Luxemburg / Mehr Gehalt für den Abschluss: 400 Polizisten mit Hochschulreife werden hochgestuft
Eine Ungerechtigkeit ist laut OGBL endlich aus dem Weg geschaffen worden: 400 Polizisten mit Sekundarschulabschluss werden nach langem Kampf in die Gehaltsgruppe B1 hochgestuft.
Rund 400 Luxemburger Polizisten mit einem „diplôme de fin d’études secondaires“ werden in eine neue Gehaltsgruppe eingestuft. Das hat Innenminister Léon Gloden (CSV) am Freitagmorgen in einer Pressekonferenz verkündet. Am 5. Juni wurde der entsprechende Vorschlag vom Regierungsrat gebilligt, teilt das Innenministerium in einer Pressemitteilung mit.
Warum kommt es zu dieser Hochstufung? Die betroffenen Beamten waren vor der Reform 2018 eingestellt und in die Gehaltsgruppe C1 eingestuft worden, weil zu diesem Zeitpunkt die Gruppe B1 bei der Polizei nicht existiert hat. Eigentlich ist die Stufe B1 beim Luxemburger Staat für Beamte mit Hochschulreife vorgesehen.
Die Umsetzung ist eine „im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahme, mit der insbesondere die jüngsten Urteile des Verfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichts zu den Laufbahnen B1 und C1 umgesetzt werden sollen“, schreibt das Innenministerium. Die Neueinstufung sehe vor, dass die Polizisten rückwirkend zum 1. August 2018 in die neue Gehaltsstufe wechseln. „Dank dieser Maßnahme werden die betroffenen Polizisten eine Aufwertung ihres Abschlusses erfahren“, sagt Léon Gloden.
Ein langer Kampf
Der OGBL zeigt sich erfreut über das neue Abkommen: „Endlich wurde eine Ungerechtigkeit aus dem Weg geschaffen“, schreibt die Gewerkschaft am Freitag in einer Pressemitteilung. Anstatt die betroffenen Beamten durch die Reform 2018 in eine neue Gehaltsstufe hochzustufen, habe die Politik es bevorzugt, Polizisten mit und ohne Sekundarschulabschluss über die „Voie expresse“ in die Gruppe B1 zu befördern. Dafür müssen die Beamten jedoch eine schriftliche Arbeit verfassen. Der Abschluss der 400 Polizisten sei weiterhin nicht anerkannt worden – und das wollten die Beamten nicht auf sich sitzen lassen.
Ein paar hundert Beamte haben sich daraufhin zusammen geschlossen und die „Association du personnel policier détenteur d’un diplôme de fin d’études secondaires“ (ADESP) gegründet. Ende 2018 ging dann beim Verwaltungsgericht eine Klage ein – das wiederum das Verfassungsgericht einschaltete. Einen ersten Erfolg habe es dann im Mai 2022 gegeben: Eine Richterin des Verwaltungsgerichts hielt fest, dass die „Voie expresse“ ein Hindernis für die betroffenen Polizisten darstellt – weil sie ja eigentlich bereits über den entsprechenden Abschluss verfügen.
Das Verfassungsgericht entschied im Dezember 2022, dass die Modalitäten rund um die „Voie expresse“ verfassungswidrig sind – worauf der damalige Minister diese aussetzte. Und im Mai 2023 forderte das Verwaltungsgericht die Politik auf, auf legislativer Ebene nachzubessern, um das Problem zu lösen. Die vorige Regierung jedoch habe in einem Abkommen im Juni 2023 die Ungerechtigkeiten „willentlich und wissentlich“ bestehen lassen, schreibt der OGBL. Erst der Regierungswechsel habe jetzt zur gewünschten Änderung geführt.
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