Parlament / Luxemburgs Gesundheit unter der Lupe
Luxemburg bekommt ein „Observatoire national de la Santé“. Das Parlament verabschiedete gestern einen diesbezüglichen Gesetzentwurf einstimmig.
Derzeit sammeln Gesundheitsamt, Statec, IGSS, Gesundheitskasse, die Ärztevereingung und Krankenhausverband, internationale Organisationen wie die OECD, die EU Informationen über den Gesundheitssektor und den Gesundheitszustand der Bevölkerung. Das gestern im Parlament beschlossene ONS soll diese Daten bündeln, verknüpfen, entsprechende Schlussfolgerungen ziehen und Vorschläge ausarbeiten. Diese sollen der Regierung und dem Parlament als politische Entscheidungshilfe dienen. Die Beobachtungsstelle werde allen interessierten Seiten zuverlässige Daten über den Gesundheitszustand der Luxemburger Bevölkerung liefern und Verbesserungsvorschläge ausarbeiten, so Berichterstatterin Francine Closener (LSAP).
Zum Aufgabenbereich des ONS gehört ebenfalls, den Personalbedarf in den Gesundheitsstrukturen zu ermitteln und die sogenannte „carte sanitaire“, eine Bestandsaufnahme der materiellen und Personalressourcen in den Krankenhäusern, zu erstellen. Auf ihrer Grundlage wird der sogenannte Spitalplan ausgearbeitet.
Mit dem ONS entsteht eine neue Verwaltung, die dem Gesundheitsministerium angeschlossen sein wird. Geleitet wird es von einem Beobachterrat aus Gesundheitsexperten. Ursprünglich sollte dieser Rat aus hohen Beamten bestehen, denen ein Expertenrat zur Seite stehen würde. Was nachträglich abgeändert wurde, wie der CSV-Abgeordnete Georges Mischo belobigend hervorhob. Man schaffe damit ein rein wissenschaftliches Gremium.
Der Rat entscheidet unabhängig über die Arbeit des ONS, so die gesetzliche Vorgabe. Die Ratsmitglieder müssen dabei nicht unbedingt Staatsbeamte sein. Es gehe darum, die besten Fachkräfte zu haben, so DP-Sprecher Gusty Graas.
Von Bedeutung sei, dass das ONS auch selbst über vorzunehmende Studien entscheiden und dabei auf externe Experten zurückgreifen könne, unabhängig vom Gesundheitsministerium, betonte Marc Hansen („déi gréng“). Als kleines Land müsse man auch auf Experten außerhalb des öffentlichen Dienstes und notfalls aus dem Ausland zurückgreifen.
Das ONS soll dem Parlament jedes dritte Jahr berichten. Das schaffe eine wichtige Grundlage für die Diskussionen über die weitere Orientierung des Gesundheitswesens und die Ausmerzung von Schwachstellen, so Marc Baum („déi Lénk“). Bedenken äußerte er bezüglich der Zusammensetzung des Beobachterrats ausschließlich aus Experten. Das könne ein Garant für Unabhängigkeit sein, doch bestünde die Gefahr der Bildung eines technokratischen Gremiums, das politische Empfehlungen ausarbeiten werde. Und die Politik könne sich hinter diesem Gremium verstecken.
Die Idee zur Schaffung eines ONS ist nicht neu. Sie sollte es jedoch erst 2013 in ein Regierungsprogramm schaffen, erinnerte sich Mars di Bartolomeo (LSAP), ehemaliger Gesundheitsminister. Die Pandemie und die daran anknüpfenden Personaldiskussionen unterstreichen die Notwendigkeit eines ONS. Hätte man derlei Struktur bereits vor zehn und mehr Jahren gehabt, hätte sie den zukünftigen Personalbedarf untersuchen und die Politik entsprechend beraten können. Es hätte nicht der Analysen und Warnungen angehender Mediziner bedurft, um auf mögliche Personalnotstände in baldiger Zukunft hinzuweisen. Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.
Euthanasie-Gesetz abgeändert
Angenommen wurden mehrere Änderungen des Gesetzes über Sterbehilfe aus dem Jahr 2009. Der Tod durch Sterbehilfe oder Euthanasie soll einem natürlichen Tod gleichgestellt werden. Dadurch sollen die Folgen des Todes leichter geregelt werden, was beim Suizid nicht der Fall ist, so Berichterstatterin Cécile Hemmen (LSAP). Die Versicherungen verweigerten in der Vergangenheit die Auszahlung einer Lebensversicherung, die der Patient zuvor abgeschlossen hatte.
Seit 2009 nutzten 71 Patienten ihr Recht auf Sterbehilfe. In 58 von 71 Fällen handelte sich dabei um krebskranke Personen. Sterbehilfe sei nach wie vor eine Ausnahmeerscheinung, betonte Hemmen. Nicht verändert hätten sich die Bedingungen, um sie in Anspruch nehmen zu können. Es müsse eine medizinische Situation ohne Aussicht auf Besserung vorliegen, die betroffene Person unter ständigen und untragbaren physischen und psychischen Schmerzen leiden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sei kein einziger Fall vor der Kontrollkommission beanstandet worden.
Über den Antrag auf Sterbehilfe entscheidet eine neunköpfige Kommission, die aus drei Ärzten, drei Juristen, einem Vertreter der anderen Gesundheitsberufe und zwei Vertretern von Patientenvereinigungen besteht. Ihnen werden nun Stellvertreter zur Seite gestellt, damit der Ausschuss bei Bedarf zusammenkommen kann. Beschlussfähig ist die Kommission nur bei Anwesenheit von sieben Mitgliedern.
Anders als 2009, als die CSV gegen das Gesetz über Euthanasie stimmte, unterstützte die Fraktion die Gesetzesänderungen. Dem Wunsch des Patienten sollte entsprochen werden, so die Abgeordnete Françoise Hetto-Gaasch. Geachtet werden sollte jedoch ebenso die Haltung eines Arztes, der sich weigere, Sterbehilfe zu leisten. Einer entsprechenden CSV-Motion stimmte das Parlament einstimmig zu.
Das Gesetz wurde mit 56 Stimmen angenommen. Die ADR enthielt sich. lmo
Ampelblitzer gesetzlich erlaubt
Gestern hat das Parlament das Betreiben von Ampelradaren gesetzlich geregelt. Wer bei Rot über die Kreuzung fährt, kann geblitzt werden. Ein entsprechende Anlage war bereits an der Place de l’Etoile getestet worden. Weitere sind in der Hollericher Straße und in der rue Schlammestee vorgesehen.
Das neue Gesetz erlaubt nicht nur fixe und mobile Radare und Ampelblitzer, sondern auch die automatisierte Abschnittskontrolle (Geschwindigkeitskontrolle zwischen zwei Punkten), die Kontrolle des Mindestabstandes zwischen zwei Fahrzeugen und die unberechtigte Nutzung von Pannenspuren.
Allein 2020 wurden 141.000 Fahrer durch fixe Blitzer geflasht. Das erste Gesetz stammt aus dem Jahr 2015.
Transportminister François Bausch zufolge bestehe eine große Akzeptanz bei den Bürgern. Laut einer Studie von 2016 hätten 70 Prozent der Befragten der Radarpolitik zugestimmt. Ziel der Maßnahme sei der Schutz von Menschenleben. Seit 2013 sei die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent zurückgegangen, so Bausch.
Allein die „Piratepartei“ lehnte die Gesetzesänderung aus Datenschutzgründen ab. lmo
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