Luxemburg / Medizinische Telekonsultationen verlieren am 1. Juli ihre rechtliche Basis – Wie geht es weiter?
Seit der Einführung während der COVID-19-Pandemie haben Telekonsultationen im Luxemburger Gesundheitssystem an Bedeutung gewonnen. Doch mit dem nahenden Auslaufen der aktuellen gesetzlichen Grundlage am 30. Juni 2024 ist ihre Zukunft ungewiss.
Telekonsultationen bei Ärzten werden ab dem 1. Juli 2024 keine legale Basis mehr haben, das geht aus einer Antwort von Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten François Bausch hervor. Die Konsultationen haben im Luxemburger Gesundheitssystem seit ihrer Einführung im April 2020 als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie einen festen Platz eingenommen. Die ministerielle Verordnung für die Telekonsultation vom 18. Dezember 2023 läuft am 30. Juni ab und soll durch ein Gesetz dauerhaft eingeführt werden.
Der Gesetzesentwurf hierzu sei jedoch nicht zum 1. Juli einsatzbereit, bestätigte die Ministerin in einer Fragerunde am 2. Mai. Wie lange es dauern wird, bis der Gesetzesentwurf über Telekonsultationen fertiggestellt ist, kann Deprez aktuell nicht beantworten: „Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen und ein genauer Zeitplan kann noch nicht festgelegt werden“, schreibt die Ministerin. Bausch hinterfragt die Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess und weist auf die potenziellen negativen Auswirkungen für Patienten und Ärzte hin, wenn Telekonsultationen ab dem 1. Juli keine rechtliche Basis mehr haben. Man verfüge mit der Plattform „e Santé“ sogar über eine speziell dafür eingerichtete Plattform. Die Gesundheitsministerin betont, dass dieses von der eHealth-Agentur eingerichtetes Angebot jedoch nur eine geringe Anzahl von Telekonsultationen betraf und die große Mehrheit mit anderen Telekommunikationsmitteln durchgeführt wurden.
Entwicklung der Telekonsultationen
Seit ihrer Einführung wurden jährlich eine erhebliche Menge an Telekonsultationen verzeichnet. 259.647 Telekonsultationen wurden im Jahr 2020 von der Krankenkasse erstattet, dies machte 13 Prozent aller Konsultationen in dem Jahr aus. Die Zahl der Telekonsultationen sank jedoch stetig: 2021 zählte 162.006 Telekonsultationen (sechs Prozent), 2022 waren es 130.224 Telekonsultationen (vier Prozent). Vergangenes Jahr haben Telekonsultationen mit 63.382 nur noch zwei Prozent aller Konsultationen ausgemacht. Aktuell liegt der Prozentteil bei einem Prozent für das Jahr 2024, dies mit 11.750 Konsultationen (Stand 21. Juni).
Auch Zahnärzte haben Telekonsultationen genutzt, jedoch in deutlich geringerem Umfang. Im Jahr 2020 wurden 1.250 Telekonsultationen durchgeführt, dies entsprach 0,4 Prozent der Gesamtkonsultationen bei Zahnärzten. Diese Zahl ist in den folgenden Jahren weiter gesunken und liegt aktuell mit zwei Telekonsultationen bei 0 Prozent der Gesamtkonsultationen bei Zahnärzten.
Bei den Gesundheitsberufen wie Hebammen, Logopäden, Diätassistenten und Psychotherapeuten sei ein Vergleich, wie er zwischen Ärzten und Zahnärzten dargestellt wird, nicht möglich, schreibt die Ministerin. Dies liegt daran, dass ihre Arbeitsabläufe sowohl persönliche Treffen als auch Telekonsultationen beinhalten können. Daher ist es nicht möglich, den genauen Anteil der Telekonsultationen bei diesen Berufen anzugeben.
Deprez weist darauf hin, dass diese Statistiken vorläufig sind, da die Versicherten ihre Erstattungsanträge innerhalb von zwei Jahren bei der CNS einreichen können. Daher könnten die Zahlen für die Jahre 2022, 2023 und 2024, insbesondere für die letzten sechs Monate, nach oben korrigiert werden, sobald alle Erstattungsanträge bei der CNS eingegangen und bearbeitet wurden.
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