Reform des Gemeindegesetzes / Kommunale Bürgerinitiativen: Mit Petitionen und Referenden zur Mitbestimmung
Mit der Bürgerbeteiligung stellte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) am Donnerstag die dritte Säule der Reform des Gemeindegesetzes vor. Ziel ist es, die Bewohner am Entscheidungsprozess in ihrer Gemeinde zu beteiligen. Daher soll in Zukunft eine Art Petition eingeführt und verstärkt auf Referenden zurückgegriffen werden. Verabschiedet wird das neue Gesetz aber in dieser Legislaturperiode nicht mehr.
Nach der Reform der Aufsicht über die Gemeindeverwaltung und der Definition der Rechten und Pflichten der Gewählten soll nun eine verstärkte Bürgerbeteiligung gesetzlich verankert werden. „Die Zeiten sind vorbei, in denen von oben herunter dekretiert wurde“, sagte Taina Bofferding einleitend bei der Vorstellung am Donnerstag. Die Innenministerin bezeichnete die Bürgerbeteiligung als „Herzensangelegenheit“. „Sie ist zwar nicht immer die einfachste Methode, aber ich bin überzeugt, dass es die richtige Methode ist, in der sich jeder wiederfindet“, so Bofferding, „es geht darum, dem Bürger neue Möglichkeiten zu geben, mitzubestimmen.“ Im neuen Gesetz soll klar definiert werden, wo und wie die Bürger mitreden können. Sie sollen mitentscheiden, was vor der eigenen Haustür geschieht. Und so die Lokalpolitik bürgernäher und demokratischer machen.
Kommunale Bürgerinitiative
Damit das möglich ist, werden neue, zusätzliche Instrumente geschaffen. Da ist zuerst einmal die „kommunale Bürgerinitiative“, die der Logik der europäischen Bürgerinitiative folgt. Zum Beispiel könnten Einwohner die Einführung von Tempo-30-Straßen anstoßen. Die Bürgerinitiative muss von mindestens drei Personen initiiert sein, die 16 Jahre alt oder älter sind. Sechs Wochen hat diese Art Petition Zeit, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Für Gemeinden unter 2.000 Einwohnern reichen 100 Unterschriften, digital oder auf Papier. Bei Gemeinden zwischen 2.000 und 50.000 Einwohnern müssen 5 Prozent der Einwohner unterschreiben. Im Fall von Esch mit seinen rund 37.000 Bürgern würden demnach 1.850 Signaturen benötigt. Bei über 50.000 Einwohnern (Luxemburg-Stadt) liegt die Schwelle bei 2.500. Werden genügend Unterschriften gesammelt, so kommt das Anliegen in den Gemeinderat. Dieser hat drei Monate Zeit, die Initiative auf die Tagesordnung zu setzen. Die Entscheidung über eine eventuelle Umsetzung trifft aber nach wie vor die Politik, also der Gemeinderat.
Zweites Hauptinstrument für eine bessere Bürgerbeteiligung ist das lokale Referendum, das in Zukunft eine größere Rolle einnehmen soll. Bis jetzt wird es hauptsächlich bei Gemeindefusionen eingesetzt und soll dort in Zukunft eine gesetzliche Voraussetzung sein. Findet ein von Bürgern initiiertes Referendum zu einem anderen Thema statt, so hat das Resultat konsultativen Charakter, ist also nicht für die politisch Verantwortlichen bindend. Im Gegensatz dazu ist das Resultat eines vom Gemeinderat in die Wege geleiteten Referendums bindend. Hier muss die Politik den Bürgern ein vollständiges Informationsdossier inklusive der Positionen der Parteien bis spätestens einen Monat vor dem Urnengang stellen.
Die Information der Bürger soll prinzipiell verbessert werden, weshalb die Informations- und Kommunikationsmittel sowie die Kommunikationsmodalitäten der Gemeinden modernisiert werden. Mit dem Ziel, für eine totale Transparenz zu sorgen.
Entstanden sind die nun vorgeschlagenen Maßnahmen im Übrigen durch Bürgerbeteiligung. Erst wurden im Sommer 2019 rund 300 kommunale Mandatsträger konsultiert, ehe ab Herbst sechs Regionalforen organisiert wurden. Mit in die Resultate eingeflossen ist zudem eine Online-Befragung, an der 5.655 Bürger teilnahmen. Finalisiert wurde das Projekt in einem Bürgeratelier. Bis der Gesetzentwurf das Parlament passiert, wird es jedoch dauern. Sie hoffe, dass die Reform auch nach den Chamber-Wahlen am 8. Oktober weitergetrieben wird, so Taina Bofferding abschließend.
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