/ Mit 14 schwanger: 52-jähriger Mann auf der Anklagebank
Ein 52-jähriger Mann steht seit Donnerstag vor Gericht. Dem gebürtigen Brasilianer wird vorgeworfen, im Jahr 2015 mehrmals ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alten Mädchen gehabt zu haben.
Die Polizei erhielt damals erste Hinweise, als sie aufgrund eines lautstarken Familienstreits zum Elternhaus des Opfers gerufen wurde. Die Mutter der Minderjährigen erzählte den Beamten, dass ihre Tochter recht häufig mit einem älteren Mann Textnachrichten austauschen würde. Da sich der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt im Ausland aufhielt, folgten auf die Anschuldigungen weder direkte Konsequenzen, noch wurden Ermittlungen eingeleitet. Danach wurde die Polizei erst erneut eingeschaltet, als der Frauenarzt des Mädchens bei einer Routinekontrolle feststellte, dass die 14-Jährige schwanger war.
Die Eltern des Mädchens entschieden sich damals dafür, das ungeborene Kind abtreiben zu lassen. Die Polizeibeamten beschlagnahmten den Fötus und konnten mithilfe eines DNA-Tests bestimmen, dass der Beschuldigte der Vater des Ungeborenen ist. Vor den Richtern gab der Angeklagte am Donnerstag nun an, die Minderjährige habe ihn verführt. Er habe lange versucht, sich gegen die Avancen zu wehren, sei dann aber wohl irgendwann schwach geworden. Der Mann, der bei den Eltern des Mädchens als Koch angestellt war, gab anschließend zu, zweimal mit dem jungen Mädchen geschlafen zu haben – und das ohne zu verhüten.
Lolita-Fantasien
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft meinte daraufhin, der Angeklagte sei damals zur elterlichen Wohnung der 14-Jährigen gefahren, wohl wissend, dass sie allein zu Hause war. Der Beschuldigte habe seine Lolita-Fantasien ausleben wollen und das Vertrauen des Mädchens missbraucht. Auch wenn der Geschlechtsverkehr mit der Jugendlichen einvernehmlich war, habe der Angeklagte eine Straftat begangen, da Sex mit Minderjährigen unter 16 Jahren in Luxemburg unter Strafe steht. Durch die ungewollte Schwangerschaft habe das Opfer zusätzlich leiden müssen, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft anschließend.
Die Mutter des Opfers trat als Nebenklägerin in dem Prozess auf und forderte 5.000 Euro Schmerzensgeld für ihre Tochter. Der Verteidiger sprach davon, dass eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten in diesem Fall angemessen sei. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Das Urteil wird am 30. Januar gesprochen.
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