Deutschland / Mann flieht mit 100 km/h vor der Polizei – mit dem E-Scooter
Mit einem kleinen Elektroroller ist ein Mann in Bernkastel-Wehlen in Rheinland-Pfalz vor der Polizei geflohen – und zwar mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Stundenkilometern. Die riskante Fahrt endete mit einem Sturz. Wer denkt, der Roller war frisiert und aufgerüstet, irrt. Es war ein handelsübliches Modell.
Bis zu 100 Stundenkilometer schnell ist der Kaabo Wolf King plus – ein E-Scooter, der sich zumindest auf den ersten Blick nicht von den vielen kleinen elektrischen Tret-Rollern unterscheidet, die im Straßenverkehr unterwegs sind. Ein Motor mit Spitzenleistung von 6700 Watt beschleunigt das 48 Kilogramm schwere Gefährt binnen Sekunden auf Höchstgeschwindigkeit.
Der Scooter sei „die ideale Wahl für diejenigen, die nach einem zuverlässigen und leistungsstarken Transportmittel für alltägliche Nutzung, aber auch für adrenalinvolle Abenteuer suchen“, heißt es denn auch auf der Web-Seite eines großen Berliner Scooter-Händlers zu dem Roller-Modell. Das doppelte hydraulische Bremssystem garantiere „ein schnelles und zuverlässiges Anhalten auch bei hohen Geschwindigkeiten.“
Außerordentliche Kraft und Leistung sowie eine Reichweite von bis zu 150 Kilometern machten den Kaabo Wolf King Plus geeignet „nicht nur für alltägliche Fahrten zur Arbeit oder in die Schule, sondern auch für lange Ausflüge und abenteuerliche Fahrten in der Natur“, heißt es in der Produktbeschreibung. Das geht allerdings wohl nur, wenn Arbeitsstelle und Schule direkt im eigenen Garten hinterm Haus liegen.
Denn der flotte Scooter hat einen kleinen Nachteil: Das Ding hat keine Straßenzulassung. Der Kaabo Wolf King Plus darf in Deutschland nur im Hof, zu Hause oder auf einer privaten Rennstrecke gefahren werden.
Keine Straßenzulassung, kein Versicherungsschutz
Dem jungen Mann, der am Dienstag mit seinem Kaabo-Tretroller in Bernkastel-Kues mit – laut Polizeibericht – bis zu 100 Sachen unterwegs war, war das offenbar ziemlich egal. Am frühen Abend fiel der „auffällig schnell fahrende“ Scooter einer Polizeistreife in der Bernkasteler Saarallee ins Auge. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Der Fahrer drehte den Motor auf und raste auf seinem Roller über einen Fahrradweg in Richtung des Stadtteils Wehlen davon.
Dort stellte die Polizei schließlich den in Bernkastel wohnenden „Heranwachsenden“ – ein Begriff, den die Polizei aus Jugendschutzgründen für mögliche Täter unter 21 Jahren verwendet. Allerdings nicht auf, sondern neben seinem Fahrzeug. Den Tretroller habe der junge Mann „unfreiwillig verlassen“, formuliert ein Polizeisprecher. Spricht: Der junge Mann, der laut Polizei ohne Schutzausrüstung wie Helm oder Knieschoner unterwegs war, war auf der Flucht mit seinem schnellen Roller gestürzt. Schwer verletzt habe er sich dabei nicht, betont die Polizei, lediglich Schürfwunden habe es gegeben.
Das Internet ist voll von E-Scootern, die man sich quasi von heute auf morgen nach Hause bestellen kann, die aber gar nicht auf der Straße gefahren werden dürfen. Neben dem Kaabo Wolf King Plus zum Beispiel auch der Nami Burn-E 3 max (Spitzengeschwindigkeit: 105 Kilometer pro Stunde) oder ein Teverun Fighter Supreme in der 7260R Edition, auf dem man sich bei einer Spitzengeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern den Wind um Nase und Knie blasen lassen kann.
E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein
Zulässig im Straßenverkehr sind in Deutschland allerdings nur E-Scooter, die bis zu 20 Stundenkilometern schnell fahren können. Für E-Tretroller mit bauartbedingter Spitzengeschwindigkeit von 25 Kilometern benötigt man schon eine Ausnahmegenehmigung, die nur in Einzelfällen erteilt wird.
Aber warum gibt’s so viele Monster-E-Scooter zu kaufen, obwohl diese gar nicht auf der Straße fahren dürfen? Stecken hinter den harmlos aussehenden Tretrollern, die auf Radwegen und Straßen gerne links und rechts an Fahrradfahrern und im Stau stehenden Autos vorbeiziehen, in Wahrheit allesamt verbotene Raser-Roller?
„Nein, das ist wirklich kein akutes Problemfeld“, beruhigt Marc Fleischmann, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier, auf Nachfrage des Volksfreunds. Die Sache in Bernkastel sei ein Einzelfall. „Mir ist nicht bekannt, dass es bei uns schon mehr solcher Fälle gegeben hat“, betont Fleischmann.
Probleme gebe es bei E-Scootern vielmehr an anderer Stelle. Zum Beispiel seien durchaus viele ohne die für Kleinstfahrzeuge vorgeschriebenen Versicherungskennzeichen unterwegs. „Aber für den Straßenverkehr gar nicht zugelassene oder auch nur frisierte E-Scooter sind uns bislang nicht aufgefallen“, sagt Fleischmann.
Polizei: Getunte oder verbotene Scooter sind Einzelfälle
Dabei kann man im Internet nicht nur überall die überschnellen Tretroller kaufen. Es gibt auch etliche Anleitungen fürs Tunen oder Frisieren der für den Straßenverkehr zugelassenen Modelle. Technisch sei das höchst einfach umzusetzen, berichtet ein Mann aus der Eifel, der früher E-Motoren an Skateboards angebaut hat, im Gespräch mit dem Volksfreund.
Teilweise könnten die in E-Scootern verbauten E-Motoren schon über eine Handy-App so eingestellt werden, dass die Scooter deutlich schneller fahren als vorgesehen. Und mit ein bisschen technischem Geschick sei auch der Einbau anderer, stärkerer Motoren ohne Weiteres machbar.
Wer mit einem solchen frisierten E-Roller oder einem von vorneherein mit zu starkem Motor ausgerüsteten Scooter unterwegs ist, riskiert allerdings nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch seinen Versicherungsschutz.
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