Parlament / Mietgesetz verabschiedet: Kein neuer Mietendeckel, Maklerkosten aufgeteilt
Das Luxemburger Parlament hat am Mittwoch das Mietgesetz verabschiedet. Der noch vom Grünen-Minister Henri Kox vorgelegte Text wurde in stark abgeänderter Form angenommen. Nicht ins Mémorial schafft es demnach der höchst umstrittene neue Mietendeckel, über den in einer zweiten Phase diskutiert werden soll.
Luxemburg hat ein neues Mietgesetz. Der noch vom Logement-Minister Henri Kox („déi gréng“) vorgelegte Gesetzentwurf wurde in stark abgeänderter Form am Mittwoch im Parlament gestimmt. Berichterstatter Gilles Baum (DP) sagt, dass mit dem vorliegenden Entwurf das alte Mietgesetz modernisiert und das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern klarer definiert werde. Auch erhält das Konzept der Wohngemeinschaften den in Luxemburg dringend benötigten gesetzlichen Rahmen. Der stark umstrittene Mietpreisdeckel wurde hingegen gestrichen. Dieser solle noch einmal neu analysiert werden und eventuell anhand von einer Gesetzesänderung später Einzug ins Gesetz erhalten. Das Gesetz wurde mit 58 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen.
Mit dem vorliegenden Gesetz treten mit der Veröffentlichung folgende Neuerungen in Kraft: Die Kosten für Immobilienmakler werden künftig zur Hälfte auf Mieter und Vermieter aufgeteilt. Eine Gesetzesänderung von „déi Lénk“, die vorsah, dass derjenige, der die Immobilienagentur beauftragt, die Kosten für die Agentur trägt, wurde abgelehnt. LSAP, Grüne, ADR und auch die Piraten kritisierten in ihren Ausführungen dann auch, dass das Bittstellerprinzip im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde.
Kein neuer Mietendeckel
Die bei Vertragsabschluss vom Mieter zu hinterlegende Kaution wurde von drei auf zwei Monatsmieten abgesenkt. Dadurch sollen die Mieter bei Vertragsabschluss zusätzlich entlastet werden. Auch wurde im am Mittwoch gestimmten Gesetz eine Prozedur festgelegt, unter welchen Umständen die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen sei.
Der alte Mietendeckel bleibt mit dem vorliegenden Gesetz bestehen und darf die jährliche Summe von fünf Prozent des investierten Kapitals nicht überschreiten. Das vom Besitzer investierte Kapital muss aber nicht festgeschrieben werden – ein Umstand, der von der Opposition kritisiert wurde. Logement-Minister Claude Meisch (DP) zeigte sich während der Parlamentsdebatte jedoch offen dafür, dass dies künftig ebenfalls im Mietvertrag festgeschrieben wird und in die weiter anhaltende Diskussion um einen neuen Mietpreisdeckel eingebunden wird.
Schriftlicher Vertrag
Mit dem vorliegenden Gesetz wird auch erstmals eine schriftliche Mietvertragspflicht eingeführt. Bisher konnten Mietverträge in Luxemburg auch auf mündlicher Basis abgeschlossen werden. Auch kann die Miete mit dem vorliegenden Gesetz nur alle zwei Jahre um maximal zehn Prozent angehoben werden. Von der Opposition wurde allgemein bedauert, dass die Mietkommissionen nicht reformiert wurden. Sie würden oft die einzige Anlaufstelle für Beschwerden der Mieter bieten, in der Realität aber nur mangelhaft funktionieren.
Die LSAP-Abgeordnete Paulette Lenert hinterlegte während der Debatte eine Motion, die vorsieht, dass eine flächendeckende Erhebung der in Luxemburg gezahlten Mieten stattfindet, um künftige Politiken mit einer gründlichen Datenlage faktuell zu hinterlegen. Die Motion wurde einstimmig in die zuständige Kommission verwiesen.
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