Grenzgänger / Luxemburger Finanzminister: „Voraussichtlich“ keine systematische Besteuerung der Überstunden in Deutschland
Die Gewerkschaften OGBL und LCGB haben sich mit Finanzminister Gilles Roth getroffen. Der Grund: Die umstrittene Besteuerung von Überstundenzuschlägen von Grenzgängern aus Deutschland. Roth kann offenbar Entwarnung geben.
Eine „Konsultationsvereinbarung“ vor dem Hintergrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und Deutschland hat in der vergangenen Woche für Aufregung gesorgt. In einer Pressemitteilung bemängelte die Gewerkschaft OGBL am 20. März, dass deutsche Grenzgänger Löhne und Zuschläge deshalb für in Luxemburg gemachte Überstunden ab 2024 in Deutschland versteuern müssen.
Zudem müssten deutsche Grenzgänger im Nachbarland eine Steuererklärung einreichen, sobald auch nur eine Überstunde entlohnt wurde. Und das „rückwirkend“ zum 1. Januar 2024, wie James Marsh –beim OGBL zuständig für die deutschen Grenzgänger – am Dienstag gegenüber dem Tageblatt erklärte. „Das heißt, die beschäftigten Grenzgänger hatten keine Chance, sich darauf einzustellen – viele von ihnen haben schon Überstunden geleistet.“
Dringlichkeitssitzung mit Gilles Roth
Gemeinsam mit dem LCGB beantragte der OGBL eine Dringlichkeitssitzung mit dem Luxemburger Finanzminister Gilles Roth (CSV). Am Donnerstag empfing Roth Repräsentanten der Gewerkschaften zu einer Bestandsaufnahme. Diese lief offenbar erfreulich. Laut einer gemeinsamen Presseerklärung von LCGB und OGBL, die am Freitagnachmittag veröffentlicht wurde, gibt es so etwas wie Entwarnung. Denn: In Deutschland werden erst ab einem jährlichen „Gesamteinkommen von 12.834 Euro“ Steuern erhoben, zitieren die Gewerkschaften entsprechende „Informationen des Luxemburger Finanzministeriums“. Deshalb „wird es voraussichtlich nicht zu einer systematischen Besteuerung aller in Luxemburg geleisteten Überstunden in Deutschland kommen“.
„Ich finde das gut“, sagt James Marsh dem Tageblatt am Freitagnachmittag. „Wir hatten noch keine Bestätigung, dass der Steuerfreibetrag anwendbar ist – das scheint jetzt so zu sein.“ Bei den 12.834 Euro handele es sich um einen Freibetrag inklusive Werbungskosten. Sprich: Versteuern müssen Arbeitnehmer aus Deutschland ihre Luxemburger Überstundenzuschläge erst, wenn diese im Jahr größer als 12.834 Euro sind. Außer sie haben weitere Einkommen in Deutschland: „Die Crux ist natürlich, wenn man weitere Einkünfte in Deutschland hat, die fallen auch dort mit hinein“, sagt Marsh.
„Die meisten Menschen kommen über ihre Überstunden alleine nur geringfügig über diesen Betrag“, sagt Marsh. Laut der Pressemitteilung der Gewerkschaften hat sich Finanzminister Roth aber „ausdrücklich dazu verpflichtet“, mit der Luxemburger Steuerverwaltung nach Lösungen für die Grenzgänger zu suchen, die den Steuerfreibetrag überschreiten. Diese Lösungen „sollen dafür sorgen, dass die Besteuerung in Luxemburg künftig den in Deutschland etwaig zu zahlenden Steuern für Überstunden in Luxemburg Rechnung trägt“, schreiben die Gewerkschaften.
Eine Steuererklärung müssen Grenzgänger aus Deutschland aber dennoch beim deutschen Fiskus abgeben, sollten sie Einkünfte aus Überstundenzuschlägen haben, sagt Marsh.
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