/ Minister Kersch stellt Gesetzentwurf zur Regulierung der Praktika vor
Arbeitsminister Dan Kersch hat am Donnerstag den Gesetzestext zur Regulierung der Schüler- und Studentenpraktika vorgestellt. Künftig soll zwischen einem vorgeschriebenen Praktikum („stage conventionné“) und einem Volontariat zur Erlangung von ersten Berufserfahrungen („stage pratique“/“stage volontaire“) unterschieden werden.
Die Dauer eines vorgeschriebenen Praktikums soll in Zukunft auf neun Monate begrenzt werden, es sei denn, die Schule sieht explizit einen längeren Zeitraum vor. Für Praktika, die weniger als vier Wochen dauern, müssen Schüler und Studenten nicht bezahlt werden. Bei mehr als vier Wochen sollen die Absolventen demnächst 30 Prozent des sozialen Mindestlohns erhalten.
Geregelte Löhne für Schüler und Studenten
Des Weiteren sieht der Gesetzgeber vor, dass Volontäre ebenfalls entlohnt werden sollen. Volontariate zur Erlangung erster Berufserfahrungen müssen künftig in den ersten zwölf Monaten nach Studienabschluss abgelegt werden. Die Dauer ist dabei auf sechs Monate begrenzt. Auch hier gilt die Regel, dass ein Schüler, dessen Volontariat weniger als vier Wochen dauert, nicht bezahlt werden muss.
Die Summe richtet sich nach der Dauer und nach dem Alter des Schülers oder Studenten. Für ein Volontariat von vier bis zwölf Wochen sind 40 Prozent des sozialen Mindestlohns fällig. Liegt die Dauer bei zwölf bis 26 Wochen, erhält ein volljähriger Praktikant 75 Prozent des Mindestlohns, Minderjährige erhalten immerhin noch 50 Prozent. Studenten mit Bachelor-Abschluss erhalten den jeweiligen Prozentsatz des qualifizierten Mindestlohns.
Kritik bleibt bestehen
Der vorige Entwurf des Gesetzes, der vom damaligen Arbeitsminister Nicolas Schmit vorgestellt wurde, ist auf Initiative der ACEL entstanden. Die Vertreter der Studierendenschaft wollte somit verhindern, dass Studenten als billige Arbeitskräfte missbraucht werden würden. Der jetzt vorgestellte Entwurf stößt dennoch auf wenig Gegenliebe vom Jugendparlament. Dieses fordert, dass den Praktikanten der volle Mindestlohn zusteht. Arbeitsminister Kersch jedoch weist darauf hin, dass der vorliegende Entwurf ein Kompromiss zwischen den Vertretern von Schülern und Studenten (UNEL und ACEL), der Arbeitnehmerkammer und der „Union des entreprises luxembourgeoises“ (UEL) ist.
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Cool, da kënnen d’Firmen nach méi Erfahrung viraussetzen bei den Jobannoncen. Just, dass een fiir déi Erfahrung ze kréien net bezuelt gëtt. Heescht, de Studium kascht nach 1 Joer méi. 5 Joer Master + 1-x Joer Stage wann een eng héich Platz wëll. Gutt geschafft.