„Monocam“-Radarfalle / Luxemburger Verkehrsministerium hat Trierer Handyblitzer auf dem Radar
Die deutsche Polizei testet in der Region Trier eine neuartige Radarfalle: Die „Monocam“ hält nicht nach Rasern Ausschau – sondern nach Autofahrern mit Handy am Ohr oder in der Hand. Das Phänomen „Handy am Steuer“ ist auch im Großherzogtum ein Problem. Das Luxemburger Verkehrsministerium schließt die Anschaffung eines Monocam-Systems deshalb nicht aus. Dafür muss allerdings auch eine gesetzliche Grundlage her.
Luxemburger sollten beim nächsten Trip mit dem Auto nach Trier erst Recht die Finger vom Handy lassen. Ab Juni testet die rheinland-pfälzische Polizei in der Region rund um die Römerstadt nämlich eine neuartige Radarfalle: Drei Monate lang soll dort ein neues Gerät namens „Monocam“ ins Innere von vorbeifahrenden Autos spähen – und überprüfen, ob der Fahrer telefoniert oder mit dem Handy spielt.
Laut der Nachrichtenagentur dpa hat die niederländische Polizei das System gemeinsam mit der Universität in Utrecht entwickelt und setzt bereits 20 Geräte ein. Etwa ein halbes bis ein Prozent aller Autofahrer würden damit überführt. Aufgebaut auf einer Autobahnbrücke bei Mainz waren es beim ersten rheinland-pfälzischen Testlauf am Donnerstag vor einer Woche im starken Verkehr und trotz eines Hinweisschilds etwa 20 Auto- und Lastwagenfahrer – pro Stunde.
Die Kamera filmt permanent und löst laut dpa ein Blitzerfoto aus, wenn sie ein Mobiltelefon und eine entsprechende Handhaltung erkennt. Geschulte Polizisten sollen dann vor Ort den festgestellten Verstoß bewerten. Drei Monate lang soll das neugierige Gerät den Autofahrern in der Region Trier über die Schulter linsen, danach ist sie im Raum Mainz unterwegs. Die Handynutzung am Steuer wird in Deutschland mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Ziel des Projektes sei es, Unfälle zu verhindern und die Zahl der Verkehrstoten und -verletzten weiter zu senken, sagt der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz.
Luxemburg: 145 Euro Bußgeld und zwei Punkte
Auch in Luxemburg ist es nicht erlaubt, das Handy während der Fahrt direkt zu bedienen. Wird ein Autofahrer in flagranti dabei erwischt, sind 145 Euro Bußgeld fällig – sowie zwei Führerscheinpunkte, wie eine Sprecherin des Verkehrsministeriums auf Tageblatt-Anfrage berichtet. Im Hause Bausch hat man das rheinland-pfälzische Blitzer-Projekt offenbar auf dem Radar. „Derzeit werden verschiedene Handyblitzer in einigen Ländern getestet“, sagt die Sprecherin. „Das in Trier getestete Modell ist eine mobile Kamera, die durch eine von der niederländischen Polizei entwickelte Software bedient wird.“
Das Luxemburger Verkehrsministerium verfolge die „verschiedenen Anwendungsmodelle und Neuentwicklungen“ auf dem Markt. „Wir halten also immer Schritt mit den neuesten Technologien, die auf dem Markt vorgestellt werden“, erklärt die Sprecherin. „Wenn die Entwicklung der Software und Modelle technisch zuverlässig ist, spricht nichts gegen die Erwägung einer Einführung eines ähnlichen Systems in Luxemburg.“
Handy-Ablenkung gehört zu Hauptunfallursachen
Denn: Das Problem Handy am Steuer ist natürlich auch in Luxemburg existent. „Die Ablenkung der Autofahrer, wie zum Beispiel durch die Benutzung des Handys am Steuer, gehört neben der Konsumierung von Alkohol und der überhöhten Geschwindigkeit zu den Hauptursachen von Verkehrsunfällen“, sagt die Bausch-Sprecherin. Für einen Handy-Blitzer gilt es in Luxemburg aber noch einige Hürden zu nehmen. „Für die Systeme ist die Verwendung von Videomaterial erforderlich, wobei die Software momentan alleine nicht ausreicht, sondern eine zusätzliche Auswertung durch einen Beamten erfordert“, sagt die Sprecherin. Und: Die derzeitigen Radargesetze erlauben nur das Ahnden von Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, dem Nicht-Einhalten des Mindestabstands oder dem verbotswidrigen Befahren einer Fahrspur.
„Sollte ein solches System in Luxemburg eingeführt werden, müsste also zuerst die Gesetzgebung angepasst werden und ebenfalls die Konformität zum Datenschutzgesetz geprüft werden“, erklärt die Sprecherin. Aus diesem Grund können einige Autofahrer in Luxemburg wohl aufatmen: Wurden sie beim Rasen erwischt und hatten sie das Handy am Ohr, werden sie nur für ersteres belangt. Denn Fotos, die die bestehenden Blitzer wegen anderer Verkehrssünden gemacht haben, dürfen nicht für die Ahndung eines verbotenen Telefongesprächs genutzt werden. „Außerdem erkennt man auf einem Foto nicht immer, ob es sich wirklich um ein Handy oder einen anderen Gegenstand handelt“, sagt die Sprecherin.
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1%, das würde bei der Hollericher Kirche jeden Tag 1000 Gesetzesbrecher erwischen.
Léiwen Här Bausch, Vizepremier an Transportminister. Esou eppes musse mer onbedéngt kréien. Dir sidd dach esou e begeeschterte Blëtz(ert) deen op all esou Dommheete spréngt. W.e.g. loost eis och des Kéier net am Stach. Merci.
Gestern an der Ampel am Tossebierg. Ein grosses Turbo Gerät aus Leipzig, Fahrer mit Handy am Ohr sogar beim Abbiegen. Ist schon schlimm wenn man sich weder Bluetooth noch funktionierende Blinker leisten kann. Wieso spart man an den teuersten Autos am Blinker?
Jede Ampel muss so ein Ding bekommen.
@Jeek
“ Esou eppes musse mer onbedéngt kréien. “
Ganz Ärer Meenung.