Gesetz / Menschenrechtler kritisieren Gesetz über Konfliktmineralien an vielen Stellen
Mit Verspätung will Luxemburg die EU-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit Konfliktmineralien ratifizieren. Am Dienstag hat die konsultative Menschenrechtskommission ihr Gutachten über den luxemburgischen Gesetzesentwurf vorgelegt und fordert Verbesserungen.
Mit der Gesetzesvorlage 7787 will Luxemburg die EU-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit Konfliktmineralien in nationales Recht umwandeln. Von der Regelung betroffen sind Zinn, Tantal, Gold und Wolfram.
Das neue Gesetz soll Unternehmen, die solche Mineralien importieren, dazu verpflichten, eine sorgfältige Herkunftsuntersuchung vorzunehmen und so Menschenrechtsverletzungen einen Riegel vorzuschieben.
Die Menschenrechtskommission (CCDH) hat nun ein Gutachten über den Gesetzesentwurf vorgelegt. Für die Kommission ist dieses Thema ein Dauerbrenner, wie ihr Präsident bei einer Pressekonferenz am Dienstag sagte. Unternehmen begingen überall auf der Welt Menschenrechtsverletzungen. In dieser Hinsicht sei auch Luxemburg kein Paradies, behauptete Gilbert Pregno. Er illustrierte dies mit den Unternehmen Mindgeek (das in der Internetpornografie tätig ist) und Socfin (dem von Aktivisten schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden). Er nannte auch das rezente Beispiel der Credit Suisse, der vorgeworfen wird, kriminelle Geschäfte ermöglicht zu haben.
Die Arbeit an einem Gesetzesrahmen gingen in Luxemburg nur sehr langsam voran, sagte Pregno, obwohl Nichtregierungsorganisationen schon lange nach einem Lieferkettengesetz riefen. Die CCDH selbst ist Beobachter in einer entsprechenden Arbeitsgruppe im Außenministerium. Pregno bezeichnet die Fortschritte dort als „lues“.
Unter Konfliktmineralien versteht man Mineralien aus Ländern, in denen es einen Konflikt gibt, erklärte Pregno. Sie kommen zum Beispiel aus Diktaturen oder Kriegsgebieten. Bei ihrem Abbau herrschen schlimmste Arbeitsbedingungen. Es kann Kinderarbeit zum Einsatz kommen oder die Arbeiter werden Opfer sexueller Gewalt. Pregno spricht von einem Ressourcenfluch, denn eigentlich müssten diese Rohstoffe die Menschen reich machen.
Die EU-Verordnung sowie die nationale Umsetzung riskierten kleine, vorsichtige Schritte zu bleiben, sagte Max Mousel, Jurist der CCDH.
Tatsächlich betrifft die Verordnung nur Unternehmen, die mehr als eine gewisse Menge der Rohstoffe importieren und ist auf die vier oben genannten Rohstoffe in ihrer ursprünglichen Form beschränkt. D.h. Komponenten oder Produkte, in denen sie verarbeitet sind, fallen nicht unter die Regelung. Andere Mineralien wie Lithium werden nicht beachtet.
„Solange es kein allgemeines Lieferkettengesetz gibt, um die Menschenrechte und die Umwelt zu schützen, wäre es wichtig, Regeln nach Branchen zu erlassen“, sagte Mousel. Die EU-Kommission arbeitet aktuell an einem solchen europaweiten Gesetz zur Kontrolle von Lieferketten. Ein erster Entwurf lag am Dienstag bereits der Nachrichtenagentur AFP vor. Ihr zufolge ist der Entwurf sehr weitreichend und könnte 13.000 europäische Firmen treffen. Voraussichtlich werde der Entwurf am Mittwoch vorgelegt, schreibt die AFP.
Luxemburg setzt die Regelung mit reichlich Verspätung in nationales Recht um. Die EU-Verordnung wurde 2017 angenommen und ist bereits im Januar 2021 in Kraft getreten. Solange schon müssen auch luxemburgische Unternehmen sich prinzipiell der Verordnung beugen. „Bis heute gibt es keine offizielle Stelle, die überprüft, ob die Unternehmen sich an die EU-Regeln halten“, so Mousel weiter. Das nun vorliegende Gesetzesprojekt beauftragt den Zoll und das Außenministerium damit, Kontrollen und Inspektionen durchzuführen. Diese Kontrollen können, so Mousel, auf Informationen hin gemacht werden, die die zuständigen Behörden von „Dritten“ (z.B. Aktivisten, Forschern oder Journalisten) erhalten. „Hier gibt es ein großes Fragezeichen, denn weder Verordnung noch nationales Gesetzesprojekt sehen vor, dass ein Register geschaffen wird, aus dem hervorgeht, welche Unternehmen betroffen sind.“
Rund 30 Unternehmen
In Luxemburg seien rund 30 Unternehmen betroffen, sage das Außenministerium, allerdings wurde und wird keine Liste mit diesen Unternehmen veröffentlicht, sodass für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar ist, welche Unternehmen betroffen sind. Die Verordnung verlange das zwar nicht, allerdings würden andere Länder ein solches Register einführen. Das sei wichtig nicht nur für die Kontrolleure, sondern auch für die Zivilbevölkerung, Geschäftspartner, Verbraucher und Opfer von Menschenrechtsverletzungen.
Ebenfalls fehle eine Beschreibung der Prozedur, die losgetreten wird, wenn die Behörden einen Tipp erhalten, ebenso wie eine Regelung zum Schutz der Tippgeber. Kontrollen dürfen laut Gesetz nur in den Räumlichkeiten der Unternehmen und nur während der Arbeitsstunden gemacht werden.
Das Gesetz sieht Strafen zwischen 10.000 und 100.000 Euro vor. Die CCDH fragt sich, ob dies ausreicht, insbesondere weil das Gesetz sich vor allem auf große Unternehmen bezieht. Pregno nannte die EU-Verordnung einen mikroskopischen Eingriff und von Lobbisten verwässert.
„Tatsächlich betrifft die Verordnung nur Unternehmen, die mehr als eine gewisse Menge der Rohstoffe importieren und ist auf die vier oben genannten Rohstoffe (Zinn, Tantal, Gold und Wolfram) in ihrer ursprünglichen Form beschränkt. D.h. Komponenten oder Produkte, in denen sie verarbeitet sind, fallen nicht unter die Regelung. Andere Mineralien wie Lithium werden nicht beachtet.“
Nicht nur Lithium wird NICHT BEACHTET, auch Kobalt. Und zwar weil man sie für EV-Batterien braucht. Was seid ihr doch für entsetzliche Hypokryten, Weinsäufer und Wasserprediger!