Staatsrat lehnt Text ab / Meisch macht Rückzieher bei neuem Covid-Gesetz
Bildungsminister Claude Meisch zieht Textpassagen im neuen Covid-Gesetz in Bezug auf die Schulen zurück. Betroffen sind die Texte zu den Schulschließungen. Dies erfolgte überraschenderweise, nachdem am Dienstag noch beschlossen worden war, eben diese Textpassagen dort einzufügen, um ihnen eine rechtliche Basis zu geben.
Am Dienstag noch war klar, dass einige Maßnahmen in Bezug auf die Schulen im neuen Covid-Gesetz verankert werden sollten. Am Mittwoch folgte überraschenderweise der Rückzieher durch Bildungsminister Claude Meisch. Somit scheitert der Versuch, den Schulschließungen eine rechtliche Basis zu geben. Gilles Baum (DP), Präsident der Bildungskommission im Parlament, bestätigte gegenüber dem Tageblatt Meischs Rückzug der Passagen aus dem neuen Covid-Gesetz.
Was ist passiert? Wie Marc Baum, Abgeordneter von „déi Lénk“, dem Tageblatt berichtet, hat der Staatsrat Claude Meisch informell darüber in Kenntnis gesetzt, dass er etliche „oppositions formelles“ auf die Texte, die den Stufenplan betreffen, einlegen werde. Der Staatsrat wollte explizit keine Alternative anbieten, da die Institution nicht einsehe, innerhalb weniger Stunden die Hausaufgaben des Bildungsministeriums zu machen, denen dieses in den vergangenen zwölf Monaten nicht nachgekommen sei, sagt Marc Baum. Daraufhin hat Meisch die betroffenen Textpassagen zurückgezogen.
Ich finde es extrem gravierend. Denn im Moment hat alles, was die sanitären Maßnahmen in den Schulen betrifft, keine rechtliche Basis.Abgeordneter „déi Lénk“
„Ich finde es extrem gravierend“, sagt Marc Baum. „Denn im Moment hat alles, was die sanitären Maßnahmen in den Schulen betrifft, keine rechtliche Basis.“ Er zitiert aus dem Tageblatt-Artikel über die Waldorfschule und sagt: „Das führt dann dazu, dass Häuser, insbesondere private Akteure, sich daran halten oder eben nicht.“ Nur der Abschnitt zur Maskenpflicht soll weiterhin im neuen Covid-Gesetz eingefügt werden. Alles andere soll wie bisher über Empfehlungen laufen.
Der ganze Abschnitt „4ter“ über den Stufenplan kommt demnach aus dem Gesetzestext raus. Dies hätte Meisch eine gesetzliche Grundlage gegeben, ganz gezielt Schulschließungen vorzunehmen, wo dies notwendig ist. Baum findet, dass die Maßnahmen an sich eigentlich gar nicht so schlecht sind. „Wenn man irgendwo einen Hotspot detektiert, dann kann man dort schließen.“ Doch nun werde weiter auf Basis von Empfehlungen durch das Bildungsministerium gearbeitet. „Es werden Rundschreiben herausgegeben und dann hofft der Bildungsminister, dass sich die Leute daran halten. Denn Meisch kann es nicht aufzwängen, da er keine rechtliche Grundlage hat“, sagt Marc Baum.
Text wie mit einer heißen Nadel gestrickt
Der Abschnitt zum Stufenmodell betrifft nicht nur die Schulen, sondern auch die „Crèches“, „Mini-Crèches“, Tagesmütter oder „Assistants parentaux“. „Das ging sehr weit, was aus sanitärem Blickwinkel auch Sinn ergibt, solche Aktivitäten gesetzlich abzusichern“, sagt Baum. „Aber wenn man einen Text derart redigiert, als wäre er mit einer heißen Nadel gestrickt, dass der Staatsrat sagt, ihr habt sie nicht mehr alle, dann macht mich das einfach wütend.“ Man sei nun im Monat 12 der Pandemie und das Bildungsministerium bringe es nicht fertig, innerhalb von 12 Monaten einen Text zu verfassen, der die Straße hält.
Es werden Rundschreiben herausgegeben und dann hofft der Bildungsminister, dass sich die Leute daran halten. Denn Meisch kann es nicht aufzwängen, da er keine rechtliche Basis hat.Abgeordneter „déi Lénk“
Marc Baum sieht das Ganze in der Logik eines Ermächtigungsgesetzes. „Wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind, die aber – ich nehme an, dass der Staatsrat das gesagt hat – überhaupt nicht definiert sind, dann kann der Minister so ziemlich alles machen.“ Und das sei zu vage für ein Gesetz. Vor allem die Opposition von CSV und „déi Lénk“ hat laut Baum in der gemeinsamen Kommissionssitzung von „Santé“ und „Bildung“ am Dienstag Vorschläge gemacht, wie man den Text aufsetzen könnte und welche Elemente notwendig seien, damit er in Ordnung ist. „Da sagte Meisch relativ süffisant, das seien ja alles gute Ideen, aber sie würden jetzt mal abwarten, was der Staatsrat sagen würde. Jetzt haben wir den Salat“, so Baum.
Besteht jetzt eigentlich noch die Möglichkeit, den Text derart nachzubearbeiten, dass er dem Staatsrat standhält? „Das müsste dann sehr schnell gehen, denn die alten Texte laufen zum Wochenende aus“, sagt der „Lénk“-Abgeordnete. Zudem habe er den Eindruck, dass beim Bildungsministerium der Wille nicht da sei, sich nochmals dranzusetzen. Claude Meisch wolle laut seiner Einschätzung wie bislang weiter mit entsprechenden Empfehlungen arbeiten. „Ich finde das nicht besonders seriös“, moniert Baum.
Da sagte Meisch relativ süffisant, das seien ja alles gute Ideen, aber sie würden jetzt mal abwarten, was der Staatsrat sagen würde. Jetzt haben wir den Salat.Abgeordneter „déi Lénk“
Der Stufenplan, der regional und punktuell an Schulen bzw. in Gemeinden eingesetzt werden sollte, wird also auch in Zukunft anhand von Empfehlungen oder „Instructions ministerielles“ geregelt werden. Zum Stufenplan gehört die „Mise à l’écart“, wenn es einen positiven Fall in einer Klasse gibt. In einer zweiten Etappe wird diese Klasse ebenfalls in der „Maison relais“ „à l’écart“ gesetzt. Dies wird so gehandhabt, damit die Schüler einer solchen Klasse nur noch untereinander interagieren und sich nicht mehr mit anderen Schülern vermischen können. Spitzt sich die Infektionslage weiter zu, könne evt. an einer Schule oder in einer Gemeinde nur noch vormittags Präsenzunterricht stattfinden. Nachmittags würden die Kinder im Homeschooling unterrichtet. Die letzte Stufe wäre dann der komplette Umstieg auf Homeschooling, was einer Schulschließung gleichkäme.
Bei der Distanzregelung in den Schulen war es von vornherein nicht vorgesehen, diese im neuen Gesetz zu verankern. Der Grund liege darin, dass dies relativ schwierig zu handhaben sei, erklärte der DP-Abgeordnete Gilles Baum am Dienstag gegenüber dem Tageblatt. Die Bestimmungen zu Menschenansammlungen sollen ebenfalls nicht im neuen Gesetz verankert werden. Auch dies könne man nur schwer in den Schulen umsetzen.
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Wen wundert‘s? So verfährt Herr Meisch doch von Anfang mit allem! Alles über lettres ministerielles, ja keine Gesetze. Schalten und walten nach gusto. Und geht es dann mal vor Gericht schief, werden 2 Wörter geändert, et voilà: eine neue lettre, bis zum nächsten Urteil. Was muss man in diesem Land eigentlich tun, um sein Amt zu verlieren? Unfähigkeit und fehlende Wählerstimmen reichen scheinbar nicht aus… Aktuell werden auch schon wieder nach alter Manier Vertuschungsaktionen über Corona in diversen Schulen durchgezogen. Auch das scheint keinen zu interessieren…
Jo wou ass dann do den Problem vun der absoluter Inkompetenz, beim Minister oder sengen grandiosen Big4 – Conseilléen?
Wéi lang daerf dee Mann do nach sein Onwiesen dreiwen ob Käschten vun den Schüler.?
Meisch muss wohl am hellen Tag jemanden in der Groussgaass umbringen und dabei gefilmt werden, bevor man ihn endlich absägt.
Dieser Unterrichtsminister ist total überfordert . Was hat der denn bloss für inkompetente Mitarbeiter oder schlechte Rechtsberater? Oder hört er etwa nicht auf sie und geht stur mit dem Kopf durch die Wand?