Sportflieger / Nach Ackerlandung bei Bauschleiden: So kommt die Maschine wieder vom Boden
Endlich: Bauschleiden ist an den Luftverkehr angeschlossen – zumindest für ein paar Tage. Auf einem Acker zwischen der Gemeinde und der „Misärsbréck“ ist am Ostermontag eine Cessna notgelandet. Verletzt wurde niemand. Aber wie kommt der Flieger von der Wiese? Wir haben mit einem Luxemburger Experten gesprochen.
Ein privates Sportflugzeug musste am Ostermontag auf einem Feld bei Bauschleiden notlanden. Das berichtete die Polizei am Dienstagmorgen. Den Beamten wurde demnach am Montag um 12.50 Uhr vom Tower am Flughafen gemeldet, dass der Flieger wegen Motorproblemen auf einem Acker zwischen Bauschleiden und der „Misärsbréck“ südlich der Gemeinde landen musste. Der Pilot war als einzige Person an Bord – und wurde bei der Notlandung nicht verletzt. Er hatte offenbar einiges fliegerisches Können im Reisegepäck: Seine Maschine konnte er auf einer einigermaßen frisch gemähten Wiese runterbringen.
„Der Pilot hatte insofern Glück, als dass ein geeignetes Landefeld in Reichweite war“, erklärt Bernard Frechen von der Luxembourg Flight Training Academy (LFTA) am Dienstag gegenüber dem Tageblatt. „Auch wenn im Flug der Motor ausfällt, ist das Flugzeug noch im Gleitflug flugfähig.“ Ein einmotoriges Motorflugzeug habe einen Gleitwinkel von ungefähr eins zu acht. „Das bedeutet, dass man aus 1.000 Metern Höhe noch zirka acht Kilometer weit gleiten kann.“ Dass ein Motor im Flug ausfällt, passiert bei einem solchen Flugzeug nicht gerade oft. „Statistisch gesehen gibt es bei einer Million Flüge einen Motorausfall im Flug bei einmotorigen Flugzeugen“, sagt Frechen. Beim Flieger, der bei Bauschleiden notgelandet ist, handele es sich um eine Cessna 210, die im Segment der Reiseflugzeuge anzusiedeln sei. Sie sei aber eine private Maschine, die nicht vom LFTA oder dem Luxemburger Aéro-Sport-Club betrieben werde.
Start auf der Wiese oder Abtransport auf dem Landweg?
Wie geht es mit dem unfreiwillig gelandeten Flieger jetzt weiter? „Nach einer Außenlandung gibt es zwei Möglichkeiten, das Flugzeug zurückzubringen“, erklärt Frechen. Wenn das Problem vor Ort behebbar sei, könne man – wenn der Landeort geeignet sei – dort auch wieder starten. Allerdings brauche man dafür eine besondere Genehmigung der Luftfahrtbehörde. „Um eine Genehmigung zu erhalten, muss man der Behörde einige Nachweise über die Beschaffenheit des Startplatzes bringen“, sagt Frechen. Wie ist der Boden beschaffen, wie lang ist die Strecke, die zum Starten genutzt werden kann? Gibt es Hindernisse auf der „Piste“? Zudem müsse eine „Leistungsberechnung“ erstellt werden, aus der hervorgehe, dass die vorhandene Startstrecke für die Leistung des Flugzeugs ausreicht – und zudem entsprechende Sicherheitszuschläge berücksichtigt werden. Außerdem muss die Versicherung ihre Zustimmung für den Außenstart geben.
Ist der Flieger so stark beschädigt, dass er nicht mehr aus eigener Kraft abheben kann, bedeutet das nicht automatisch das Ende seiner Flugkarriere. „Ist das Problem nicht vor Ort behebbar, muss das Flugzeug auseinandergebaut und auf dem Landweg transportiert werden“, erklärt Frechen. „Hierfür werden die Tragflächen und das Höhenruder demontiert – das lässt sich in der Regel innerhalb eines Tages machen.“
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„Rich people’s problems‘.