/ EGMR lässt Berufung von LuxLeaks-Whistleblower Raphaël Halet zu
Der Whistleblower Raphaël Halet, der durch seine Aktionen die LuxLeaks-Veröffentlichungen mit angestoßen hat, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Erfolg errungen: Das Gericht hat der Berufung gegen seine Verurteilung durch ein Luxemburger Gericht stattgegeben.
Halet sieht in der gegen ihn verhängten Geldbuße von 1.000 Euro einen Widerspruch zu Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Das Gericht mit Sitz in Straßburg muss nun entscheiden, ob die verhängte Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro gegen die Meinungsfreiheit des ehemaligen PWC-Angestellten verstößt.
Halet hatte mit Antoine Deltour, einem anderen ehemaligen Angestellten des Wirtschaftsprüfungs-Netzwerks PricewaterhouseCoopers, geheime Daten aus dem Unternehmen in Luxemburg entwendet und an den Journalisten Edouard Perrin weitergegeben. Dabei ging es vor allem um die sogenannten „Tax Rulings“.
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Dieser Mann wurde wegen Diebstahl verurteilt, whistleblowing hat er nur im Nachhinein vor Gericht angefürt um einer Straftatverfolgung zu entgehen. Nun ja, warten wir also mal ab was Straßburg denn so urteilen wird.