Zwei Opfer / Junge Luxemburgerin stirbt bei Unfall in Thailand
Zwei junge Menschen sind am Sonntag, 5. November im südlichen Thailand (Gemeinde Rawai) ums Leben gekommen, als ihr Motorroller von einem Auto gerammt wurde. Darunter sei eine Luxemburgerin im Alter von 19 Jahren gewesen, hieß es zunächst auf der Website von The Phuket News.
Gegenüber dem Tageblatt hat das Außenministerium den Tod der Luxemburgerin inzwischen grundsätzlich bestätigt.
Die Rettungskräfte hätten vor Ort ein lokal zugelassenes Auto mit schweren Schäden auf der linken Frontseite vorgefunden. Dessen 41-jährige Fahrerin sei zu diesem Zeitpunkt bereits ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Ein zerstörter Roller des Typs „Honda Click“ habe unweit an einem Strommast gelegen. Offenbar war es im Verlauf des Unfalls zum Zusammenprall auch mit dem Strommast gekommen.
Ein gestorbener 21-jähriger Amerikaner war laut des Berichts offenbar der Fahrer des Rollers, während die junge Luxemburgerin auf dem Sozius gesessen habe. Die beiden Körper seien zu weiteren Untersuchungen in ein Krankenhaus gebracht worden.
Thailand gilt als sehr unsicheres Land in Sachen Straßenverkehr: So starben laut der Website WorldPopulationReview im Jahr 2016 etwa 33 von 100.000 Einwohnern bei einem Verkehrsunfall – das ist einer der höchsten Werte weltweit. Zum Vergleich: In Luxemburg starben 2022 im Straßenverkehr 36 Menschen (das sind rund 5,6 pro 100.000 Einwohner).
Hilfe bei Todesfällen im Ausland
„Jedes Mal, wenn eine diplomatische oder konsularische Vertretung Luxemburgs über einen Todesfall oder einen schweren Unfall eines luxemburgischen Staatsangehörigen informiert wird, kann die konsularische Betreuung des Außenministeriums – mithilfe der betreffenden diplomatischen oder konsularischen Vertretung – der Familie entweder bei den administrativen Schritten für die Rückführung der sterblichen Überreste oder bei der Organisation der medizinischen Rückführung behilflich sein“, erklärt ein Sprecher des Außenministeriums auf Anfrage des Tageblatt.
Damit könne man „bestimmte Verwaltungsschritte erleichtern, versuchen, Informationen von den örtlichen Behörden zu erhalten, oder sie bis zu einem gewissen Grad vor Ort begleiten, um auftretende Probleme zu lösen“.
Wo Luxemburg nicht diplomatisch vertreten ist, können die Bürger Unterstützung bei der belgischen Botschaft beantragen, mit der Luxemburg 1965 ein Abkommen über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten unterzeichnet hat.
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