Justiz / Mutmaßliches „Upskirting“ in Hort: 25-Jähriger soll Kind heimlich intimverletzend fotografiert haben
Ein 25-Jähriger soll in einem „Foyer scolaire“ in Luxemburg-Stadt heimlich ein Kind intimverletzend fotografiert haben. Das hat die Justizbehörde am Donnerstag (14.9.) mitgeteilt.
Demzufolge wurde das mutmaßliche Geschehen am Mittwoch, 13. September, von einer Erzieherin gemeldet. Eine „Person, die vorübergehend eingestellt wurde, um das Personal während der Sommerferien zu unterstützen“, sei mit einer Tat aufgefallen, die nach Artikel 385 des Strafgesetzbuches strafbewehrt ist: „Der Einsatz jeglicher Mittel, um den Intimbereich oder die Unterwäsche einer Person zu sehen, die diese aufgrund ihrer Kleidung oder ihrer Anwesenheit an einem geschlossenen Ort vor dem Blick Dritter verborgen hat, wird, wenn er ohne Wissen oder Zustimmung der Person begangen wird, mit einer Haftstrafe von zwei Monaten bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 251 bis 15.000 Euro bestraft“, heißt es im Gesetz.
Wenn ein Machtgefälle vorliegt oder Minderjährige betroffen sind, kann sogar Gefängnis bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe bis 30.000 Euro verhängt werden.
Der 25-Jährige, der die Straftat begangen haben könnte, sei dem Untersuchungsrichter vorgeführt worden, meldet die Justiz. Dieser habe die Person unter richterliche Aufsicht gestellt.
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