/ „Kollektives Mea culpa“ – Parlamentarier sind sich einig: Polizeiregister fehlt Rechtsgrundlage
Prädikat: unzureichend. Die Parlamentarier der Justizkommission sind sich überparteilich einig, dass die aktuelle Gesetzgebung keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Datenbanken bei Polizei und Justiz bildet. Wie es nun weitergeht und was mit den bisher gesammelten Daten passiert, bleibt unklar.
Die Sitzung beginnt mit einem Platzverweis. Der Polizei-Generaldirektor Philippe Schrantz wird des Hauses verwiesen. Der Grund: Er war vom Präsident des Justizausschusses Charles Margue („déi gréng“) eingeladen worden ohne Rücksprache mit Ausschussmitgliedern. Ein No-Go, so die Auffassung der Mehrheit der Politiker. Es könne nicht sein, dass eine Institution, die am Pranger stehe, als „Beobachter“ an einer Sitzung teilnehme, so Gilles Roth (CSV). Mit dem gleichen Argument musste Margue bereits am Mittwoch Generalstaatsanwältin Martine Solovieff ausladen.
Unzureichende Antworten
Für die Parlamentarier verlief die Sitzung dabei ähnlich enttäuschend wie vergangene Woche. Nach dem Motto: viele Fragen, wenig Antworten. Man habe sich deutlich mehr erwartet, so unisono der Tenor. Nachdem vergangene Woche Justizminister Félix Braz („déi gréng“) mitsamt der Generalstaatsanwältin sowie der Minister für innere Sicherheit François Bausch mit dem Polizeidirektor vorgeladen waren, stand diesmal die Präsidentin der Datenschutzkommission Tine A. Larson im Fokus.
Ihr Auftritt war jedoch für die Abgeordneten unbefriedigend. „Die Präsidentin der Datenschutzkommission hat auf präzise Fragen keine Antworten gegeben“, so Roy Reding (ADR). Er kann ebenso wie Gilles Roth nicht nachvollziehen, warum eine unabhängige Institution, deren einzige Daseinsberechtigung der Datenschutz ist, auf simple Fragen im Datenschutz keine Antworten liefern kann oder will.
Keine legale Basis
Auch DP-Präsident Eugène Berger fand dieses Verhalten der Präsidentin befremdlich. Die Datenschutzkommission habe eine Chance verpasst, für Klarheit zu sorgen. Vielmehr habe sie auf ihr Gutachten im Oktober dieses Jahres verwiesen. Warum jetzt erneut auf Zeit gespielt wird, war den Abgeordneten nicht ersichtlich. Die unabhängige Institution würde dadurch im Interesse der Regierung handeln, so er Vorwurf.
Die Abgeordneten sind sich dabei mittlerweile alle einig, dass die aktuelle Gesetzeslage nicht als Rechtsgrundlage reicht für die Existenz und Nutzung der Register bei Polizei und Justiz. Selbst Ausschusspräsident Margue spricht davon, dass die legale Basis „mehr als grenzwertig“ sei. Dabei hatte die nationale Datenschutzkommission bereits in ihrem Gutachten von 2018 darauf hingewiesen, dass jede einzelne Datenbank von Polizei und Justiz per separates Gesetz geregelt werden muss, wie das Onlinemagazine Reporter.lu recherchierte. Larson hat die Forderung gestern erneut auf den Tisch gebracht und damit ähnlich argumentiert wie der Juraprofessor Stefan Braum.
Klare juristische Grundlage
LSAP-Fraktionspräsident Alex Bodry sah sich deshalb gezwungen, das eigene Scheitern anzusprechen. Es sei länger bekannt, dass eine Reihe von Datenbanken nicht über eine klare juristische Grundlage verfügen. Die Hoffnung, das Datenschutzgesetz von 2018 würde diesen Missstand beheben, habe sich nicht erfüllt. „Wir waren wohl nicht hartnäckig genug und haben die Regierung nicht in ihre Schranken verweisen, obwohl Mängel bekannt waren.“
Bodry verteilte die Schuld für den widrigen Zustand der Datenbanken jedoch auf mehrere Schultern: „Die Angelegenheit erfordert ein kollektives Mea culpa.“ Für ihn ist klar, dass ein weiteres Gesetz her muss. Das sehen auch die anderen Parlamentarier so. Roth spricht von einer Nachbesserung bis spätestens Ende des Jahres.
„Nahe am Failed State“
Der Elefant im Raum war dabei die Frage, was nun mit den rechtswidrig gesammelten Daten passiere. Müssen sie gelöscht werden? Dazu wollten sich die Abgeordneten gestern nicht klar positionieren.
Für Marc Baum („déi Lénk“) war jedoch klar: „Wenn es tatsächlich keine legale Basis für diese Daten gibt, dann sind wir nahe an einem Failed State.“ Übrigens: Die ADR fordert die Bürger explizit auf, sich an die Polizei zu wenden, um über die gesammelten Daten informiert zu werden.
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Die Datenschutzkommission in Luxemburg ist eben eine Lachnummer. Absolut kein Verständnis für die Sachlage in diesem Falle: die sollte sich selbst auflösen wegen Inkompetenz!
Achso? Auf was genau basieren Sie diese Aussage? Haben Sie die (sehr aufschlussreichen und komplexen) Gutachten der CNPD alle durchgelesen? Ich glaube nicht, ansonsten würden Sie wissen, dass die CNPD bereit viele Ratschläge und Kritiken geäussert hat, die allerdings gekonnt vom Parlament und der Regierung ignoriert wurden. Und wie es scheint auch von Ihnen. Hier können Sie ihr Wissen auffrischen: https://cnpd.public.lu/fr/decisions-avis.html
Natürlich wäre eine sofortige Antwort zufriedenstellender gewesen. Allerdings finde ich es auch irgendwie nachvollziehbar wenn jemand zuerst etwas korrekt analysieren möchte um danach auch stichhaltige Informationen zu haben, anstatt zuerst zu schiessen um dann zu schauen wohin man geschossen hat, nur um den schreienden Leuten zu gefallen.
Es hat aber doch (hoffentlich) noch niemand geschossen. Darüber wurde auch noch gar nicht berichtet.
Ein Teufelskreis ! Ein Riesenproblem ……………. aber nur in Luxemburg.
NSA ! ??
Kann mir nicht vorstellen, dass die Herren und Damen für die Nationale Sicherheits Agentur arbeiten, oder sind wir etwa doch unterwandert?
Das Mea Culpa bezieht sich im Wesentlichen auf das Zustandekommen des neuen Datenschutzgesetzes von 2018, die „Affäre“ reicht aber sehr sehr viel weiter… also dran bleiben liebe Presse!
Ohne weiteren Kommentar, aus dem Jahresbericht 2015 (jaja!) der CNPD: „La CNPD voudrait rappeler dans ce contexte que le règlement Ingepol qui date de 1992 ne répond pas à toutes les exigences juridiques de protection des données découlant de la loi modifiée du 2 août 2002, ni de la décision-cadre 2008/977/JAI du Conseil du 27 novembre 2008 relative à la protection des données à caractère personnel traitées dans le cadre de la coopération policière et judiciaire en matière pénale et qu’il devrait être remplacé par un nouveau règlement grand-ducal en exécution de l’article 17 paragraphe (1) lettre (a) de la articles 22 et 23 de la loi modifiée du 2 août 2002 relative à la protection des personnes à l’égard du traitement des données à caractère personnel. Dans ses rapports annuels, l’autorité de contrôle spécifique « Article 17 » a d’ailleurs régulièrement critiqué la prorogation annuelle du règlement Ingepol depuis l’adoption de la loi modifiée du 2 août 2002, ainsi que l’absence d’adoption d’un nouveau règlement grand-ducal.“ Und noch eine Fussnote: „La CNPD a déjà épinglé ce problème dans son avis relatif au projet de loi n°6566 facilitant l’échange transfrontalier d’informations concernant les infractions en matière de sécurité routière, délibération n°385/2013 du 25 juillet 2013.“ Jaja, 2013! Das CNPD-Gutachten im Oktober 2019 kann also auch nur vernichtend ausfallen, und das Parlament kann ruhigen Gewissens den U-Ausschuss schon jetzt einfordern.
„Kollektives Mea culpa“ … aha, wann ech mech net un d’Gesetz halen, kann ech mech dann och esou erausrieden ? Chamber an Regierung machen Gesetzer a stelle fest, datt sech net dru gehal gouf. Mea culpa ? Mir sin hei net an dem Beichtstull !
Wann deen nächsten Bréif kënnt well ee geblëtzt gin ass schreiwt een einfach drop MEA CULPA a schéckt en zréck.
Emol kuken wat déi 2 gréng Hären dovun halen.
Esou ginn mir als Bierger dann rem einfach verarscht. „Sorry, deed mir Leed. Weider am Kontext.“ Eng Frechheet.