Neue Investitionshilfen / Minister Lex Delles stellt 412 Millionen Euro für Abkehr von fossiler Energie zur Verfügung
Wirtschaftsminister Lex Delles hat am Dienstagmorgen acht Unternehmensbeihilfen vorgestellt, die Luxemburger Unternehmen bei ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen sollen. 412 Millionen Euro will sich die Luxemburger Regierung das kosten lassen – 78 Millionen Euro mehr als unter dem derzeitigen Beihilfeprogramm.
Mit einer „panoplie“ an Umwelthilfen will die Luxemburger Regierung Anreize schaffen, damit Privatunternehmen ihre Produktion auf umweltschonende und energiesparende Energien umstellen. Das hat Wirtschafts- und Energieminister Lex Delles am Dienstag auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Die Regierung wolle laut Delles Luxemburger Unternehmen „begleiten“, damit das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden könne. „Mit dem vorliegenden Gesetzestext erreichen wir auch, dass unser Beihilfeprogramm konform zu EU-Regeln ist“, sagte Delles. Für die Reform der Umweltbeihilfen ist ein Gesamtbudget von insgesamt 412 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2028 vorgesehen – 78 Millionen Euro mehr als beim derzeit noch gültigen Beihilfe-Regime.
Acht staatliche Maßnahmen
1) Investitionsbeihilfe für Umweltschutz, einschließlich Dekarbonisierung (z.B. Elektrifizierung einer Produktionslinie)
2) Investitionsbeihilfe für den Erwerb neuer emissionsfreier Straßenfahrzeuge und die Umrüstung von Straßenfahrzeugen (z.B. Elektro-/Wasserstoff-Lkw)
3) Investitionsbeihilfe für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden (z.B. Anlagen zur Nutzung von Abwärme)
4) Investitionsbeihilfe für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen, erneuerbarem Wasserstoff und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
5) Investitionsbeihilfe für effiziente Wärme- oder Kältenetze (z.B. Fernwärmenetz)
6) Investitionsbeihilfe für Ressourceneffizienz und Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft (z.B. Ersatz von Primär- durch Sekundärrohstoffe)
7) Investitionsbeihilfen für Energieinfrastruktur (z.B. ein zukünftiges Wasserstofftransportnetz)
8) Unterstützung für Studien und Beratungsdienste zu Umweltschutz- und Energiefragen
Die acht Beihilfen seien teilweise etwas kompliziert, sagte Wirtschaftsminister Delles und gab ein Beispiel zur Veranschaulichung. „Will ein Unternehmen, das bei der Reifenproduktion Wasserdampf nutzt, diese nicht mehr anhand eines Heizkessels mit fossilen Brennträgern herstellen, sondern auf Wasserstoff als Energieträger umsteigen, kann der Staat einen Teil der Kosten übernehmen“, erklärte Delles. Bei größeren Unternehmen würde die Finanzierungsbeihilfe in dem Fall bei 25 Prozent liegen, bei kleinen und mittleren Unternehmen bei 35 Prozent respektive 30 Prozent.
Mit der Reform der Umweltbeihilfen soll die vielfach angekündigte administrative Vereinfachung erstmals Anwendung finden. Bei Projekten mit potenziellen Beihilfen in Höhe von 100.000 Euro sollen die beim Ministerium eingereichten Anträge innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Umfasst das Projekt mehr als 100.000, soll das Dossier innerhalb von sechs Monaten im Wirtschaftsministerium über die Schreibtische durch sein, wenn der Antrag komplett ausgefüllt wurde. „Es ist nicht so, dass in dem Fall einfach eine Rechnung eingereicht wird, die der Staat dann bezahlen soll“, sagte Delles. „Es wird dann auch geprüft, ob tatsächlich Effizienzgewinne vorhanden sind.“ Gerade bei höheren Beträgen sei es auch nicht unwahrscheinlich, dass komplette Produktionsanlagen umgebaut werden müssten.
Kleinere und mittlere Unternehmen müssen zudem erst ab einem Beihilfebeitrag von 50.000 Euro ihr Projekt öffentlich ausschreiben, große Unternehmen müssen erst ab einer Finanzspritze von 100.000 Euro einen „appel à projets“ machen. Für Beihilfen von unter 100.000 Euro soll dann auch erst mal das Prinzip des „silence vaut accord“ festgeschrieben werden. Zudem soll für die Beihilfen bereits das „once only“-Prinzip angewendet werden. Gibt der Antragsteller seine Daten frei, können die verschiedenen Verwaltungen auf die jeweils nötigen Daten zugreifen, sodass der Antragsteller diese nur einmal einreichen muss. Außerdem soll künftig nur noch der zuständige Minister die entsprechenden Prozeduren absegnen. Mit dem Wegfallen einer zweiten Unterschrift des Finanzministers könnten dann noch einmal drei Wochen an Wartezeit für den Antragsteller eingespart werden.
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