/ „Meldet euch bei der ITM“: Unbezahlte Überstunden sind in Luxemburg illegal
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Erfassung der Arbeitszeit hat die Arbeitswelt unserer deutschen Nachbarn auf den Kopf gestellt. Werden auch am Luxemburger „Code du travail“ Änderungen fällig?
„Alle Dienstzeiten, alle Überstunden, jede E-Mail nach Feierabend: Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die volle Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs.“ Das berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa am Dienstag. Das EuGH-Urteil sorgte vor allem bei Luxemburgs Nachbarn im Westen für Aufregung. Das deutsche Magazin t3n befürchtete „Fußfesseln für Mitarbeiter“, die Zeitung Handelsblatt das Ende der „Vertrauensarbeitszeit in bisheriger Form“, die Bild-Zeitung witterte gar das Ende der Bummel-Kollegen: „Merkt mein Chef endlich, dass mein Kollege ein Faulenzer ist?“
Auch Luxemburgs Arbeitsministerium prüfte den Gesetzestext – und kam zu dem Schluss: Der „Code du travail“ geht mit dem konform, was der EuGH verlangt. „Dass alle Arbeitgeber über die normalen Arbeitszeiten einen Bericht führen müssen, ist in Luxemburg schon jetzt gesetzlich verpflichtend“, erklärte Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) gegenüber dem Tageblatt. Luxemburg sei im Vergleich zu seinen Nachbarländern gut aufgestellt. Bereits im März 2017 wurde das Arbeitsgesetz angepasst. „Wir hatten damals festgestellt, dass immer mehr Reklamationen über die Einteilung der Arbeitszeit kamen“, sagte Kersch. „Da hat der Gesetzgeber reagiert.“
Seitdem gilt: Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen – nicht nur die Überstunden. Alle Daten müssen in einem Register hinterlegt werden, das jederzeit von der Gewerbeaufsicht ITM eingesehen werden darf. 499 Mal rückten die Kontrolleure der ITM laut Kersch allein 2018 aus, um diese Register zu prüfen. Mal waren sie davor von besorgten Arbeitnehmern alarmiert worden, mal führten sie Stichproben durch. Das Resultat: „Eine Reihe von Betrieben hält sich an die Regeln, eine Reihe nicht“, sagte Kersch. Genaue Zahlen will er nicht nennen. Aber diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, würden angezeigt. „Wir haben ein Gesetz – und man muss sich dran halten“, sagte der Minister.
Luxemburg erfasst seit 2017 die Arbeitszeit
Aber ist die Sache wirklich so einfach? In ihrem „Quality-of-Work“-Index schrieb die Angestelltenkammer 2018: „25 Prozent der Führungskräfte geben ein unbezahltes wöchentliches Überstundenvolumen von mehr als sechs Stunden an.“ Jeder siebte Akademiker und jeder zehnte Angestellte im Dienstleistungsgewerbe hat bei der Umfrage des deutschen Infas-Instituts ebenfalls angegeben, sechs unbezahlte Überstunden zu leisten – pro Woche. Und Mehrarbeit ohne Extrageld scheint auch in anderen Branchen keine große Ausnahme zu sein.
Hinzu kommt noch eine weitere Entwicklung: Im Vergleich zum Jahr 2017 nahm die Masse an Überstunden drastisch zu: von insgesamt 2,1 Stunden auf 2,7 Stunden pro Woche. „Unbezahlte Überstunden sind in Luxemburg illegal“, sagte Dan Kersch dazu. Die Politik habe ihre Aufgabe erfüllt. „Was kann die Politik machen? Gesetze und Überwachungsgremien – und beides ist da.“ Das Problem bestehe darin, dass nicht nur der Arbeitgeber schuld ist, wenn Überstunden nicht bezahlt werden – sondern auch der Arbeitnehmer. Es gebe nur ein Gesetz – und das gelte für beide Parteien, sagte Kersch. Wenn ein Lkw-Fahrer beispielsweise zu lange hinter dem Steuer sitzt, wird er genauso wie der Spediteur zur Verantwortung gezogen. „Das ist alles, was man machen kann“, so Kersch. „Beide Parteien machen sich strafbar. Und deshalb werden viele Fälle nicht aufgedeckt.“
Kersch hat nach der Verkündung des EuGH-Urteils die Reaktionen in den sozialen Medien beobachtet – und gesehen, dass sich viele Menschen über unbezahlte Überstunden beschweren. „Diesen Leuten muss ich sagen: Meldet euch bei der Gewerbeaufsicht ITM und lasst das untersuchen.“ Ganz oft stelle sich bei einer Untersuchung aber heraus, dass die Überstunden im Einverständnis abgeleistet werden – und dass es eine Gegenleistung gebe.
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Jo an wéi et ass etdann bai den privaten Buschauffeuren die éng Amplitude vun 12 Stonnen hun,derer awer nemmen dann 8 Stonnen bezuelt gin ? Dann ziélen déi 12 Stonnen jo zur gesamtener Arbechtszait,well jo déi privatBuschauffeuren 12 Stonnen oder och liicht méi zur Dispositioun stin ? Kann éen mech do opklären wgl ?
Deng Gewerkschaft huet extra fir sou Froen een Dag an der Woch reservéiert.
Lei’f Politiker, loost d’Fangeren aus den Betrieber oder wellt der daat gutt Arbechtsklima och nach zerstei’eren !
An de Betrieber sinn Gewerkschaften, d’Beleegschaft an den Patron zo’ustaenneg fir Problemer ze lei’sen wann et der dann ginn !
Ach du liebe Sch…. habe nicht gewusst, dass Überstunden hätten bezahlt werden müssen. Werde meinen früheren Arbeitgeber verklagen, er hat nur gemeint, wenn man mit der Arbeit nicht rechtzeitig fertig wird sollte man zusehen,dass man fertig wird, ob mit Überstunden oder Heimarbeit. Wie soll ich vorgehen?
Und nach der ITEM gleich zur ADEM. Einschreibung Jobsuche! Etwas blauäugig der gute!? ?
Und dazu als whistleblower vor Gericht zu landen wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen ?
Dies bedarf einiger Klarstellungen.
Wat ass „ITEM“ ????
Et gët leider och eng Parti Patronën oder Viirgesaatener, déi zum Deel nach Picklen am Gesiicht hun, déi keng Ahnung hun wat schaffen heescht an Aarbechte verdeelen déi am vun hinne gewënschten délai onméiglech ze erleedege sin. Et wäer gudd wann et e Mechanismus géif gin fiir esou Leit emol op hiir Plaatz ze setzen oder hinnen ze verbidden Leit ze féieren well se dofiir ganz einfach onfäheg sin an doduerch t’Belegschaft just onnéideg stressen.
Do kann een nëtt all Betriber an een Döppen geheien,
iwerall ginn ëtt gudder an maner gudder,
den Herr Minister do soll nëtt ësou an d’Handwierk an
och nëtt an soss Branchen stenkerten,
wéi wier ëtt wann en giff emol an senge Staatsverwaltungen
eng Kéier richtig ausmëschten, do léft villes ferm derniewt.