Besonderer Förderbedarf / Minister dementiert: Es gibt keine Wartelisten in Luxemburgs Kompetenzzentren
Müssen Schüler mit besonderem Förderbedarf auf einer Warteliste schmoren, ehe sie von einem Kompetenzzentrum betreut werden? Dem widerspricht Bildungsminister Claude Meisch (DP).
Schüler mit besonderem Förderbedarf können in Luxemburg nicht sofort von den Kompetenzzentren betreut werden und müssen zuerst auf eine Warteliste – zumindest laut Informationen des Abgeordneten Meris Sehovic („déi gréng“). Bildungsminister Claude Meisch (DP) dementiert das in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage: „In den vergangenen Jahren wurden konsequent neue Stellen geschaffen und mehr Personal eingestellt, sodass es jetzt keine Wartelisten mehr gibt“.
Was sind Schüler mit besonderem Förderbedarf?
Bildungsministerium: „Als Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten Kinder oder Jugendliche, die nach internationalen Klassifikationen Defizite oder Schwierigkeiten aufweisen bzw. deutlich größere Lernprobleme haben als die Mehrheit der gleichaltrigen Kinder oder Jugendlichen. Der sonderpädagogische Förderbedarf eines Schülers kann motorische, visuelle, sprachliche, auditive, intellektuelle oder sozioemotionale Bereiche betreffen.“
Auch Joëlle Damé, Präsidentin des Syndikats Erziehung und Wissenschaft (SEW) des OGBL, berichtete gegenüber dem Tageblatt, die Kompetenzzentren seien „maßlos überlaufen“. „Die Leute in den Zentren haben mir von Listen mit über 200 Fällen erzählt“, sagte Damé. Genaue Zahlen würde man aber nicht erhalten. Sie berichtete auch von „einer großen Unzufriedenheit“ beim Personal in den Zentren. Denn die Zentren seien oft unterbesetzt und es sei schwer, Kandidaten für die offenen Stellen zu finden.
Der Bildungsminister betont, dass neben neuem Personal auch neue Einrichtungen geschaffen wurden: etwa in Sanem, Esch und Berchem. Im nächsten Schuljahr sollen Räumlichkeiten in Roodt-Syr, Monnerich und Differdingen dazustoßen. „Das Angebot der Kompetenzzentren soll weiterhin konsequent wachsen und dezentralisiert werden“, sagt Meisch.
7.077 bearbeitete Fälle in drei Jahren
Und wie viele Fälle von Schülern mit besonderem Förderbedarf werden aktuell von den Zentren bearbeitet? Auch auf diese Frage liefert Meisch eine Antwort: „Aktuell werden rund 400 ‚diagnostics spécialisés‘ durch die Kompetenzzentren durchgeführt“. In den vergangenen drei Jahren seien es 7.077 Fälle gewesen, die bearbeitet wurden. Aber nicht in jedem Fall führe dies auch zu einer Aufnahme durch ein Zentrum. Hierbei gehe es in einer ersten Phase vor allem darum, die besonderen Bedürfnisse des Kindes zu ermitteln. In einem weiteren Schritt werden dann „die geeigneten Maßnahmen identifiziert“. Diese sollen es dem Schüler ermöglichen, sich „bestmöglich zu entwickeln und seine schulische Laufbahn zu meistern“, schreibt der Minister.
Aufgenommen wurden im Schuljahr 2022/23 906 Schüler mit besonderem Förderbedarf, die direkt in einer Klasse in einem Zentrum „beschult“ werden. 1.213 Kinder wurden hingegen „ambulant von einem Kompetenzzentrum begleitet“. In den vergangen fünf Jahren war ein Anstieg zu beobachten: von 1.640 auf 2.199 Schüler. Aber nicht alle Maßnahmen werden erfasst: Beratungen der Eltern oder des Lehrpersonals durch ein Kompetenzzentrum tauchen nicht in den Statistiken aus.
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