Markos Hilferuf / Lösung kurz vor Schluss in Sicht: Können Schüler des „DAP Inclusion“ bald aufatmen?
Hilfe für Schüler des „DAP Inclusion“? Ohne Ausbildungsplätze verlieren sie ein ganzes Jahr. Die Regierung arbeitet an einer Lösung – doch die Zeit drängt.
Verzweifelt wandte sich der DAP-Schüler Marko* an das Tageblatt, um auf ein Problem aufmerksam zu machen, das die neue Berufsausbildung „DAP Inclusion“ betrifft. Diese wurde im letzten Herbst erstmals angeboten und droht für einige Schüler zu einer Sackgasse zu werden. Der Grund: Nach dem ersten Ausbildungsjahr müssen sie einen Betrieb finden, der sie aufnimmt. Doch im Gegensatz zu anderen Ausbildungsberufen werden diese Betriebe nicht vom Staat über die „Assurance dépendance“ entschädigt und weigern sich daher, die Schüler zu übernehmen. Ohne Ausbildungsplatz fliegen die Schüler aus der Lehre und verlieren damit ein ganzes Jahr.
Mit mehr als einem Monat Verspätung antworten Bildungsminister Claude Meisch (DP), Familienminister Max Hahn (DP) und Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) gemeinsam auf eine parlamentarische Anfrage der LSAP-Abgeordneten Francine Closener zu dem Anliegen des Schülers: „Die Problematik mit der ‚Assurance dépendance‘ ist bekannt“, heißt es in dem Schreiben. Tatsächlich habe bei der Rentrée 2023/24 ein Text gefehlt, der den DAP „Agent d’inclusion“ spezifisch vorsieht und dadurch eine Entschädigung für Ausbildungsbetriebe ermöglicht.
Marko war einer von knapp 50 jungen Menschen, der vergangenes Jahr mit der neuen Berufsausbildung begonnen hatte. Bereits im Juli berichtete er dem Tageblatt, dass vier Mitschüler aufgegeben und eine andere Lehre in Betracht gezogen hätten.
Gutachten vom Staatsrat
Noch bleibe den Auszubildenden Zeit, um einen Ausbildungsbetrieb zu finden, sagen die Minister in ihrem Antwortschreiben – bis zum 31. Oktober. Laut Regierungsangaben haben bisher zwölf von insgesamt 31 Schülern einen Ausbildungsplatz gefunden. „Alle anderen werden vom Bildungsministerium dabei unterstützt, einen Platz zu finden“, heißt es weiter. Genau das hatte sich Marko in seiner Verzweiflung gewünscht, „dass de Ministère eis endlech hëlleft“. Ob diese versicherte Unterstützung ausreicht, damit er und seine Mitschüler rechtzeitig einen Platz finden, bleibt abzuwarten.
Zumindest auf rechtlicher Ebene soll die dringend herbeigesehnte Abhilfe demnächst kommen: Am 12. Juli habe der Staatsrat sein Gutachten zu einer Abänderung eines großherzoglichen Reglements abgegeben. Die Anrufung des Staatsrats sei auf den 13. Oktober 2023 datiert. Mit dieser Abänderung erhalte der „DAP Agent d’inclusion“ die minimalen und obligatorischen Qualifikationen, um ‚actes essentiels de la vie‘ und ‚activités de garde individuelle et en groupe‘ ausführen zu können, schreiben die Minister.
Beim „DAP Agent d´inclusion“ handelt es sich um eine Ausbildung, um Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder ältere Menschen mit besonderen Bedürfnissen begleiten zu können.
*Der Name wurde auf Wunsch des Schülers abgeändert
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