/ Mann legt Feuer in fahrendem Auto und verletzt Cousin – Psychiater bescheinigen Psychose
Ein 25-Jähriger muss sich seit November wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Die Richter forderten damals noch eine zusätzliche Expertise an, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu klären, bevor sie das Urteil sprechen wollten.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 23. September 2017 eine brennbare Flüssigkeit während einer Autofahrt in Esch angezündet zu haben. Der Cousin des Angeklagten, der den Wagen steuerte, erlitt Verbrennungen zweiten Grades. Der Beschuldigte bestritt die Tat nicht. Der Mann, der zum Tatzeitpunkt Selbstmordgedanken hegte, gab allerdings an, er habe nur sich und nicht seinem Cousin etwas antun wollen. Psychiater diagnostizierten eine Psychose bei dem Beschuldigten. Im Alter von 23 Jahren soll der Mann zum ersten Mal Stimmen in seinem Kopf gehört haben und auch an Wahnvorstellungen gelitten haben.
Die Erde als unheimlicher Ort
Das Opfer gab vor Gericht an, dass der Angeklagte vor und während der Tat wirres Zeug geredet hatte. So beschimpfte der Beschuldigte das Opfer vor der Attacke als „Schäiss Alien“. Einem Psychiater vertraute der 25-Jährige an, dass er die Welt vor der Tat völlig anders wahrgenommen habe. Alles sei grau geworden und die Erde soll sich dem Angeklagten zufolge in einen unheimlichen Ort verwandelt haben. Für den Psychiater eindeutige Zeichen einer Psychose. Zudem wurde eine Persönlichkeitsstörung bei dem Mann diagnostiziert.
Der Psychiater erklärte den Richtern, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt von einer Kraft geleitet wurde und nicht für die Tat zur Rechenschaft gezogen werden könne. Hier unterscheidet sich die Expertise von einer früheren. Eine Psychiaterin hatte zu Beginn des Prozesses angegeben, der Angeklagte habe eine gewisse Mitverantwortung zu tragen, da er wusste, dass sein überhöhter Drogenkonsum zu einer Psychose führen konnte. Beide Ärzte waren sich jedoch einig, dass der 25-Jährige, der seit mehr als 18 Monaten in Haft sitzt, nicht mehr gefährlich für seine Umwelt sei und seine Krankheit mithilfe von Medikamenten unter Kontrolle habe.
37.000 Euro Schadensersatz gefordert
Aufgrund der beiden unterschiedlichen Gutachten forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Artikel 71 bei der Festsetzung des Strafmaßes anzuwenden. Dieser Artikel besagt, dass ein Mensch nicht juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn psychische Störungen bei ihm festgestellt wurden, die ihn während der Tat beeinträchtigten. Der Beschuldigte soll sich jedoch weiterhin medizinisch behandeln lassen. Die Nebenkläger hatten rund 37.000 Euro Schadensersatz gefordert.
Das Urteil wird am 14. Mai gesprochen.
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