/ Mindestlohn wird in Luxemburg rückwirkend um 100 Euro erhöht
Wer in Luxemburg mit dem Mindestlohn auskommen muss, und das sind etwa 60.000 Beschäftigte, der kann keine großen Sprünge machen, auch künftig nicht.
Der Mindestlohn für nicht-qualifizierte und der für qualifizierte Arbeitnehmer wird rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um rund 100 Euro steigen, womit die Regierung eines ihrer Versprechen aus der Regierungserklärung hält. Wie Finanzminister Pierre Gramegna und Arbeitsminister Dan Kersch gestern (7.3.2019) erläuterten, wird die Erhöhung mit dem Juli-Lohn ausgezahlt werden. Dann werden die Mindestlohnbezieher ein deutliches Plus auf ihren Lohnzetteln feststellen. Ab dem August-Lohn wird die Erhöhung dann regelmäßig ausgezahlt.
Wie die beiden Minister weiter darlegten, wird sich die Erhöhung aus zwei Elementen zusammensetzen, die auf drei Etappen verteilt werden. So wurde bereits im Dezember eine Erhöhung von 1,1 Prozent beschlossen, eine weitere von 0,9 Prozent wird folgen, womit eine zweiprozentige Erhöhung erreicht wird. Es ist dies die erste strukturelle Erhöhung seit den 70er Jahren, alle anderen Anhebungen erfolgten im Rahmen der periodischen Anpassungen an die allgemeine Lohnentwicklung im Land, so Kersch. Diese Anpassungen sind von der aktuellen Maßnahme nicht betroffen und werden demnach auch künftig immer dann ausgezahlt werden, wenn sie anfallen. Die jetzige Lohnerhöhung entspreche etwa 5,75 Prozent Steigerung, hieß es weiter.
Erste strukturelle Erhöhung seit den 70er Jahren
Es wird ein spezieller Steuerkredit für Mindestlohnbezieher eingeführt, der dazu führt, das etwa zwei Drittel der Gesamtsumme vom Staat und ein Drittel von den Unternehmen finanziert werden wird.
Dieser Kredit gilt bis zu einem Bruttolohn von 3.000 Euro, was verhindert, dass ungerechte Situationen entstehen, dass etwa Menschen mit einem Einkommen, das leicht über dem Mindestlohn liegt, nach der Reform weniger als eben die Mindestlohnempfänger erhalten. Da es nicht möglich war, mit den beschriebenen Maßnahmen auf ein Plus von genau 100 Euro zu kommen, werden die Bezieher des unqualifizierten Mindestlohnes zwischen 101,19 (Steuerklasse 1) und 106,39 Euro (Klassen 1a und 2) mehr Lohn erhalten. Die Bezieher des qualifizierten Mindestlohns dürfen mit zusätzlich 103,85 Euro (Klasse 1), 105,35 Euro (Klasse 1a) und 108,75 Euro (Klasse 2) rechnen.
Die Mindestlöhne variieren nun je nach Qualifikation und Steuerklasse zwischen 1.865,89 und 2.298,94 Euro monatlich. Bei Halbtagstätigen werden der Mindestlohn und der Steuerkredit proportional zur Arbeitszeit berechnet. Mit der Erhöhung, so räumten die Regierungsvertreter ein, seien die finanziellen Probleme der Betroffenen längst nicht gelöst. Und Betroffene gebe es ständig mehr: So stieg die Zahl der Mindestlohnempfänger in den vergangenen drei Jahren von 45.000 auf nun 60.000 Beschäftigte.
Freier Tag am 9. Mai 2019
Ein positiver Nebeneffekt könne aber die Auswirkung auf andere Löhne werden, wie dies bei früheren Erhöhungen festgestellt worden sei.
Bei der Maßnahme handele es sich, so die beiden Minister, um einen großen Schritt in der Sozial- und Lohnpolitik des Landes und um ein Element im notwendigen Kampf gegen eine weiter auseinanderklaffende Lohnschere.
Am Rande der gestrigen Pressekonferenz teilte Dan Kersch mit, dass das Gesetz zum neuen Feiertag am 9. Mai voraussichtlich noch in diesem Monat vom Parlament verabschiedet werden könne und dass die Zeitsparkonten im Privatsektor auch recht schnell (kurzfristig) gesetzliche Realität werden.
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…an deï nächste Keïer kreien deï kleng Rentner och eng Grimmel….der Mensch lebt eben auch von der Hoffnung,gelle!
Viléicht, wann weider de Baak halen an net ze vill opfalen!