Finanzen / Luxemburg hat auch mit Frankreich das Steuerabkommen wieder verlängert
Franzosen, die eigentlich in Luxemburg arbeiten, derzeit aber wegen der Corona-Pandemie von zu Hause tätig sind, werden weiterhin nicht in Frankreich steuerpflichtig. Eine entsprechende Vereinbarung ist bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden.
Vor der Pandemie galt eine entsprechende Regelung nur für insgesamt 29 Tage pro Jahr. „Um die Ausbreitung des Virus weiterhin einzudämmen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, haben Luxemburg und Frankreich beschlossen, diese einvernehmliche Vereinbarung zu verlängern“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Finanzministerium.
Luxemburg hat derartige Abkommen mit allen direkten Nachbarn vereinbart.
Für Einwohner Belgiens gilt es zunächst bis zum 30. Juni, ein Abkommen mit Deutschland verlängert sich ohne weitere Verhandlungen monatlich, sofern es nicht durch ein Land aufgekündigt wird.
„Damit haben die belgischen, französischen und deutschen Grenzarbeiter und ihre Arbeitgeber in den kommenden Monaten die notwendige Planungssicherheit“, zitiert die Mitteilung den Luxemburger Finanzminister Pierre Gramegna.
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