Urspelt / Mit dem Hubschrauber in den Urlaub: Transportministerium verweist auf gesetzliche Bestimmungen
Vor rund einem Jahr fielen die Einwohner des kleinen Dörfchens Urspelt aus allen Wolken. Das Schloss Urspelt plane, einen Helikopterlandeplatz für seine Gäste zu errichten. Rund 52 Hin- und Rückflüge jährlich seien geplant, berichtete RTL am Samstag. Die Einwohner befürchteten eine Minderung ihrer Lebensqualität sowie eine Minderung des Wertes ihrer Grundstücke. Zudem sei diese Art des Transports nicht vereinbar mit dem grünen Image einer Naturparkgemeinde. Trotz politischer Einwände könne weder die Gemeinde noch das Transportministerium das Projekt verbieten. Es werde autorisiert, was der Bebauungsplan erlaube.
Eine Umweltstudie sei zur Errichtung des Flugplatzes nicht notwendig, so der Sender. Fledermäuse und Vögel wie der Rotmilan würden nicht durch den Helikopterverkehr gefährdet werden.
Das Transportministerium und die „Direction de l’aviation civile“ (DAC) weisen in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Dienstag darauf hin, dass die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes mehreren gesetzlichen Bestimmungen unterliege. Diese würden unter anderem den Zugang zur Tätigkeit des Betreibers betreffen sowie die grundlegenden Bestimmungen für den Betrieb selbst. Nur wer alle Bestimmungen erfüllt, erhält grünes Licht von der DAC. Die Einhaltung der Vorschriften werde durch Inspektionen und Audits sichergestellt, heißt es in dem Schreiben.
Auch eine Landung oder ein Start außerhalb eines Flugplatzes, beispielsweise auf einem Parkplatz, sei nur mit vorheriger Genehmigung der DAC möglich – außer in Fällen höherer Gewalt.
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Man tut alles um zahlende Gäste zu erhalten. Würde eine privat Person anfragen, so wird das verweigert.