Übersicht / Luxemburg und seine Blitzer: Wo die Radargeräte stehen und wie sie funktionieren
Feste Radargeräte sind seit acht Jahren Teil der Luxemburger Straßeninfrastruktur. Das Tageblatt hat ihre Standorte zusammengetragen und sich ihre Funktionsweise etwas genauer angeschaut.
Kurz nicht aufgepasst und zack – ein grelles Licht, das Herz sinkt in den Bauch und die Erkenntnis setzt ein: Ich war zu schnell unterwegs. Luxemburg zählt mittlerweile 27 feste Radargeräte, fünf Streckenradars und vier Rotlicht-Radare. Hinzu kommen noch fünf mobile und zwei Baustellen-Geräte. Einer der neuesten Blitzer ist der im März 2023 eingeführte Streckenradar auf der A7. Wie aus einer kürzlich von Mobilitätsministerin Yuriko Backes beantworteten parlamentarischen Frage hervorgeht, hat das Gerät auch schon etliche Fotos geschossen.
65.635 Strafzettel wurden seit der Einführung des Streckenradars auf der A7 ausgestellt. Der Großteil der Geblitzten (59.186) überschritt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h nur knapp und war mit weniger als 100 km/h unterwegs. 6.244 Autofahrer hatten zwischen 101 und 130 km/h auf dem Tacho. 205 Raser sind mit über 130 km/h durch die Radarfalle gesaust. 68 Prozent der Ertappten waren in Autos mit Luxemburger Nummernschild unterwegs.
Das Parlament hatte im Juni 2015 ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz der Messgeräte ermöglichte. 20 feste Radare waren zunächst geplant. Das erste Gerät ging am Waldhof an der N11 in Betrieb. Weitere Radare begannen dann im Februar und April 2016 mit ihrer „Tätigkeit“. Nach einer kurzen Testphase fotografierten sie ab dem 16. März 2016 dann mit Geldstrafen für Raser.
Wie hoch ist das Strafgeld?
Testphase: Blitzer in Saeul
Der Blitzer in Saeul ist noch nicht in der repressiven Phase. Heißt: Wird man geblitzt, muss man keine Strafe zahlen. Während der Testphase werden auch keine Daten ausgewertet – sie werden gelöscht. Das geht aus der Antwort von Innenminister Léon Gloden (CSV) auf eine parlamentarische Frage von André Bauler und Luc Emering (beide DP) hervor. Ziel der Testphase sei es, zum Beispiel die Kamera einzustellen. Ein genaues Datum für die sogenannte repressive Phase ist laut dem Schreiben derzeit noch nicht festgelegt.
Alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrem Herkunftsland, werden gleich behandelt. Das schreibt die staatliche Seite „Portail transport“. Bei der Tempomessung durch automatische Radargeräte wird stets eine Toleranz abgezogen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h werden 3 km/h vom gemessenen Tempo abgezogen. Bei über 100 km/h beträgt die abgezogene Toleranz 3 Prozent. Heißt konkret: Bei einem Tempolimit von 70 km/h wird ein Fahrzeug ab 74 km/h geblitzt, da die Toleranzgrenze bei 73 km/h liegt. Fährt ein Fahrer zwischen 74 und 93 km/h, beträgt die Strafe 49 Euro. Liegt die gemessene Geschwindigkeit zwischen 94 und 109 km/h, wird eine Verwarnung von 145 Euro fällig und zwei Punkte auf dem Führerschein abgezogen. Ab einer Geschwindigkeit von 110 km/h wird ein Strafverfahren eingeleitet. Der Richter bestimmt die Höhe der Strafe sowie die Dauer des Führerscheinentzugs.
326.244-mal hat es 2022 auf den Straßen Luxemburgs geblitzt, weil Autofahrer zu schnell unterwegs waren – 215.000 davon sind fest installierten Blitzern zuzuschreiben. Aus der Gesamtanzahl der erfassten Verstöße ergaben sich wiederum 310.127 Bußgelder, die die jeweiligen Fahrer nach ihrem unfreiwilligen Fototermin erwarteten. Ganze 21 Prozent der Verstöße in Höhe von 49 Euro wurden jedoch nicht in der dafür vorgesehenen Frist beglichen – bei Strafen in Höhe von 145 Euro waren es sogar 29 Prozent. Das ging 2023 aus einer parlamentarischen Antwort hervor.
Funktionsweise der Radare
Feste Radaranlagen erfassen die Geschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen und können dabei bis zu drei Fahrspuren gleichzeitig überwachen, schreibt die Regierung auf der Internetseite „Portail Transports“. Diese Blitzer können zwischen Pkw, Motorrad und Lkw unterscheiden. Sie machen Fotos sowohl von der Front als auch vom Heck des Fahrzeugs, auf denen das Nummernschild sowie der Fahrer zu sehen sind.
Bei den Ampelradaren ist es leicht anders: Das Gerät stellt laut Ministerium das Überfahren einer roten Ampel fest, wenn die Front eines Fahrzeugs die Haltelinie um mehr als zwei Meter überfährt. Für den Fall, dass ein Fahrzeug die Haltelinie leicht überfährt, um Rettungsdienste passieren zu lassen, wird nur ein Foto gemacht und kein Verstoß generiert. Wie bei anderen Radargeräten werden die Fotos laut Ministerium spätestens zwei Wochen nachdem die Verwarnung bezahlt wurde, gelöscht. Gespeicherte, nicht verwertbare Fotos werden nach zwei Monaten gelöscht.
Streckenradaranlagen berechnen die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs zwischen zwei Messpunkten. Wird dabei festgestellt, dass der Schnitt über dem erlaubten Limit liegt, wird das Fahrzeug am Ende des Abschnitts geblitzt.
Die aufgenommenen Bilder werden automatisch ans „Centre national de traitement“ (CNT) gesendet. Dort überprüfen Polizeibeamte die Übertretung und identifizieren den Halter des Fahrzeugs anhand des Fahrzeugscheins. Die Geräte nach dem Schnappschuss zu zerstören, bringt also nichts – und kann laut Polizei schwere Konsequenzen haben: Vandalismus kann mit einer Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 251 bis 5.000 Euro bestraft werden.
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