hatte.
Durch die Kontrollen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bettelverbot fällt für die Polizei in Luxemburg-Stadt mehr Arbeit an. Das Polizeisyndikat hofft dabei auf die Unterstützung der städtischen „Agents municipaux“. Denn wenn diese ihre Promotionsprüfung und anschließend eine entsprechende Schulung abgelegt haben, können sie vom Bezirksgericht vereidigt werden – um so bestimmte Polizeibefugnisse zu erlangen. Und so dann auch die Einhaltung von Artikeln der städtischen Polizeiverordnung, wie zum Beispiel Artikel 42 zum Bettelverbot, zu kontrollieren.
Insgesamt 78 (Stand: 29. Januar 2024) „Agents municipaux“ arbeiten bei der städtischen Dienststelle für Parkflächen, vereidigt ist bisher niemand. Das soll sich ändern, wie Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) am Montag in der Gemeinderatssitzung mitteilte: „Bisher haben 28 ihre Promotionsprüfung bestanden und sieben die Spezialschulung absolviert. Bei ihnen haben wir nachgefragt, ob sie vereidigt werden wollen. Vier wollen die zusätzliche Verantwortung übernehmen. Für sie haben wir das nun angefragt“, erklärte die Bürgermeisterin. Und wies darauf hin, dass die Gemeinde niemanden zu diesem Schritt „zwingen könne“.
Kein Verständnis
Marlène Negrini vom „Syndicat national de la Police grand-ducale“ (SNPGL) wundert es, dass bisher eher wenige städtische Beamtinnen und Beamte ihre Promotionsprüfung bestanden haben. „Ich verstehe nicht, warum dieser Prozess so zäh verläuft“, sagt sie und bemängelt, dass man auf diese Frage keine Antwort erhalte. „Lächerlich“ findet sie die Tatsache, dass lediglich vier „Agents municipaux“ in Zukunft Polizeibefugnisse haben sollen. Fragen dazu vom Tageblatt an die Gemeindeverantwortlichen sind nach mehr als einer Woche immer noch unbeantwortet.
Demnächst sollen die „Agents municipaux“ übrigens auch ohne Promotionsprüfung mehr Kompetenzen erhalten. Sie können dann nicht mehr nur Falschparken, sondern weitere kleinere Verstöße ahnden. Festgehalten sind diese 17 Tatbestände in Kapitel IV der städtischen Polizeiverordnung und beziehen sich unter anderem auf liegengelassenen Hundekot, Ruhestörung oder dem Zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum. Mit Flyern und einer Sensibilisierungskampagne soll die Bevölkerung laut Lydie Polfer demnächst darüber informiert werden.
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