Prozess um Meinungsäußerung / Krude Verschwörungstheorien vor Gericht
I., ein 1972 geborener Mann, ist beschuldigt, unter anderem ethnisch motivierten Hass verbreitet zu haben. Dabei geht es unter anderem um Verharmlosung des Holocaust. In erster Instanz wurde I. zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Vor dem Berufungsgericht betont er, sich seiner Taten nicht bewusst gewesen zu sein.
Es ist nicht nichts. Dieser Meinung dürften die Richter gewesen sein, die den Angeklagten I. im Juli dieses Jahres wegen seiner Äußerungen in den sozialen Netzwerken zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten und 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt haben. I. ist in diesen Netzwerken und auf eigenen Internetauftritten sehr aktiv und bekannt, teils auch in Bewegungen, die sich den Corona-Maßnahmen entgegenstellen. Seine eigenen Stellungnahmen sowie all das, was er aus dem Netz aufgreift und weiterverbreitet, sind eher krude und unreflektierte Theorien. Zur konkreten Anklage aber hat ein Post mit vermeintlich antisemitischem Hintergrund geführt, der via BeeSecure an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.
Gegen das Urteil aus erster Instanz ist I. in Berufung gegangen. Vor Gericht erscheint er ohne Corona-Maske. Aufgrund eines von einem Luxemburger Arzt ausgestellten Attestes erhält er vom Gericht Dispens. Er darf also ohne Maske reden. Was sich tatsächlich hinter seinen Aussagen verbirgt, erfährt man nicht wirklich. Unschuldig sei er natürlich, sagt I., er habe nicht gewusst, was er damals Strafbares gemacht habe, heute auch noch nicht. Nie habe er die Absicht gehabt, zu Hass aufzurufen oder was auch immer. Er sei ein Mensch, der den Schwachen in der Gesellschaft helfe, sagt er – seit jeher.
Sein Anwalt versucht, das Benehmen von I. zu relativieren. Es sei alles nicht so schlimm und vor allem nicht so gemeint gewesen. Deshalb solle das Urteil aus erster Instanz nach unten korrigiert werden. Die Vertreterin der Anklage allerdings bleibt auf staatsanwaltschaftlicher Linie. Auch wenn I. vorgibt, keine schädlichen Absichten gehabt zu haben, warum habe er dann Sachen veröffentlicht, die Anlass zu Sorge geben? Es geht dabei um dunkle Mächte, Verschwörungstheorien, Komplotte der jüdischen Gemeinschaft, Verharmlosung des Holocaust und so weiter. Die Strafe aus erster Instanz sei gerechtfertigt, so die Staatsanwältin.
Vor Gericht sagt I., dass nicht alles beachtet worden sei, was sein Tun erklären könnte. Damit sind wir recht schnell bei den leichtgläubigen Gotteskriegern oder Gaston Vogel, die zurzeit wegen sonderbar scheinender Aussagen auf ihr Gerichtsurteil warten. Sie wussten nicht, was sie taten.
Das Urteil in diesem Prozess ergeht am 8. Dezember.
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Damit wir uns richtig verstehen: Ich habe nicht das geringste Verständnis für antisemitische Parolen, Holocaustrelativierungen oder IS-Propaganda. Aber wenn jemand sich hierzulande allein wegen, wie Sie schreiben „sonderbar scheinender Aussagen“ vor Gericht wiederfinden kann, ist das für mich ebenso wenig nachvollziehbar.
Sie werfen Äpfel und Birnen in denselben Korb. Holocaust-Leugner und Gesellschaftskritiker sind zwei Paar Schuhe. Der Holocaust war eine grausame Realität in der Geschichte und die Nazis wussten genau was sie taten.Gaston Vogel prangert die Missstände in Luxemburg an und weiss auch was er tut.Er hat wohl nicht nur die Fürsprache des Gerichts sondern auch der Bevölkerung. Die Schöngeister bei denen man nicht sagen darf was man denkt sind nicht geeignet solche Probleme zu lösen.