Transparenzregister / Mars di Bartolomeo zu Geldbußen für gemeinnützige Vereine: „Da schießt man mit Kanonen auf Spatzen“
Es wird weiterhin diskutiert, ob die Geldbußen für gemeinnützige Vereine, die sich nicht ordnungsgemäß ins „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE) eingetragen haben, verhältnismäßig sind. Für LSAP-Abgeordneter Mars Di Bartolomeo sind die Maßnahmen zu harsch. Gegenüber dem Tageblatt wirft er zudem die Frage auf, ob man die Vereine im Vorfeld wirklich gut genug sensibilisiert hätte. Auf eben diesen Punkt ging Justizministerin Sam Tanson schon Anfang der Woche in ihren Antworten auf zwei parlamentarische Fragen. Ihr Standpunkt: Es seien beträchtliche Mittel aufgewendet worden, um alle betroffenen „Wirtschaftseinheiten“ über die Wichtigkeit einer Einschreibung ins RBE zu informieren.
Die Diskussion um die „Proportionailtät“ der Geldstrafen, die gemeinnützigen Vereinen aufgrund einer fehlenden oder fehlerhaften Eintragung ins Transparenzregister nun drohen, hält an. Am Mittwochmorgen stellt der LSAP-Abgeordnete Mars di Bartolomeo die Verhältnismäßigkeit der Geldbußen, beginnend bei 1250 Euro, gegenüber dem Tageblatt weiterhin infrage. Seine Kritik: Mit den gemeinnützigen Vereinen, die nun nach und nach von der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden, gehe man zu hart ins Gericht. Die Maßnahmen bezeichnet er als „überzogen“. Auch bedauerte er, obgleich er das Gesetz 2019 mitgestimmt hätte, dass das RBE als Datenbank keine Differenzierung zwischen den verschiedenen Unternehmen und Vereinen erlaubte, sodass nun kleine „Lokalinitiativen“ und gemeinnützige Vereine auf negative Weise von dem Gesetz – das ein wichtiges Instrument gegen Geldwäsche darstellt – betroffen seien.
„Da schießt man mit Kanonen auf Spatzen“, sagt der LSAP-Politiker. „Wenn ein gemeinnütziger Verein, der nur mit ehrenamtlichen Mitarbeitern funktioniert, einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommt, dann fragen sie sich: Was haben wir falsch gemacht?“ Er kritisiert, dass man die gemeinnützigen Vereine nicht „softer behandeln“ würde. Immerhin würden darunter Tausende ganz harmlose Vereine fallen, viele ONGs, die nichts mit Geldwäsche am Hut hätten. Di Bartolomeo sagt: „Es wäre gut gewesen, wenn man die Art der Vereine genau hätte betrachten können.“ Nach dem Einwurf, dass dies aber schwer möglich sei, da alle „Vereine ohne Gewinnzweck“ (ASBL) denselben Rechtsstatus hätten, entgegnet der LSAP-Politiker: „Ja, da scheint das Problem zu liegen.“ Mit der Schaffung des RBE habe man eine EU-Direktive umgesetzt und dabei alle Vereine „über einen Kamm geschoren“.
Laut dem Abgeordneten könnte man vielleicht eine Prozedur „auf der Überholspur“, also eine vereinfachte Prozedur, für die betreffenden Organisationen schaffen. Denn scheinbar hätten sich eine ganze Reihe von gemeinnützigen noch nicht gemeldet. „Da sollte man sich vielleicht die Frage stellen, was man machen kann, um diese Vereine zu erreichen und ihnen noch mehr entgegenzukommen“, sagt di Bartolomeo.
Info-Veranstaltungen zählten 1.500 Teilnehmer
Dass genau das schon geschehen sei, schrieb Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) jedoch Anfang der Woche in ihren Antworten auf mehrere parlamentarische Fragen – darunter eine des LSAP-Politikers selbst. Denn Ende Januar und Anfang Februar hatten die Abgeordneten Mars di Bartolomeo, Dan Biancalana (beide LSAP) und Paul Galles (CSV) jeweils eine parlamentarische Frage zu den drohenden Geldbußen für gemeinnützige Vereine gestellt. Die schriftliche Antwort von Tanson folgte Anfang der Woche.
Laut ihr wurden „beträchtliche Mittel eingesetzt, um möglichst viele Personen zu erreichen“, die von der neuen Gesetzgebung betroffen sind. Zum zeitlichen Hintergrund: Das Gesetz zur Schaffung des RBE vom 13. Januar 2019 ausgearbeitet und trat am 1. März offiziell in Kraft. Bis Ende September 2019 hatten Unternehmen und Vereine Zeit, um sich gemäß den Vorschriften in das Register einzutragen. Laut Tanson seien ab März 2019 mehrere kostenlose Veranstaltungen organisiert worden, um die allgemeine Bevölkerung über das RBE zu informieren. Über 1.500 Personen hätten an diesen Veranstaltungen teilgenommen.
Große Sensibilisierungskampagne
Ab dem 21. Juni 2019 sei dann eine „breite Sensibilisierungskampagne“ gestartet worden. Bei ihr sollten auch jene „nicht-professionellen“ Vereinsmitglieder angesprochen werden, die bis dahin nicht von den Meldungen der Berufskammern und der mit der Verwaltung des RBE betrauten Interessenvereinigung „Luxembourg Business Registers“ erreicht worden waren. Auch seien der Grünen-Politikerin zufolge Presseartikel und Werbungen in allen großen Luxemburger Medien und auf allen medialen Kanälen – über Fernsehen, Radio und Schrift – erschienen. „Anzumerken ist auch, dass Vereine ohne Gewinnzweck die Zielgruppe des TV- und Radiospots waren“, schreibt Tanson.
Nach dem Ablauf der Frist seien die betreffenden Vereine noch einmal angeschrieben worden. Es seien demnach „konsequente Anstrengungen“ unternommen worden, damit sich alle betreffenden „Wirtschaftseinheiten“ der neuen Verpflichtungen bewusst würden, so die Ministerin.
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