Vorgehen angepasst / Kontakt mit einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person: Was zu tun ist
Omikron breitet sich im Großherzogtum aus und die Zahl der Infizierten steigt täglich. Schnell kommt man da in die Situation, dass man in Kontakt mit einer Person war, die kurze Zeit später positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Zu Silvester hat die Gesundheitsbehörde die Maßnahmen angepasst, die in diesem Fall zu treffen sind.
Das Telefon klingelt, ein Familienmitglied oder ein Freund ruft an. Erst kürzlich hat man sich gesehen, dem anderen vielleicht noch alles Gute im neuen Jahr gewünscht. Und nun die schlechte Nachricht: Die Person am anderen Ende der Leitung wurde positiv auf Corona getestet. Viele dürften aktuell solche oder ähnliche Situationen erleben, denn die Zahl der am Virus erkrankten Menschen ist nach den Feiertagen drastisch angestiegen. Dementsprechend hat die „Santé“ zum 31. Dezember die Abläufe der Maßnahmen zur Kontaktverfolgung angepasst. Das ist aktuell nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person zu tun:
Schritt 1: Selbstquarantäne
Wer in den 48 Stunden vor ihrem positiven Testergebnis Kontakt zu einer infizierten Person hatte, muss sich in Selbstquarantäne begeben. Und zwar während sieben Tagen nach dem letzten Kontakt. In Selbstquarantäne gilt es, die Hygienemaßnahmen einzuhalten, soziale Kontakte stark zu reduzieren und bei Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. In diesem Zeitraum könnte man nämlich ansteckend sein, beziehungsweise es werden.
Kontakte mit Risikopotenzial
Ein Zusammentreffen gilt laut „Santé“ dann als risikoreich, wenn man mehr als 15 Minuten ohne Maske miteinander in Kontakt war, sich gegenüber saß beziehungsweise stand oder sich auf einer Distanz von zwei Metern zusammen in einem geschlossenem Raum aufgehalten hat. Eine potenzielle Gefahr sind vor allem Situationen, in denen man körperlichen Kontakt mit einer oder einem Infizierten hatte – sich beispielsweise umarmt oder geküsst hat. Ein gemeinsames Essen in der Familie oder unter Kollegen, aber auch die gemeinsame Autofahrt ohne das Tragen einer Maske sind laut „Santé“ Beispiele von Situationen mit einem hohem Risiko.
Schritt 2: Kontakt melden
Dann sollte der Kontakt gemeldet werden. Das ist über die Webseite covidtracing.public.lu im Bereich „Ich bin eine Kontaktperson eines Covid-19-Infizierten“ möglich. Wenn man darauf klickt, erscheint ein Formular, in das man die Informationen zur eigenen Person – Nachname, Vorname, Sozialversicherungsnummer – und Kontaktdaten einträgt. Auch das Datum des letzten Kontakts mit der oder dem Infizierten sowie Informationen zur positiv getesteten Person werden ausgefüllt. Wenn man Daten, wie die Referenznummer des Dossiers des Betroffenen bei der „Santé“ oder dessen Geburtsdatum nicht kennt, kann man diese bei der infizierten Person nachfragen. Kennt sie die eigene Referenznummer nicht, hilft die Hotline der Gesundheitsbehörde unter der Telefonnummer 247-65533 weiter.
Schritt 3: Nicht auf Anruf warten
Wenn man sich dann als engen Kontakt gemeldet hat oder von einer infizierten Person angegeben wurde, wird man nun in der Regel nicht mehr vom Contact Tracing angerufen. An die im Formular angegebene E-Mail-Adresse wird ein ärztliches Rezept für einen kostenlosen PCR-Test verschickt, der am sechsten Tag nach dem letzten Kontakt durchgeführt wird.
Schritt 4 für Geimpfte oder Genesene
Geimpfte oder Genesene sind in dieser Zeit von der Quarantänepflicht befreit. Trotzdem sollen auch sie sich weiterhin abschotten. Wie bereits beschrieben, gilt es auch weiter die Hygienemaßnahmen zu beachten, soziale Kontakte stark zu reduzieren und, wenn möglich, bis zum negativen Ergebnis des PCR-Tests auf Homeoffice umzusteigen. Sollten in dieser Zeit Symptome auftreten, wird ein solcher Test sofort durchgeführt.
Schritt 4 für Ungeimpfte und nicht Genesene
Wer nicht geimpft oder genesen ist, erhält zusätzlich zum Attest für einen PCR-Test eine Quarantäneverordnung. Die Quarantäne dauert mindestens eine Woche und kann erst nach dem negativen Resultat eines PCR-Tests beendet werden. Auch nach der guten Nachricht eines negativen Ergebnisses soll der eigene Gesundheitszustand weiter beobachtet und bei Kontakt mit anderen Personen ein Mundschutz getragen werden. Wie auch bei den Geimpften oder Genesenen wird der PCR-Test erst am sechsten Tag nach dem letzten Kontakt durchgeführt – es sei denn, es treten vorher Symptome auf. Dann wird dieser direkt gemacht.
Schritt 5 bei einem positiven Ergebnis
Nach einem PCR- oder zertifizierten Schnelltest: Infizierte müssen sich sofort isolieren und dürfen damit nicht erst bis zu einem Anruf der „Santé“ warten. Die Gesundheitsbehörde wird je nach Ort der Durchführung des Tests beispielsweise von der Apotheke oder dem Labor in Kenntnis gesetzt und meldet sich in der Regel per SMS bei Betroffenen. Auf diesem Weg wird ihnen eine Referenznummer mitgeteilt, mit der auf covidtracing.public.lu ein Formular ausgefüllt werden kann, um alle Risikokontakte der vergangenen 48 Stunden zu identifizieren. Zusätzlich sollte ein infizierter Mensch diese Personen selbst informieren und sie darüber in Kenntnis setzen, dass ihnen die ärztlichen Verordnungen für einen Test sowie gegebenenfalls Quarantäneverordnungen zugeschickt werden.
Bei den Angaben sollte man möglichst genau sein, damit nicht auf einen Anruf des Contact Tracing gewartet werden muss und die Meldung bestätigt werden kann. Das sollte zwischen 24 und 48 Stunden danach der Fall sein. Der oder dem Infizierten wird dann eine Isolationsverordnung per Mail zugeschickt. Wer sich nicht selbst melden kann – da man beispielsweise keinen Zugang zu einem Computer oder zum Internet hat – wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach einem positiven Testergebnis vom Contact Tracing per Telefon kontaktiert. Die Isolation endet nach zehn Tagen.
Nach einem Antigen-Schnelltest: Auch in diesem Fall muss man sich sofort selbst isolieren. Auf covidtracing.public.lu findet man das entsprechende Formular, um das positive Ergebnis zu melden. Dann heißt es, den engen Kontakten Bescheid zu geben, damit diese sich in Selbstquarantäne begeben können. Das Gesundheitsministerium empfiehlt, die Kontakte der letzten 48 Stunden bereits nach dem Ergebnis eines positiven Schnelltests zu informieren und nicht erst den PCR-Test abzuwarten. Ein Attest für letzteren sollte innerhalb weniger Stunden nach der Meldung per E-Mail zugestellt werden.
Der verschriebene PCR-Test nach einem positiven Schnelltest zu Hause wird sofort durchgeführt, um eben das Ergebnis des Schnelltests zu bestätigen. Fällt auch der PCR-Test positiv aus, kann man dieses Ergebnis ebenfalls selbst auf der Webseite melden oder abwarten, bis sich das Team vom Contact Tracing meldet. Wer das positive Resultat eines Schnelltests nicht online mitteilen kann, muss einen zertifizierten Antigen- oder PCR-Test durchführen oder seinen Hausarzt kontaktieren.
In der Grundschule: Wenn das eigene Kind in der Schule positiv getestet wurde, werden Eltern nicht mehr vom Contact Tracing kontaktiert. Listen mit den engen Kontakten der Kinder werden laut „Santé“ von den Schulen erstellt, die auch über das bestehende Szenario und die daraus erfolgenden Maßnahmen informieren. Das Contact Tracing arbeitet laut „Santé“ eng mit dem Bildungsministerium zusammen, das die Listen erhält. Auf Basis davon werden die ärztlichen Atteste für PCR-Tests sowie gegebenenfalls Quarantäneverpflichtungen verschickt. Wenn der Schnelltest bei einem Kind zu Hause positiv ausfällt, müssen Eltern die Schule informieren und über covidtracing.public.lu das gleiche Formular ausfüllen, das auch im Fall von erwachsenen Infizierten genutzt wird.
Update 5. Januar 2022:
Die Isolationsdauer von Geimpften, die positiv auf das Virus getestet wurden, soll in Luxemburg von zehn auf sechs Tage heruntergeschraubt werden – das teilte Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) am Mittwochmittag in einem Interview bei RTL Radio Lëtzebuerg mit. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass ein durchgeführter Schnelltest am fünften sowie am sechsten Tag negativ ausfällt. Das neue Gesetz könnte schon kommende Woche in Kraft treten. Aktuell gilt im Großherzogtum eine Isolationsdauer von zehn Tagen.
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Schnellstens en PCR Test mache loossen
soulang de Virus noweisbar ass,
sos kritt e keen QR-Code!!
P.S.
An mech als direkte Kontakt bei der Santé mëllen.
Firwaat gett so’u eng Informatio’un net am Kloortext komplett publizei’ert ?
Schnelltester, wéi se och an der Schoul gemaach ginn, sinn net méi esou fiabel beim Omikron. (cf.US Food & Drug Administration)
Et kritt e keng SMS’e méi. Also et kommen keng un. ?!
Wéi soll een dann de Formular ausfëllen?
Das Contract Tracing hat einen systematischen Fehler und funktioniert nicht!
Beim Schritt 2 muss man die Referenznummer des infizierten Kontakts kennen sonst kann man das Formular nicht absenden.
Der infizierte Kontakt bekommt seine Referenznummer aber erst nach seinem PCR Test, d.h. 4 bis 6 Tage nachdem sein Antigen-Test angeschlagen hat zuzüglich Laborzeit.
Dann dauert es aktuell nochmal bis 3 bis 5 Tage bis der Anruf vom Kontakt Tracing kommt und dann bekommt man auf Nachfrage auch seine Referenznummer genannt.
Das ist viel zu spät!
….und wer bitte hängt sich zwei Stunden in die Warteschleife beim Telefon um die Referenznummer von Jemandem abzufragen???
Das ganze System muss dringend überdacht und geändert werden!
@Nomi: Bei der Informatioun do hapert ët ëmmer méi. Mäin Noper huet weder Computer nach Iphone, freet no den neisten Bestëmmungen an Saachen Corona, ët nervt!
Ons léiw Tageblätter kënnten eventuell all Dag an der geschriwener „PRESS“ een Extrablad derzou gin, wann dann eppes geännert gouf.
Regirung ass do fir Gesetzer ze machen, déi dann an der Chamber diskutéiert a gestemmt ginn. Bevëlkerung huet déi dann zur Kenntnis ze huelen an sech drun ze halen. Leider ass et awer an der leschter Zäit esou, dass een als Bierger Zäit mol net méi huet e Gesetz ze liesen an ze verstoen. Subal een eent gelies huet, a verstanen huet dann kennt schon nees dat nächst. Guer net dovunner ze schwätzen, wéi déi Gesetzer verëffentlecht ginn. Keen Text coordonné asw.. E normale Mensch gett do net méi eens! Dat ass einfach net méi an der Reih!