Luxemburg / Mehr Prävention gegen K.-o.-Tropfen: Ministerin weist auf verschiedene Maßnahmen hin
Dem Justizministerium sind 25 Vorfälle mit K.-o.-Tropfen seit 2021 bekannt. Elisabeth Margue erklärt, warum es „äußerst schwierig“ ist, solche Fälle aufzudecken, welche präventiven Maßnahmen vorgesehen sind und wo Betroffene Unterstützung bekommen können.
Von 2021 bis 2024 beschäftigten sich die Staatsanwaltschaften Luxemburg und Diekirch mit 25 Vorfällen im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen. Knapp die Hälfte davon wurden im Jahr 2022 gemeldet. Das geht aus einer Statistik des Justizministeriums hervor. Wie oft es wirklich zu solchen Fällen kommt, bleibt unklar. Die Verabreichung von K.-o.-Tropfen zu beweisen, sei „äußerst schwierig“, da sie nur wenige Stunden im Blut oder im Urin nachweisbar sind, schreibt Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CSV-Abgeordneten Ricardo Marques. Insbesondere bei Sexualstraftaten würden Anzeigen häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt erstattet werden, sodass keine Beweise mehr vorgelegt werden können.
Die Regierung plant, verstärkt über das Thema zu sensibilisieren. Bereits 2023 hat die Polizei im Rahmen der „Carnaval“-Präventionskampagne Aufklärungsarbeit dazu geleistet. Die Kampagne soll dieses Jahr erneut aufgegriffen werden. Darüber hinaus weist die Internetseite der Polizei auf Risiken von K.-o.-Tropfen hin und gibt präventive Ratschläge. Das Thema sei ebenfalls Teil von Präventionsprogrammen in verschiedenen Grundschul- und Sekundarklassen, heißt es in Margues Antwort.
Anlaufstellen
Die Ministerin weist darauf hin, dass die Internetseite violence.lu über die in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und über verschiedene Formen geschlechtsspezifischer Gewalt informiert. Das Ministerium für Gleichstellung und Diversität biete dort eine „umfassende Sozialhilfe und psychosoziale Betreuung für Gewaltopfer und Menschen in Not“ an. Auch das „Planning familial“ stehe den Opfern sexueller, physischer, psychologischer oder geschlechtsspezifischer Gewalt bei.
Hilfe bietet ebenfalls der „Service d’aide aux victimes“ (SAV) des „Service central d’assistance sociale“ (SCAS) an. Dort sei „eine kostenlose psychotherapeutische Betreuung“ möglich. Ferner können sich Opfer sexueller Gewalt beim SAV Unterstützung bei einem möglichen Strafprozess holen. Im Leitfaden des Projekts „Let’s Talk About Sex!“ des „Centre national de référence pour la promotion de la santé affective et sexuelle“ (Cesas) stehen ebenfalls Informationen über Gewalt, einschließlich Gewalt unter Verwendung von Betäubungsmitteln.
Die „Unité médico-légale de documentation des violences“ (Umedo) bietet die Möglichkeit, „eine Dokumentation von körperlicher und sexueller Gewalt“, die erwachsene Opfer erlitten haben, zu erstellen und Proben aufbewahren zu lassen. Diese können analysiert werden und gegebenenfalls auf K.-o.-Tropfen hindeuten. Margue empfiehlt den Opfern ebenfalls, sich an Notfalldienste oder den Hausarzt zu wenden, „um eine sofortige und auf die jeweilige spezifische Situation zugeschnittene Behandlung zu erhalten“.
Auch für die Zukunft seien verschiedene Maßnahmen geplant. Das Pilotprojekt des „Centre national pour victimes de violences“ beginnt im Frühjahr und soll eine umfassende medizinische, psychologische, rechtliche und polizeiliche Betreuung anbieten. Darüber hinaus arbeiten verschiedene Ministerien an einem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt. Dieser soll auf den vier Säulen der Istanbul-Konvention des Europarats beruhen – Prävention, Schutz, Strafverfolgung und ein koordinierter Ansatz bei der Umsetzung der Maßnahmen.
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