Trier / Mann ersticht Golden Retriever nach Hundestreit – War das verhältnismäßig?
Ein 62-Jähriger hat in Trier-Heiligkreuz einen Hund erstochen, der auf seinen eigenen Vierbeiner zugelaufen war. Dieser Vorfall wirft einige Fragen auf. Antworten gibt es bereits.
Was genau vor knapp zwei Wochen auf einem Bürgersteig in Neu-Heiligkreuz geschehen ist, versucht derzeit die Polizei herauszufinden. Was bisher bekannt ist, lässt einige Fragen offen.
Ein angeleinter Golden Retriever war seiner jugendlichen Besitzerin entwischt und auf einen Artgenossen losgelaufen. Der Hund war mit seinem 62-jährigen Besitzer auf der anderen Straßenseite unterwegs. Als beide Hunde „ineinander gerieten“ (O-Ton Polizei), hat der in der Nähe wohnende Mann dem Golden Retriever mit einem Messer einen Stich in die Herzgegend versetzt – das Tier starb kurze Zeit später.
Zeugen berichten, dass der Mann anschließend weggegangen sei – doch ohne sich um den durch ihn verletzten Hund oder die geschockte Jugendliche und ihre gleichaltrige Begleiterin zu kümmern. Andere Zeugen des Vorfalls sollen den Mann später mehrere Hundert Meter entfernt am Mattheiser Weiher gestoppt und zur Rede gestellt haben. Erst nach dieser Ansprache soll er zum Ort des Geschehens zurückgekehrt sein.
Darf man mit dem Messer zustechen?
Eine der Fragen, die auch derzeit in den sozialen Medien heiß diskutiert wird, lautet: Darf man auf einen fremden Hund einstechen, weil man um die eigene oder die Sicherheit des eigenen Hundes fürchtet? In den zahlreichen Kommentaren zum Volksfreund-Artikel auf Facebook etwa gehen die Meinungen da sehr weit auseinander. Fest steht: Bei der Beurteilung wird es wohl auch darauf ankommen, ob der Einsatz des Messers verhältnismäßig war. So muss – wohl auch juristisch – geklärt werden, ob der Messerstich notwendig war, um die Situation zu entschärfen. Oder hätte es womöglich weitaus weniger folgenschwere Möglichkeiten gegeben, den ausgebüxten Golden Retriever auf Distanz zu halten?
Unabhängig von dieser Frage steht für den langjährigen Vorsitzenden des rheinland-pfälzischen Landesverbands des Deutschen Tierschutzbunds und früheren Leiter des Trierer Tierheims, Andreas Lindig, bereits eine Sache fest. Er nennt das Verhalten des 62-jährigen Hundehalters „katastrophal“. Seiner Meinung nach sei der Messerstich ein Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Dort heißt es, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer ein „Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“. Wirbeltiere sind unter anderem Fische, Vögel sowie Säugetiere. Also auch Katzen oder Hunde.
Der Fall zeige deutlich, wie nötig ein Heimtierschutzgesetz ist, sagt Lindig. Eine der Folgen daraus: Das Gesetz würde beispielsweise einen verpflichtenden Hundeführerschein mit Sachkundeprüfung für Besitzer vorsehen. Dabei müssten die Hundehalter auch nachweisen, dass sie Gefahrensituationen frühzeitig erkennen und in diesen Situationen entsprechend verhältnismäßig agieren.
Ratschlag: Nicht selbst dazwischengehen
Doch wie reagiert man richtig? Dazu gibt es zahlreiche Ratgeber und Hinweise im Internet. Unter anderem von der Bundeszentrale des Deutschen Tierschutzbunds. Auf Anfrage heißt es, dass man Ruhe bewahren sollte, wenn zwei Hunde ernsthaft aneinander geraten. „Es ist auch davon abzuraten, dazwischenzugehen, da die Hunde im Eifer des Gefechts nicht zwischen Mensch und Hund unterscheiden und man Gefahr läuft, selbst gebissen zu werden.“
Um Hunde voneinander zu trennen, könne beispielsweise eine Jacke helfen, die über die Hunde geworfen wird, oder ein lautes unerwartetes Geräusch wie ein zu Boden geworfener Schlüsselbund. „Häufig sind die Tiere dann so überrascht, dass sie im ersten Moment voneinander ablassen.“ Dies solle man nutzen, die Tiere so schnell wie möglich mit einer Leine zu sichern und mit ihnen in zwei unterschiedliche Richtungen davonzugehen. „Natürlich sollte man sich nach einer Auseinandersetzung nicht einfach aus dem Staub machen“, sagt Pressereferentin Nadia Wattad. Etwas, das in Neu-Heiligkreuz geschehen ist und wiederum neue Fragen aufwirft.
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