Luxemburg / Mehr als 40.000 Menschen sind bereit, ihre Organe zu spenden
Organspenden können Leben retten – doch wie sieht die Situation in Luxemburg eigentlich aus?
Insgesamt 136.393 lebende Personen haben in Luxemburg ein Konto auf der Plattform „eHealth“ sowie ein aktives „Dossier de Soins partagés“ (DSP). 42.840 von ihnen erklären sich damit einverstanden, ihre Organe zu spenden. Das geht aus der Antwort von Gesundheitsministerin Martine Deprez auf eine parlamentarische Frage von Mars Di Bartolomeo (LSAP) hervor.
70.591 Personen haben aufgrund der automatischen Zustimmung im DSP die Organspende passiv akzeptiert. In Luxemburg herrscht nämlich eine Solidaritätsvermutung: Wer zu Lebzeiten keinen Widerspruch einlegt, ist automatisch damit einverstanden, nach seinem Tod Organspender zu werden. Insgesamt 22.962 Personen haben angegeben, dass sie die Organspende ablehnen.
Wer sich dazu entscheidet, Organspender zu werden, kann einen sogenannten „Passeport de Vie“ beantragen. Dabei handelt es sich um den offiziellen Organspenderausweis des Gesundheitsministeriums. Dieser kann per Online-Formular beantragt, oder direkt beim Gesundheitsministerium, beim Arzt oder in einer Apotheke erworben werden. Wer diesen Ausweis besitzt, sollte ihn immer bei sich tragen.
Mehr Informationen zu Organspenden in Luxemburg finden Sie auf der Website des gemeinnützigen Vereins Protransplant.
Die Rechtslage
„Seit dem 25. November 1982 gibt es im Großherzogtum Luxemburg ein Gesetz über die Entnahme von menschlichen Organen und Geweben. Es wurde am 3. Dezember 1982 im Mémorial A veröffentlicht. Nach diesem Gesetz ist jeder Einwohner des Großherzogtums potenzieller Organspender, d. h. Organe und Gewebe können nach dem Tod jeder Person entnommen werden, die ihren letzten gesetzlichen Wohnsitz in Luxemburg hatte und zu Lebzeiten nicht schriftlich ihre Ablehnung einer solchen Entnahme erklärt hat. Es gibt also eine Solidaritätsvermutung, bei der davon ausgegangen wird, dass jeder, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt hat, damit einverstanden ist, nach seinem Tod seine Organe zu spenden.“ Quelle: Gesundheitsministerium
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