Chamber / „Mehr Netto vom Brutto“: Steuertabelle soll zum Jahresbeginn angepasst werden
Wie bereits nach den Koalitionsverhandlungen angekündigt, wird die Einkommensteuertabelle ab 1. Januar 2024 um vier Indextranchen angepasst. Die Vorgängerregierung hatte bereits eine Anpassung um 2,5 Tranchen beschlossen. Das Gesetz der neuen Koalition wurde gestern mit den Stimmen von CSV, DP, ADR, Piratenpartei und „déi Lénk“ angenommen. LSAP und „déi gréng“ enthielten sich.
Rund 480 Millionen Euro sollen zusätzlich im Portemonnaie des Steuerzahlers bleiben. So viel kostet die Inflationsbereinigung der Steuertabelle um vier Indextranchen den Staat. Die aktuelle Steuertabelle war seit 2017 unverändert. Noch in der Opposition hatte die CSV anlässlich einer großen Steuerdebatte im Parlament 2022 eine integrale Bereinigung in Höhe der seit 2017 angefallenen acht Indextranchen gefordert. Die nun beschlossenen anderthalb zusätzlichen Indextranchen bewirken Einnahmeausfälle von 180 Millionen Euro.
Die Anpassung des Steuertarifs um 2,5 Indextranchen war am 3. März 2023 zwischen Sozialpartnern und Regierung im Solidaritätspaket 3.0 vereinbart und noch im Juli in Gesetz gegossen worden. Für das Jahr 2023 galt eine Konjunktursteuergutschrift von zwei Indextranchen. Diese wird zum Jahresende abgeschafft.
Die Entscheidung sei lediglich eine erste Etappe auf dem Weg weiterer Steuererleichterungen. Auch die anderen vier Indextranchen sollen neutralisiert werden, falls die Staatsfinanzen dies erlauben, so die CSV-Sprecherin Diane Adehm. Die CSV löse eines ihrer Wahlversprechen ein. Jeder Steuerzahler werde entlastet und habe am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto. Diese Anpassung wird der Ökonomie neuen Aufschwung, den Haushalten mehr Kaufkraft geben, freute sich Patrick Goldschmidt (DP). In Erwartung einer großen Steuerreform müsse die Steuertabelle angepasst werden.
Dem Gesetzentwurf der CSV-DP-Regierung zog die LSAP das im Juli 2023 verabschiedete Gesetz einer Anpassung um 2,5 Indextranchen bei gleichzeitiger Verbesserung des Steuerkredits vor. Natürlich begrüße man die Stärkung der Kaufkraft der Haushalte, aber auch die vorige Regierung habe dies bereits getan, so Franz Fayot (LSAP). Ob man jedoch alle Einkommensgruppen entlasten müsse?, fragte er. Steuerkredite ermöglichen eine gezielte Unterstützung. Bei der nun geplanten Anpassung bekomme der mehr, der bereits viel habe. Eine Anpassung um acht Indextranchen würde eine Milliarde Euro an Einnahmeausfällen verursachen. Das würde den Staat stark belasten und der Regierung den Spielraum bei notwendigen Investitionen einengen. Auch sehe er derzeit keine Gegenfinanzierung durch Wirtschaftswachstum. Die zusätzlichen 180 Millionen Euro gingen nicht dorthin, wo sie wirklich gebraucht werden und die Schere zwischen Arm und Reich werde sich weiter öffnen.
Ungeduldig zeigte sich Fred Keup (ADR). Die Inflationsbereinigung der Steuertabelle sei kein Geschenk an die Menschen. Vielmehr bekämen sie, was ihnen zustehe. Die Nichtberücksichtigung der acht Indextranchen seit 2017 stelle eine verdeckte Steuererhöhung dar. Daher sollte die Steuertabelle sofort um acht Indextranchen angepasst werden.
Es sei schon ulkig, wenn dieselbe Partei, die die automatische Anpassung der Steuertabelle an die Inflationsentwicklung beseitigte, nun so tue, als ob der Staat dem Bürger bisher mehr Geld aus der Tasche gezogen habe, so die grüne Fraktionschefin Sam Tanson. Besagter Automatismus war 2012 vom damaligen Finanzminister Luc Frieden (CSV) abgeschafft worden. Wie zuvor Fayot, stellte auch Tanson die Frage nach der Gegenfinanzierung der zusätzlichen Steuerausfälle in Höhe von 180 Millionen Euro. Zwar würden Kleinverdiener prozentual mehr bekommen, aber weniger in absoluten Zahlen. Auch Tanson plädierte für ein gezielteres Vorgehen bei Steuererleichterungen.
Anders als die LSAP und „déi gréng“, die sich bei der Abstimmung enthielten, sprachen sich Sven Clement (Piraten) und David Wagner („déi Lénk“) für das Gesetz aus. Es bedeute eine Steuererleichterung für die Beschäftigten, nachdem Unternehmen nach der letzten Tripartite bereits Erleichterungen gewährt worden waren, so Wagner.
Auch Finanzminister Gilles Roth (CSV) bezeichnete das Gesetz lediglich als eine erste Anpassung der Steuertabelle an die Inflation. Andere würden folgen, falls die Finanzsituation es zulasse. Eine Nichtanpassung sei eine versteckte Steuererhöhung, und das sei Gift für die Wirtschaft. Ein umfassendes Steuerreformprojekt will Roth 2026 vorlegen. Vorgesehen ist die Einführung einer einzigen Steuerklasse.
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