/ Menschenhandel in der Arbeitswelt: Kommission fordert mehr Engagement der staatlichen Aufsicht
Die beratende Menschenrechtskommission (CCDH) hat seit 2014 den gesetzlichen Auftrag, im Zweijahresrhythmus Berichte zum Menschenhandel in Luxemburg zu erstellen und zu veröffentlichen. Der zweite Bericht dieser Art legt den Fokus auf den Menschenhandel im Bereich der Arbeitswelt.
Präsident Gilbert Pregno unterstrich eingangs die persönlichen Tragödien, die Opfer des Phänomens erleben müssen, und bedauerte in dem Zusammenhang, dass die Strafen, die den wenigen Tätern, die sich vor Gericht verantworten müssen, eher symbolischer Art sind. Einem Restaurantbetreiber etwa, der jahrelang auf die unterbezahlte Arbeitskraft eines illegal und unter Druck Beschäftigten zurückgriff, sei nicht einmal verboten worden, sein Geschäft weiterzuführen. Immerhin seien Kabarettbetreiber schon mal dazu verdonnert worden, ihre Etablissements, in denen Opfer von Menschenhandel zur Prostitution gezwungen worden waren, zu schließen.
Nachdem sich der Bericht der „Commission consultative des droits de l’Homme“ vor zwei Jahren intensiver mit Menschenhandel im Kontext von Prostitution beschäftigt hatte, fokussiert der aktuelle auf die Problematik im Bereich der Arbeitswelt.
Fehlendes statistisches Material
In der Tat hat dieser Bereich laut Bericht die Prostitution beim Menschenhandel an der Spitze der Statistik abgelöst. Allerdings ist das mit Statistiken in dem Bereich so eine Sache. Zwar tragen die Mitarbeiter der Kommission für ihren Bericht alle erreichbaren Zahlen zusammen („weil wir fleißig sind“, wie Pregno es ausdrückte); allerdings ist eher die Auswertung und nicht das Sammeln von Daten Aufgabe der Stelle und an kohärenten Datensammlungen fehlt es beim Menschenhandel.
So sind die Zahlen im Bericht laut Autoren denn auch eine verschwindend „kleine Spitze eines massiven Eisbergs“ und geben die Dramatik der Situation nur unzureichend wieder. 31 Opfer des Verbrechenstypus werden im Bericht aufgelistet (2017 und ’18). Die Mehrheit sind Frauen und zwei Opfer waren minderjährig. Einer dieser Jungen wurde zum Betteln gezwungen, ein zweiter wurde Opfer illegaler Adoption. Die Mehrzahl stammt aus Drittländern (24), sieben kommen aus einem EU-Staat (neben China und Albanien ist Rumänien ein Herkunftsland vieler Menschenhandelsopfer).
Bau, Hausarbeit und Gastronomie
Die Zahl der sexuell ausgebeuteten Menschen in dem Zusammenhang liegt in der Berichtszeit mit elf gesicherten Fällen hinter jener der Ausbeutung in der Arbeitswelt (17 Fälle).
Neben dem Bausektor platzieren Menschenhändler ihre Opfer laut Bericht vornehmlich in Privathaushalten oder im Gaststättenbereich.
Diese Art der Versklavung ist besonders tragisch für die Betroffenen, weil es sich zumeist um ältere Menschen ohne Chance auf dem legalen Arbeitsmarkt handelt, die sich kaum oder gar nicht gegen die Arbeitsbelastung wehren können, und diese zu allem Überfluss starke gesundheitliche Auswirkungen hat.
Dass die „Inspection du travail et des mines“ in ihren umfassenden Tätigkeitsberichten nicht einmal das Wort „traite“ benutzte, verdeutliche die mangelnde Sensibilität dieser staatlichen Stelle für die Problematik.
Die Erklärung der ITM hierzu laute lapidar, dass die Aufdeckung von Menschenhandel nicht in der Definition ihres Aufgabenbereiches vorkomme, so die Sprecher der Kommission; dabei sei es eine elementare Bürgerpflicht, solch kriminelle Vorgehen zu melden.Die Lösung müsse aber aufgrund der renitenten Sichtweise der Inspektion wohl in einer gesetzlichen Neudefinierung ihrer Aufgaben zu suchen sein. Lob gab es von der Kommission für die Polizei, die mittlerweile alle Fälle, mit denen sie konfrontiert ist, an die beiden Stellen melde, sodass sich um die Betreuung der Opfer gekümmert werden könne und so eine weitere Versorgung und Hilfe möglich seien.
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“ eine elementare Bürgerpflicht, solch kriminelle Vorgehen zu melden“
Oha liebe CCDH, bei Euch weiss man viel. Nehmt Eure Pflicht und gebet
uns das gute Beispiel. In den Medien werden wir das Resultat sehen.
Danke schön.