Gesundheit / Mobbing-Gesetz als Anstoß zur Sensibilisierung: „Müssen offensiv damit umgehen“
Mit dem neuen Gesetz gegen Mobbing am Arbeitsplatz will die Regierung laut Arbeitsminister Georges Engel ein Signal setzen. Für Sensibilisierung, Prävention – und im schlimmsten Falle Sanktionen – soll die Gewerbeaufsicht ITM zuständig sein.
Mobbing am Arbeitsplatz – seit 2009 geht Luxemburg anhand einer Konvention dagegen vor. Die Chamber hat am 29. März ein Gesetz gestimmt, das diesen Bestimmungen einen neuen Rahmen gibt. „Wir sind nicht bereit, die Realität so zu akzeptieren, wie sie ist, sondern wollen die Opfer besser schützen“, sagte Arbeitsminister Georges Engel (LSAP) am Dienstag auf einer Pressekonferenz. Neben einer genaueren Definition von Mobbing würde das Gesetz auch eine wichtige Signalwirkung zeigen. „Wir unternehmen etwas dagegen und werden nicht mehr bloß zusehen.“
„Wir stellen auch klar, dass nicht alles unter Mobbing zu verstehen ist“, erklärt Engel. Im Gesetz wird Mobbing als „toute conduite qui, par sa répétition, ou sa systématisation, porte atteinte à la dignité ou à l’intégrité psychique ou physique d’une personne“ definiert. Also jedes Verhalten, das durch seine Wiederholung oder Systematik die Würde oder die psychische oder physische Integrität einer Person verletzt.
„Kein Kavaliersdelikt“
„Mobbing wird noch immer als Kavaliersdelikt verstanden“, sagt Marco Boly, Direktor der Gewerbeaufsicht. „Dabei haben Belästigungen und Mobbing einen großen Impakt auf die Psyche der Betroffenen.“ Gerade in hierarchischen Verhältnissen seien Arbeitnehmer gefährdet – und dementsprechend wichtig sei es, dass es eine Institution gebe, an die man sich als Opfer wenden könne.
2022 hat es bei der Gewerbeaufsicht 405 Anfragen hinsichtlich möglicher Mobbing-Vorwürfe bei der ITM gegeben. „35 Vorfälle wurden zur Anzeige gebracht“, sagt Engel „Das zeigt, dass es durchaus ein reales Problem ist.“ Demnach sei es wichtig, Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie auch Kunden oder Zulieferer zu informieren und sensibilisieren. „Die ITM wird die Vorfälle schnell analysieren, damit die Betroffenen nicht zu lange in einer ungewissen Lage verbleiben.“ Spätestens 45 Tage nach der Meldung des Vorfalls muss die ITM dem Arbeitgeber dann auch einen Bericht vorlegen, in dem er diesen anweist, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Missstände am Arbeitsplatz zu beenden. „Negative Konsequenzen für das Opfer dürfen daraus jedoch nicht entstehen – der Schaden ist im Falle von Mobbing schon angerichtet“, sagt Engel.
Ob oder inwiefern es im Zuge der ITM-Ermittlungen zu Arbeitsplatzwechseln gekommen ist, konnte Boly nicht sagen. Genauere statistische Erhebungen habe es nie gegeben – auch weil mögliche Sanktionen „im Verantwortungsbereich der Arbeitgeber liegen.“ Dazu gehöre unter anderem auch eine mögliche Entlassung. Statistische Erhebungen seien zudem relativ aufwendig, weil man nicht die Maßnahmen des Arbeitgebers, sondern auch jede Berufung im Verlaufe des Prozesses beachten müsse. „Und das ist relativ aufwendig.“
Prävention und Sensibilisierung
„Wir müssen offensiv mit dem Thema umgehen“, sagt Boly. Prävention und Sensibilisierung seien jetzt wichtig, damit niemand mehr später sagen könne, er habe es nicht besser gewusst. „Wir nutzen deshalb jetzt das neue Gesetz, um in einer großen Kampagne darauf aufmerksam zu machen“, sagt Arbeitsminister Engel. Eine Öffentlichkeitskampagne, die sich über mehrere Wochen und Monate erstrecken soll. Angefangen mit Informationsblättern, die anhand der Arbeitskammern in den Unternehmen veteilt werden sollen. Die ITM müsse daher auch mit Feingefühl agieren. „Betroffene und Zeugen müssen Vertrauen in die Institution haben, Arbeitgeber mit ihren Sorgen ernst genommen werden“, sagt Engel. „Arbeitgeber sind keine Psychologen und sich einer Mobbing-Situation möglicherweise nicht bewusst.“
Verstärkung für die ITM ist trotz des Gesetzes nicht direkt geplant. „Wir sind diesen Beschwerden ja bereits seit längerem nachgegangen“, sagt Boly. Er sei aber ein schlechter Direktor, wenn er im Beisein des Ministers nicht nach Personalverstärkungen fragen würde. Zwei bis drei Angestellte der ITM kümmern sich derzeit bei der ITM um diese Dossiers – und erhalten möglicherweise Verstärkung von außerhalb. „Wir befinden uns in Gesprächen mit der „Mobbing asbl“, ob und wie wir deren Personal möglicherweise mit dem der ITM zusammenführen können“, sagt Engel. Das müsse aber in künftigen Gesprächen noch abgeklärt werden.
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Als ich vor 30 Jahren angefangen habe auf menschenrechtswidrige Zustände im luxemburger Staat hinzuweisen, wurde ich erst heftig gemobbt und 2004 entlassen. Auch im Bereich „Mobbing“ kann eine internationale Wahrheits- und Versöhnungskommission Abhilfe schaffen.
MfG
Robert Hottua
Ich kann den jungen Arbeitnehmern nur einen Tipp geben: Seht euren Chef nie als Freund an. Wenn ihr einmal euer ganzes Leben erzählt habt, wird nicht nur irgendwann der Chef über euch herfallen, sondern der ganze Betrieb. In der Privatindustrie kann man den Betrieb noch wechseln, beim Staat ist man gefangen, weil es 1 Arbeitgeber ist. Möchte man die Verwaltung wechseln, führt die neue Verwaltung Gespräche mit der alten Verwaltung und das Schicksal ist besiegelt. Es gibt keinen Neuanfang beim Staat. Die Personalabteilung kann man auch total vergessen: Wenden Sie sich an die CGFP.
Noch ein Nachtrag: Mobbing-Opfer haben im Vergleich zum „Mob“ eine viel schlechtere Beweisaufnahme (weil man alleine ist), dies sollte irgendwie ausgeglichen/berücksichtigt werden. Ein Mobbing-Opfer hat automatisch weniger Möglichkeiten zur Beweissammlung als die verbrüderten Mobber.
An dann sollen d’Patronen (besonneg de Staat an d’Gemengen) mol draschreiwen firwat eng Bewerbung op e Poste vacant refuséiert gett. Dat mist obligatoresch sinn. Am beschten misten se souguer nach den aneren Kandidaten matdeelen wen sech dann elo fir de Posten qualifizéiert huet. Dat ass nämlech och eng Form vun Mobbing, eng Ongerechtegkeet wou vill Beschass gedriwwen gett.