Deutschland / Merz und Mützenich sollen es jetzt für den Kanzler richten
Beide können gut miteinander. Nun sollen SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und Oppositionsführer Friedrich Merz den Zeitpunkt für die Vertrauensfrage klären. Und was passiert dann?
Wenn man in der Union nach Rolf Mützenich fragt, dann erinnert sich mancher an das letzte Sommerfest der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, bei dem der SPD-Fraktionschef zu Gast war. „Rolf hier“, „Rolf da“, witzelt einer – so groß sei die Harmonie zwischen dem Unions-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und dem Genossen gewesen.
Mützenich und Merz sollen es mit Blick auf die Vertrauensfrage vor Weihnachten und der Neuwahl im kommenden Jahr terminlich nun richten. So will es der Kanzler. Beide Politiker können gut miteinander, weniger inhaltlich, dafür menschlich. Was man von Merz und Scholz nicht behaupten kann. Eines ist jedenfalls schon mal klar: „Ich kann Sie beruhigen, dass der Bundeskanzler am Mittwoch nicht die Vertrauensfrage stellen wird“, antwortete Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag auf eine entsprechende Frage. Die Forderung der Union ist schon mal verpufft – 48 Stunden vorher hätte ein entsprechendes Schreiben des Kanzlers dazu beim Bundestag eingehen müssen. Diese Frist ließ Scholz verstreichen.
Was nun? Insider berichten, bereits am vergangenen Freitag hätten die beiden Fraktionschefs einen ersten Kontakt gehabt. Bei dem soll der SPD-Mann von Überlegungen gesprochen haben, die Vertrauensfrage vorzuziehen. Dann kam prompt Scholz mit seinem Hinweis um die Ecke, bereit zu sein, vom zunächst anvisierten 15. Januar abzurücken. In der Sendung „Miosga“ am Sonntagabend gab der Kanzler das Verfahren dann komplett in die Hände von Mützenich und Merz. „Wir leiten daraus jetzt den Auftrag ab, dieses zu klären“, so SPD-Generalsekretär Matthias Miersch. Gleichwohl dürften auch die Grünen als SPD-Koalitionspartner noch ein Wort mitreden wollen.
Der Tenor diesbezüglich in der Union ist allerdings unterschiedlich. Manch einer sieht kein Problem darin, wenn Merz und Mützenich für Scholz die Kuh vom Eis bringen, auch wenn Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) auf Nachfrage betont: „Mit schwammigen Andeutungen und Ankündigungen ist niemandem weitergeholfen.“ Aus Fraktionskreisen hieß es am Abend, die SPD sei nun am Zug, mit konkreten Vorschlägen auf die Union zuzukommen. „CDU/CSU setzt sich weiter für eine sehr schnelle Festlegung von Bundeskanzler Scholz für die Abstimmung über die Vertrauensfrage in diesem Jahr ein.“ Wenn dieses Datum festgelegt worden sei, „könnten Gespräche über etwaige noch zwingend zu behandelnde Themen im Bundestag begonnen werden“, so die Kreise.
Vertrauensfrage vielleicht Ende November
Klar ist, der von Fraktionschef Friedrich Merz gewünschte Wahltermin 19. Januar – einen Tag vor der Amtseinführung von Donald Trump als neuen US-Präsidenten – ist allein schon aufgrund der grundgesetzlichen Fristen jetzt nicht mehr zu halten. Nach der Vertrauensfrage hat der Bundespräsident 21 Tage Zeit, das Parlament aufzulösen. Dann muss innerhalb von 60 Tagen neu gewählt werden. Nun werden bei der Union die Kalender gewälzt und die Rechenschieber hin und her geschoben, wann was möglich wäre.
Strategisch will man weiterhin einen kurzen Wahlkampf, was weniger mögliche Fehler des Kanzlerkandidaten bedeuten würde – und weil man sich gerade durch die Umfragen in der Vorderhand sieht. Derzeit liegt die Union bei 34 Prozent. Intern setzt man jetzt zunächst auf die kommende Sitzungswoche Ende November für eine Vertrauensfrage. Aber auch dann stellt sich weiterhin die Frage, wie man mit Gesetzprojekten umgeht, die noch in der rot-grünen Pipeline sind – mitmachen oder doch blockieren?
Für die einflussreiche Vorsitzende der Mittelstandsunion (MIT), Gitta Connemann (CDU), ist klar: „Wir werden jetzt sortieren müssen, welche Gesetze wir aus staatspolitischer Verantwortung heraus noch auf den Weg bringen müssen.“ Das gelte zum Beispiel für das Gesetz zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts. Da gebe es eine fraktionsübergreifende Verständigung. „Für alle anderen Vorhaben gilt aber: Erst muss der Kanzler die Vertrauensfrage stellen. Dann wird von Fall zu Fall entschieden“, so Connemann zum Tageblatt.
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